Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates (1/A-BP-BR/2008) seit 22.07.2008

Im Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen werden Anträge allgemeiner Art an die Gesetzgebung behandelt. Nach Überreichung der Anträge durch einen Bundesrat kann der Ausschuss Stellungnahmen einholen und ExpertInnen anhören. Der Ausschuss kann im Weiteren empfehlen, den Gegenstand einem Fachausschuss zur weiteren Behandlung zuzuweisen. Darüber hinaus ist der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen gemäß einer Vereinbarung ist der Präsidialkonferenz (19.6.2007, BR 325/II) für die Behandlung der Volksanwaltschaftsberichte zuständig.