Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 29

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Es wird auch entsprechende Presse-Unterlagen geben. Es wird natürlich auch Recherchehilfen für Journalisten geben, und es wird eine EU-Erweiterungs-Homepage im Internet eingerichtet, die alle diese Aspekte der EU-Erweiterung darstellen wird. Eine Telefon-Hotline soll diese Information abrunden. – Danke, Herr Präsident.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Herbert Thumpser gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie haben schon die strategischen Partnerschaften in Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung und auch die Übergangsfrist hinsichtlich der Personenfreizügigkeit angesprochen. Mich würde interessieren: Welche Kriterien sind für diese siebenjährige Übergangsfrist in Bezug auf Personenfreizügigkeit aus der Sicht der Bundesregierung heranzuziehen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Herr Bundesrat! Ich darf ganz klar sagen: Diese sieben Jahre standen im Raum, nachdem es eben einmal schon einen Präzedenzfall gegeben hat, nämlich beim Beitritt Spaniens und Portugals zur Europäischen Union. Daher war das die maximale Frist, die in der Union überhaupt zu akzeptieren sein kann.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke, Frau Bundesministerin.

Die Fragestunde ist damit beendet. (Bundesrat Thumpser: Keine Antwort ist auch eine Antwort!)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Ing. Gerd Klamt: Eingelangt ist ein Beschluss des Nationalrates vom 4. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (Bundesfinanzgesetz 2002 – BFG 2002) samt Anlagen.

Dieser Beschluss unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind weiters Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Ministervertretungen.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieser Schreiben.

Schriftführerin Monika Mühlwerth:

"Der Herr Bundespräsident hat am 26. März 2001, Zl. 300.100/12-BEV/2001, folgende Entschließung gefasst:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer am 17. und 18. April 2001 den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein beziehungsweise innerhalb des Zeitraumes vom 19. bis 22. April 2001 die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

"Der Herr Bundespräsident hat am 5. April 2001, Zl. 300.100/16-BEV/2001, folgende Entschließung gefasst:


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