[Antrag, zu (3), (4), (5), (6), (7), und (8) dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen]
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (3), (4), (5), (6), (7) und (8) dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 46
(9) Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (601 und 773/NR sowie 6467/BR d. B.)
Berichterstatter: Thomas Ram 48
(Antrag, 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates betreffend ein Übereinkommen (Nr. 182) gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, 3. die Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zur Kenntnis zu nehmen)
Redner:
Dr. Renate Kanovsky-Wintermann 51
Staatssekretärin Mares Rossmann 55
Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates betreffend ein Übereinkommen (Nr. 182) gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, 3. die Empfehlung (Nr. 190) betreffend das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zur Kenntnis zu nehmen (mit Stimmeneinhelligkeit) 56
(10) Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird (519/A und 794/NR sowie 6468/BR d. B.)
Berichterstatter: Thomas Ram 57
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Redner:
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