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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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764. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

Dienstag, 27. Jänner 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

764. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Dienstag, 27. Jänner 2009

Dauer der Sitzung

Dienstag, 27. Jänner 2009: 14.33 – 16.43 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2009)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden

*****

Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes in den Bundesrat ........................................................................ 4

Angelobung des Bundesrates Christoph Kainz .......................................................... 5

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte ........................................................................................................................................... 8

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend interne Beratungen zwischen den im Bundesrat vertretenen Parteien:

Stefan Schennach ...................................................................................................... 8, 9

Monika Mühlwerth ....................................................................................................... 10

Mitteilung des Präsidenten Harald Reisenberger in diesem Zusammenhang .... 9, 11

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 4

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ....................................................................................................... 5


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 2

Schreiben des Bundeskanzlers Werner Faymann betreffend Enthebung der Bundesministerin ohne Portefeuille Gabriele Heinisch-Hosek vom Amt sowie gleichzeitige Ernennung von Frau Gabriele Heinisch-Hosek zur Bundes­minis­terin im Bundeskanzleramt mit der Bezeichnung Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst durch den Bundespräsidenten ....................................................... 6

Schreiben des Bundeskanzlers Werner Faymann betreffend Enthebung des Bundesministers Dr. Johannes Hahn von seiner vorläufigen Betrauung mit dem Bundesministerium für Justiz sowie gleichzeitige Ernennung von Frau Mag. Claudia Bandion-Ortner zur Bundesministerin für Justiz durch den Bundespräsidenten ................................................................................................... 7

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 7

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 7

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundes­ministeriengesetz-Novelle 2009) (155/A und 39 d.B. sowie 8039/BR d.B.) ...................................................................................................... 11

Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 11

Redner/Rednerinnen:

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 11

Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 13

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 15

Jürgen Weiss ........................................................................................................... ..... 18

Ing. Siegfried Kampl ............................................................................................... ..... 20

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 22

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ..................................................................... 24

Ana Blatnik .................................................................................................................... 26

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 26

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (270/A und 43 d.B. sowie 8040/BR d.B.) ............ 26

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 26

Redner/Rednerinnen:

Josef Kalina ............................................................................................................. ..... 26

Bettina Rausch ........................................................................................................ ..... 28

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 29

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 30

Johann Ertl .............................................................................................................. ..... 32

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 33

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 3

Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden (269/A und 42 d.B. sowie 8041/BR d.B.) ....................................................................... 34

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 34

Redner:

Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 34

Wolfgang Sodl ......................................................................................................... ..... 35

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 36

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................. 37

Johann Ertl .................................................................................................................... 38

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 39


14.33.02


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 4

Beginn der Sitzung: 14.33 Uhr

 


Präsident Harald Reisenberger: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 764. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 763. Sitzung des Bundesrates vom 19. Dezember 2008 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Elisabeth Greiderer, Anneliese Junker, Monika Kemperle, Dr. Franz Eduard Kühnel, Peter Mitterer, Franz Perhab, Josef Saller und Stefan Zangerl.

14.33.20Einlauf

 


Präsident Harald Reisenberger: Eingelangt ist ein Schreiben des Niederöster­reichi­schen Landtages betreffend die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates.

Hinsichtlich des Wortlautes dieses Schreibens verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes:

„Landtag von Niederösterreich

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 1a

Telefon 02742/9005-12431, Fax 13430

E-Mail: Post landtagsdirektion@noel.gv.at

www.landtag-noe.at

Ltg.-W-5/6-2009

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlament

1017 Wien

Betreff:

Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates

Sehr geehrter Herr Präsident!

Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 9. Sitzung am 22. Jänner 2009 fol­gende Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates durch­geführt

auf Vorschlag des Landtagsklubs der Volkspartei Niederösterreich

Christoph KAINZ

(Mitglied anstelle von Walter Mayr)

Dr. Martin MICHALITSCH

(Ersatzmitglied für Christoph Kainz)


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 5

Ich beehre mich, den Bundesrat hievon in Kenntnis zu setzen.

St. Pölten, am 22. Jänner 2009

Der Präsident:

Ing. Hans Penz“

*****

14.33.40Angelobung

 


Präsident Harald Reisenberger: Das neu gewählte Mitglied des Bundesrates ist im Hause anwesend. Ich werde daher sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein.

Ich ersuche nun die Frau Schriftführerin um die Verlesung der Gelöbnisformel.

14.34.13

 


Schriftführerin Ana Blatnik: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Ana Blatnik leistet Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich) seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.

*****

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich begrüße das neue Mitglied des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr verehrte Kollegen! Gestatten Sie mir einen Halbsatz in eigener Sache, da ich heute das erste Mal die Ehre habe, als Präsident den Vorsitz zu führen: Da dies eine Sitzung ist, für die ein sehr enger zeitlicher Rahmen gesteckt sein soll, erlaube ich mir, meine Antrittsrede bei der nächsten Sitzung am 5. Februar zu halten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe bekannt, dass der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes die Mitteilung gemacht hat, dass sich der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer von 5. bis 8. Februar 2009 in einem anderen Mitgliedstaat der EU aufhalten sowie dass sich der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Reinhold Mitterlehner am 26. und 27. Jänner 2009 in Budapest aufhalten beziehungsweise dass sich die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter innerhalb des Zeitraumes vom 31. Jänner bis 8. Februar 2009 in einem Nicht-Mitgliedstaat der EU aufhalten wird und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich mit ihrer Vertretung beauftragt hat.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 6

14.34.20Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, und der Schreiben des Bundeskanzlers betreffend die Amtsenthebung der Bundes­ministerin ohne Portefeuille Gabriele Heinisch-Hosek und ihre gleichzeitige Ernennung zur Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst sowie die Amtsenthebung des Bundesministers Dr. Johannes Hahn von seiner vorläufigen Betrauung mit dem Bun­desministerium für Justiz beziehungsweise die Ernennung von Frau Mag. Claudia Bandion-Ortner zur Bundesministerin für Justiz verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

*****

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2009 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2009) (314/A und 35/NR).

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Bundesministerin ohne Portefeuille gemäß Artikel 74 Absatz 3 B-VG und gleichzeitige Ernennung zur Bun­desministerin im Bundeskanzleramt gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG:

„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An den

Präsidenten des Bundesrates

Jürgen WEISS

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                           GZ 350.100/0017-I/4/2008

                                                                                                                   Wien, am 18. Dezember 2008

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 18. Dezember 2008, GZ. S300.000/9-BEV/2008, auf meinen Vorschlag die Bun­desministerin ohne Portefeuille Gabriele HEINISCH-HOSEK gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes vom Amte enthoben und sie gleichzeitig gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfas­sungs­gesetzes zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt ernannt hat.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 7

Sie wird die Bezeichnung ,Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst‘ führen.

Mit besten Grüßen“

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung von BM Dr. Johannes Hahn von seiner vorläufigen Betrauung mit dem Bundesministerium für Justiz gemäß Artikel 74 Absatz 3 B-VG und gleichzeitige Ernennung von Mag. Claudia Bandion-Ortner zur Bundesministerin für Justiz gemäß Artikel 70 Absatz 1 B-VG:

„REPUBLIK ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An den

Präsidenten des Bundesrates

Harald REISENBERGER

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                                GZ 350.000/0002-I/4/09

                                                                                                                           Wien, am 15. Jänner 2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 15. Jänner 2009, GZ S210010/1-BEV/2009, gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfas­sungsgesetz Bundesminister Dr. Johannes HAHN von seiner vorläufigen Betrauung mit dem Bundesministerium für Justiz enthoben hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz Frau Mag. Claudia BANDION-ORTNER zur Bun­desministerin für Justiz ernannt.

Mit besten Grüßen“

*****

 


Präsident Harald Reisenberger: Eingelangt ist der Sozialbericht 2007 bis 2008, der dem Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Weiters eingelangt ist die Petition 23/PET-BR/2009 betreffend Errichtung einer Tages­klinik in Schwechat, eingebracht von Bundesrat Johann Ertl, die dem Gesundheits­ausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Ebenso eingelangt sind die Beschlüsse des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurden.

Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 8

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Harald Reisenberger: Es ist mir ein Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Vor­schlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Herr Bundesrat Schennach.

 


14.39.25

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien) (zur Geschäfts­behandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Nach der Tiroler Landtagswahl hat der damalige Präsident Jürgen Weiss aufgrund der Besonderheit in diesem Hause, dem Bundesräte und Bundesrätinnen von vier unterschiedlichen Parteien angehören, die aber weder in der Präsidiale noch in den Ausschüssen mit Sitz und Stimmrecht ver­treten sind – was das Sitzrecht betrifft, wurde das mittlerweile geändert, aber nicht mit Stimmrecht –, die Notwendigkeit erkannt und seinerzeit eine entsprechende Sitzung einberufen, in der er gesagt hat, man müsse in der Frage Kommunikation besondere Obsorge walten lassen, denn im Grunde gehören die Bundesrätinnen und Bundesräte vier unterschiedlichen Parteien an, die bei keinen näheren internen Beratungen dabei sind.

Die ursprüngliche Tagesordnung für heute sah die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 vor. Wir sind nicht direkt informiert worden, sondern mussten zur Kenntnis neh­men, dass neue Tagesordnungspunkte auf die heutige Tagesordnung gesetzt wurden, eben zwei zusätzliche. Man hätte zum Beispiel auch das Privatfernsehgesetz auf die heutige Tagesordnung setzen können. Und man hätte auch mit jenen Bundesrätinnen und Bundesräten, die nicht in der Präsidiale vertreten sind, Einvernehmen über die Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist herstellen können, was jedoch nicht gemacht wurde. Das heißt, seit dem damaligen Gespräch mit Herrn Präsidenten Weiss kam es zu keinem weiteren; in der Zwischenzeit gab es Nationalratswahlen.

Herr Präsident Reisenberger, Sie treten heute das Amt als Bundesratspräsident an, und wir ersuchen Sie dringend, dass es auch in diesem Zusammenhang zu irgendeiner Form von Kommunikation kommt. Wir haben – eben aus diesem Grund – dem Ab­sehen von der 24-stündigen Aufliegefrist unsere Zustimmung nicht gegeben. Eine Einigung darüber hätte man aber mit uns erzielen können, wenn eine entsprechende Kommunikation gegeben gewesen wäre.

Herr Präsident, im Rahmen der Dringlichen vor dem Jahreswechsel haben wir gebeten, zu überprüfen, ob eine Entschlagung des Herrn Staatssekretärs Ostermayer bei Beantwortungen im Zusammenhang mit einer Dringlichen Anfrage der Grünen und der FPÖ dahin gehend konform geht, dass in diesem Falle eine Nichtzuständigkeit des Wirkungsbereichs gegeben war.

In der Antwort, die hiezu vorliegt, wurde auf diese Frage nicht eingegangen. Sowohl Frau Kollegin Mühlwerth als auch ich haben ersucht, dass wir, da das ein Tages-


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 9

ordnungspunkt der Präsidiale ist, dazu wenigstens beigezogen werden, eben zu diesem einen Punkt der Beratung, geht es doch hierbei um ein selbstverständliches Recht von Bundesrätinnen und Bundesräten.

Dieses Schreiben, datiert mit gestrigem Tage, zeigt, dass es einer politischen Bewer­tung obliegt, ob diese Fragen tatsächlich beantwortet wurden oder nicht.

Das ist doch keine Antwort, wenn es in diesem Schreiben lediglich heißt, eine Beiziehung von Frau Mühlwerth und mir, Schennach, werde nicht befürwortet. Das ist doch das Ende des Dialogs hier in diesem Hause! Ich bedauere das sehr und hoffe, dass man sich nicht wieder auf diese geringe Stufe, dass man miteinander in einem Punkt, wo es um elementare Rechte hier in diesem Haus geht und man darüber zumindest ein Gespräch führen sollte, stellt und wir beide, also Frau Bundesrätin Mühlwerth und ich, kein Schreiben mehr bekommen, wonach unsere Beiziehung nicht befürwortet wird.

Diese von Ihnen betriebene Form der Zusammenarbeit, wo die Regierungsparteien eine dominierende Mehrheit haben und nicht einmal gewillt sind, mit uns ein Gespräch von vielleicht einer halben Stunde über unterschiedliche Einschätzungen zu führen, halte ich für wirklich skandalös!

14.43


Präsident Harald Reisenberger: Ich glaube zwei Dinge unterscheiden zu müssen. Das Erste, was Sie gemeint haben, ist sicher eine Frage, die man immer diskutieren kann. Ich bin der Letzte, der nicht dafür offen wäre, mit allen hier Gespräche zu führen. Das ist selbstverständlich; da gehe ich mit Herrn Präsidenten Weiss konform.

Das Zweite ist die Frage, ob eine Beantwortung von einem Regierungsmitglied so vorgenommen wurde, wie wir es als für in Ordnung empfinden, gefühlsmäßig als für in Ordnung empfinden oder nicht, und das hat eine rechtliche Grundlage. Daher haben wir auch prüfen lassen, ob die Beantwortung rechtlich ordnungsgemäß stattgefunden hat. – Diese Auskunft wurde Ihnen, Herr Bundesrat Schennach, und Ihnen, Frau Bundesrätin Mühlwerth, zur Kenntnis gebracht.

Im Übrigen sind wir natürlich nicht in der Lage, über das Gesetz, über gesetzliche Bestimmungen hinaus andere Formen zu finden.

Weitere Diskussionen darüber kann es natürlich geben, aber nicht auf der Ebene, in der Präsidiale über etwas zu reden, denn diesbezüglich haben wir eben diese Auskunft erhalten, die auch an Sie weitergeleitet wurde.

Bitte, Herr Bundesrat Schennach.

 


14.44.16

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien) (zur Geschäfts­behandlung): Herr Präsident! Es tut mir leid, dass es hier bei Ihrer ersten Vorsitz­führung zu einer solchen Diskussion kommt, aber ich muss Sie dennoch berichtigen.

Ich lese nun aus dem Schreiben des Rechts- und Legislativdienstes vor, dessen Leiterin schreibt – ich zitiere –:

„Ich ersuche um Verständnis dafür, dass wir davon Abstand nehmen mussten, den Inhalt der Beantwortung der parlamentarischen Frage, die der politischen Verant­wortung des Antwortenden und schließlich der politischen Bewertung der Bundesräte obliegt, zu prüfen.“ – Zitatende.

Das betrachte ich nicht als Antwort, und deshalb wäre es umso wichtiger ... (Bun­desrätin Mag. Neuwirth: Das ist schon eine Antwort!) – Aber nicht eine Antwort in der


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 10

Sache, wie ich das vorhin dargelegt habe. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das ist eine Antwort, die Sie nicht wollen!) – Es wurde vom Inhalt her nicht geprüft!

Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Mehrheitsfraktionen dieses Hauses auch mit jenen Bundesrätinnen und Bundesräten, die einer Minderheit angehören, in einen Dialog treten. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Sie haben dieselbe Auskunft bekommen wie wir!)

14.45


Präsident Harald Reisenberger: Zur Geschäftsbehandlung: Frau Bundesrätin Mühl­werth. – Bitte.

 


14.45.17

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien) (zur Geschäfts­behandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn ich mir in Erinnerung rufe, wie oft hier im Bundesrat die Harmonie – und zwar von allen Fraktionen, vor allem aber auch von den Mehrheitsfraktionen – geradezu beschworen wird, dann muss ich schon meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass wir nicht in alles bestmöglich eingebunden werden. Das betrifft auch die Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist, der wir heute aus gutem Grund nicht zugestimmt haben, wiewohl wir das bis jetzt immer mitgetragen haben.

Vergegenwärtigen wir uns die Sitzung vom 19. Dezember 2008, in der die Dringliche Anfrage der Grünen und unserer „Fraktion“ – unter Anführungszeichen – zur Beantwor­tung stand. Herr Staatssekretär Ostermayer hat damals bei mindestens acht Fragen erklärt, dass er diese nicht beantworten könne. Und wir wollten eben wissen, ob der Herr Staatssekretär diese Fragen nicht doch beantworten muss, weil wir dazu eben eine völlig andere Auffassung haben, denn: Wenn der Bundesrat die Möglichkeit zur Über­prüfung von Regierungsgeschäften hat, ist es unserer Ansicht nach nicht zuläs­sig, zu sagen: Das kann ich nicht beantworten, das alles fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich!

Das angesprochene Antwortschreiben ist eine Art Rechtsmittelbelehrung gewesen, eine Anführung jener Paragraphen und Punkte, die man ohnehin jederzeit und überall nachlesen kann und die wir natürlich auch kennen. Dass der Inhalt nicht beurteilt wird, das ist uns schon klar. Aber was die Frage betrifft, ob etwas beantwortet wird oder nicht, da, meine ich, kann man schon ein bisschen mehr daraus machen.

Dieses Antwortschreiben ist – salopp formuliert – so eine Art Schmecks-Antwort, natür­lich in wohlgesetzten Worten. Ich denke, so eine Antwort ist erstens der Würde dieses Hauses abträglich, und zweitens haben wir uns das alle, alle 62 Bundesräte, die wie wir hier sitzen, nicht verdient! Und es ist ja auch nicht gesagt, dass die Mehrheits­verhältnisse immer auf „Rot“ und „Schwarz“ fallen. Das könnte sich ja auch einmal in einer anderen Farbenlehre widerspiegeln, und dann wären Sie alle sicherlich auch nicht zufrieden, wenn Sie so eine Antwort bekämen.

Daher würde ich dringend bitten, dass man auch mit jenen Bundesrätinnen und Bun­desräten entsprechend respektvoll umgeht – wie das ja bislang eigentlich immer der Fall war –, die jetzt keine Fraktion bilden. So viele Fraktionslose verschiedener Par­teien gab es noch nie.

Ich denke, wenn immer von der Harmonie in unseren Plenarsitzungen gesprochen wird – die ja durchaus gegeben ist; jeder von uns versucht, dazu beizutragen –, dann sollten wir diese Tradition hier so fortsetzen, dass es auch in Hinkunft – bei allen unterschiedlichen politischen Bewertungen – ein gedeihliches Zusammenarbeiten gibt.

14.48



BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 11

Präsident Harald Reisenberger: Ich möchte noch auf eines aufmerksam machen – bei allem Verständnis für Ihre Ausführungen, Frau Bundesrätin Mühlwerth –: Wir haben uns gemeinsam, über Fraktionsgrenzen hinweg, Richtlinien gesetzt, Gesetze eben, und es gibt Vereinbarungen, welche Fragen wie und wo zu beantworten sind.

Es wurde hier klargestellt, dass die Form, wie die Beantwortung solcher Fragen von Mitgliedern der Bundesregierung durchgeführt wird, nicht von uns, vom Bundesrat, festgelegt werden kann. Daher sollten wir das als Demokraten, die wir das ja in allen Parteien sind, zur Kenntnis nehmen.

Wenn uns das nicht gefällt, dann bleibt uns sicherlich der Weg offen, anzustreben, für die Zukunft andere Formen zu finden. Jedenfalls: Derzeit ist das die rechtliche Form, und diese haben wir zur Kenntnis zu nehmen, und das habe ich hiermit auch getan. – Danke schön.

14.48.531. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministerien­gesetz-Novelle 2009) (155/A und 39 d.B. sowie 8039/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelan­gen zum 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Ich bitte um den Bericht.

 


14.49.13

Berichterstatter Martin Preineder: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich erstatte den Bericht des Aus­schus­ses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministerien­ge­setz 1986 geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Jänner 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


14.50.16

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Unabhängig von der Debatte, die wir jetzt geführt haben, wünsche ich Ihnen, Herr Präsident, für Ihre Vorsitzführung alles Gute und hoffe, dass wir auf einen Weg des Dialogs zurückfinden werden.

Eine Regierung legt ihr Programm im Arbeitsstil und in den Zahlen fest. Das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm, das Budget, zeigt, was eine Regierung vorhat, und im Bundesministeriengesetz sagt sie, wie sie diese Arbeit organisieren möchte.

Vieles an dieser Aufteilung ist sehr sinnvoll, manches lässt uns aber doch Worte der Kritik finden, insbesondere zwei Bereiche.

Erstens: Es ist eine Uraltforderung, würde ich sagen, nicht nur von uns, sondern auch der Zivilgesellschaft, der NGOs, die das immer wieder gesagt haben, dass es ein


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 12

eigenständiges Frauenministerium gibt – kein Frauenministerium, das beim Bundes­kanzleramt angesiedelt ist, kein Frauenministerium, das keine eigene Personalhoheit, kein eigenes Budget hat, wo es quasi eine Kanzleramtsministerin gibt –, sodass viel stärker zum Ausdruck gebracht wird: Frauenpolitik ist eine Politik der Unabhängigkeit, der Selbständigkeit der Frauen.

Gerade angesichts der Zahlen und Fakten in Österreich, angesichts der Tatsache, dass sich die Schere nicht schließt, sondern die Kluft vor allem beim Einkommen und bei der Belastung zwischen Männern und Frauen in Österreich immer größer wird, hätte man dieser Forderung, die selbst im so erfolgreichen Frauen-Volksbegehren der neunziger Jahre schon enthalten war, entsprechen können und müssen und endlich ein eigenes Ministerium verwirklichen sollen. Ich weiß nicht, warum die Frauenpolitik wieder im Kanzleramt angesiedelt wurde. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Weil es eine Querschnittsmaterie ist!) Da hätte man ein klares Signal setzen können.

Zweitens: Für uns stellt es kein Problem dar, dass die Bereiche Familie und Jugend nun ins Wirtschaftsressort wechseln – das ist vielleicht sogar eine spannende Heraus­forderung, da es gerade in der Wirtschafts- und Arbeitswelt darum geht, Familie und Jugend, Jugend und Arbeitsfindung, Berufsfindung, die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit – auch für Wirtschaftstreibende – gemeinsam zu sehen. Ich halte das sogar für eine sehr interessante Anordnung.

Was wir aber nicht verstehen, Herr Staatssekretär – bei aller persönlichen Sympathie, die uns verbindet, und so mancher gemeinsamen außenpolitischen Begegnung –, ist, warum es ausgerechnet im Bundesministerium für Finanzen, auch wenn die Heraus­forderungen groß sind, zwei Staatssekretäre gibt. Das mag möglicherweise nur in der internen Farbenlehre begründet sein.

Eine der ganz großen Herausforderungen ist ja wohl immer – wir haben in den letzen zehn Jahren in diesem Zusammenhang sehr viel an Terrain verloren, obwohl wir die Chancen verbessern wollten – die Integration einer immer vielfältigeren Bevölkerung. Das wäre dringend notwendig. Ein solches Staatssekretariat wäre, bei allem Ver­ständnis dafür, dass man im Finanzministerium einen Staatssekretär braucht, in zwei Bereichen auf jeden Fall notwendig, da hätte man es unbedingt gebraucht: im Bereich der Integration, aber auch im Bereich der europäischen Integration. Es hat Sinn gemacht, dass es in den letzten Regierungen Staatssekretär Winkler gab. Ich glaube, Staatssekretär Winkler hat da ganz entscheidende Arbeit geleistet.

Der nächste Punkt: Es zeigt sich, wie wichtig die Trennung von Wissenschaft und Forschung von der Bildung beziehungsweise vom Unterricht war. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Aber ebenso wichtig ist die Energiefrage. – Das ist eine Herausforderung, die derzeit in der ganzen Welt besteht. Es geht darum, dass wir die Bereiche Umwelt und Energie wieder getrennt führen. Das bedeutet durch unterschiedliche Kompetenzen unter­schiedliche Stärken in diesem Bereich. Eine Fokussierung auf die derzeitigen Heraus­forderungen der Welt, die Zusammenführung von Umwelt und Energie, das wäre ganz entscheidend gewesen. Es wäre wichtig gewesen, da mehr Kompetenzen hinein­zunehmen.

Ich bin hier schon einmal für diese Aussage „geprügelt“ worden – und es gab in diesem Haus schon einmal mehr Landwirtschaftsvertreter –, aber: Zwischen Umwelt und Land­wirtschaft besteht nicht immer Harmonie, das wissen Sie ganz genau, sondern das ist sehr oft ein Gegensatz. Deshalb wäre es umso wichtiger gewesen, Umwelt und Landwirtschaft, die sich oft als Gegensatzpaar darstellen, in dem sich die Land­wirtschaft immer durchsetzt ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, immer durchsetzt!


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An die letzte Reihe auf Seiten der ÖVP: Ich finde es interessant, dass die Land­wirtschaft eine solch starke Lobby hat – das muss man ja auch mit Respekt sehen –, dass sich in nahezu jedem Gesetz – ganz egal, wo – eine Ausnahme für die Land­wirtschaft findet. Man kann kaum ein Gesetz ohne Ausnahmeregelung für die Land­wirtschaft schaffen. (Bundesrat Boden: Berufsgruppe von 3 Prozent!)

Aber die Ausnahmen im Umweltbereich tun besonders weh – insbesondere, wenn das im selben Ressort ist. Ich nehme an, dass das vielleicht jene, die bei Ihrem Koalitions­partner dafür zuständig sind, auch so sehen.

Es wäre trotzdem wichtig gewesen, da eine Fokussierung einzubauen. Die Umwelt und der Energiebereich sollten zusammen sein. Die Landwirtschaft könnte das gemein­same Haus verlassen, sie ist ja zum Beispiel auch Teil der Wirtschaft. Es wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen, das so zu gestalten.

Meine Damen und Herren, noch ein Punkt: Ob es einem gefällt, dass der Sport jetzt bei der Landesverteidigung angesiedelt ist, ist eine Geschmacksfrage. Ich habe nichts dagegen. Wenn der Verteidigungsminister nicht vergisst, wie wichtig diese Frage auch im Rahmen der Schulkarriere ist und nicht nur am Ende einer Schulkarriere, wie sehr wir mit Haltungsschäden schon sehr früh zu kämpfen haben und dass wir gerade diesbezügliche Förderungen im schulischen Bereich schon sehr früh brauchen – das kann sogar schon im Kindergarten beginnen –, wenn all das im Bewusstsein unseres Verteidigungsministers verankert ist und er mit seiner Parteikollegin, der Unterrichts­ministerin, in einem guten Dialog steht, dann habe ich kein Problem damit, dann ist es egal, wo der Sport beheimatet ist.

Sie haben sich diese Struktur gegeben – das können wir nur zur Kenntnis nehmen, aber wir müssen dem nicht zustimmen, denn wir hätten eben einen anderen Fokus gesetzt. Damit ist der Umstand, dass wir heute Ihrer Arbeitsstruktur nicht zustimmen, kein großes Drama. – Es ist Ihre Struktur; wir hätten einen anderen Akzent gesetzt.

Beim Budget ist die Situation dann etwas anders, da müssen wir weitaus mehr raufen, aber wir sind gespannt – wir werden das genauestens beobachten –, ob durch diese Verschiebungen nicht doch einige Politikfelder etwas geringer bedacht werden, denn immerhin waren Familie und Jugend vorher in Ministerhand, jetzt ist es ein Staats­sekretariat. Aber Frau Staatssekretärin Marek ist – ich habe sie so erlebt – eine sehr durchsetzungskräftige Frau, also wird sie das auch entsprechend machen.

Noch einmal: In den Bereichen Energie, Frauen und Integration ist eine große Chance vertan worden, und deshalb werden wir der Bundesministeriengesetz-Novelle nicht zustimmen. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez.)

14.59


Präsident Harald Reisenberger: Danke schön. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.00.02

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich hätte mich ja geradezu gewundert, wenn Kollege Schennach diesem Gesetz eine Lobeshymne gesungen hätte. Das Gegenteil der Lobeshymne ist allerdings außerordentlich zurückhaltend ausgefallen. Wenn ich daraus den Schluss ziehen kann, dass die Vorlage auch in seinen Augen nicht so schlecht ist, dann würde ich das als Lob begreifen.

Das Bundesministeriengesetz ist kein inhaltliches Gesetz, es ist die Ratifizierung kon­kreter Parteienverhandlungen am Beginn einer Legislaturperiode, wobei es keine Frage ist, dass dabei auch praktische Erfahrungen der Regierungsarbeit von Vor- und Vorvorperioden eine gewisse Rolle spielen.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 14

Wir alle wissen, dass es bei einer Reihe von Materien gemeinsame Zuständigkeiten gibt. – Die eine oder andere davon konnte im Zusammenhang mit diesem Bundes­ministeriengesetz gestrichen werden, aber das heißt nicht, dass es nicht auch eine neue gibt. Das ist eine alte Problematik, die der Effizienz der Verwaltung sicherlich nicht rasend zuträglich ist – Erfahrene aus dem Bereich der Bundesverwaltung nicken mir gequält zu –, aber es ist ein ständiges Thema, weil sich natürlich auch die Themen ständig ausweiten.

Im Kernbereich, jenseits dieser Thematik, wird versucht, den politischen Gewichten – und das möchte überhaupt niemand bestreiten –, die es in dieser Bundesregierung gibt, Rechnung zu tragen.

Natürlich ist es meiner Meinung nach – und nach Meinung, nehme ich an, der gesam­ten sozialdemokratischen Fraktion – ein richtiger Schritt, wenn das Segment Arbeit wieder dorthin zurückkehrt, wo es einmal sehr erfolgreich war, nämlich in das, was wir umgangssprachlich immer nur als „Sozialministerium“ bezeichnet haben, weil es da nicht primär um einen wirtschaftspolitischen, sondern um einen arbeitsmarktpolitischen Aspekt geht, der bei jedem der Minister, die dort amtiert haben – in großen Koalitionen oder SPÖ-Alleinregierungen –, in den besten Händen war.

Vom Herrn Kollegen Schennach ist milde Kritik daran geübt worden, dass der Sport nun – zugegebenermaßen etwas ungewöhnlich – im Landesverteidigungsministerium angesiedelt ist. Ich habe nicht die Absicht, das jetzt logisch damit zu erklären, dass der Sport die bei Weitem wirkungsvollste Waffe ist, die Österreich einsetzen kann. Nein, diese Logik ist mir fremd, aber es muss wohl auch so sein – und das war letztlich die Überlegung dahinter –, dass ein Ressortchef, der selbst in diesem Bereich engagiert ist, eine gewisse Garantie dafür bietet, dass die Thematik neben seinen anderen Aufgaben nicht zu kurz kommt. (Bundesrat Schennach: In der Schweiz ist es ja auch so!) – Gut. Auch eine wirkungsvolle Waffe, nicht? Mit den Schweizern haben wir ja im Slalom inzwischen ein gewisses Problem. (Bundesrat Weiss: Im Fußball ...! – Bundes­rat Schennach: Das ist Frankreich!) – Frankreich, gut, okay. Nein, das ist in den Speedbewerben. Aber auch das gehört zu den Waffen.

Würde ich dieser Bundesregierung angehören, Kollege Schennach, würde ich mir allenfalls das Unterkapitel Fußball – so traurig es ist –, nicht aber den gesamten Sport anhängen lassen. Daran kann kein Zweifel bestehen, das ist nicht meine Kernkom­petenz.

Meine Damen und Herren, ich möchte diese kurze Stellungnahme gar nicht zum Anlass nehmen, die Verschiebungen zu gewichten – sie sind Ausdruck eines Verhand­lungsergebnisses und können per 1. Februar in Kraft treten –, sondern ich möchte etwas anderes herausarbeiten. Ich möchte herausarbeiten, dass es auch schon in den eineinhalb Monaten, in denen diese Regierung schon vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden hat, tatsächlich eine andere Form der Regierungsarbeit gegeben hat, was gerade die Tatsache zeigt, dass in jenen Kompetenzbereichen, die jetzt wandern, die Maßnahmen, die in dieser krisenhaften Situation notwendig waren – gerade im Bereich der Arbeit waren solche in hohem Maße notwendig –, vertrauensvoll und letztlich erfolgreich mit dem formellen Inhaber dieses Arbeitsbereiches – im kon­kreten Fall mit dem Wirtschaftsminister – und dem faktisch politischen Inhaber und ab 1. Februar auch rechtlichen Inhaber dieses Tätigkeitsbereiches – dem Sozial­minister – vorbereitet und ausverhandelt wurden.

Sehen Sie, das ist die Vorgehensweise, mit der wir, glaube ich, in der jetzigen schwierigen Situation am besten beraten sind: die Aufgaben, die dieser Regierung gestellt sind – und sie sind mit jeder Woche, die seit der Regierungsbildung vergangen ist, nur noch größer geworden, und sie liegen natürlich primär im wirtschaftlichen und


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 15

sozialen Bereich –, in einer Form der Zusammenarbeit zu bewältigen, die, so bin ich überzeugt, tragfähig sein kann, sodass wir in der Lage sind, gemeinsam Lösungen zu finden, um die durchaus gerungen werden wird und gerungen wurde, aber hinter denen der gemeinsame Wille steht, etwas weiterzubringen.

Es steht den Oppositionsgruppen natürlich frei, dieser Novelle zum Bundesministerien­gesetz nicht zuzustimmen, aber ich glaube, eine Zustimmung wäre auch ein Zeichen dafür, dass die Bereitschaft besteht, in diesem schwierigen Augenblick, in dieser schwierigen Situation zusammenzustehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.06


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


15.06.38

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, das Frauenministerium, ein ewiges Anhängsel irgendeiner anderen Institution, wie von meinem Vorredner Schennach schon durchaus zu Recht kritisch festgestellt wurde, wobei ich sagen muss, man kann ja schon froh sein, dass das Frauenministerium von der seinerzeitigen Tierkörperverwertung weggekommen ist. – Diese damalige Verbin­dung war ja wirklich besonders pikant und eigentlich untragbar. (Bundesrat Gruber: Wann war denn das?)

Wenn man sich die Erfolge des Anhängsel-Frauenministeriums oder –Frauenstaats­sekretariats anschaut, muss man sich schon fragen: Wozu brauchen wir es über­haupt? – Das ewige Wehklagen, dass die Schere nicht kleiner, sondern größer geworden ist, ist nach wie vor zu hören, die Gleichberechtigung der Frauen ist vor allem dort, wo es um qualifizierte Leitungsfunktionen geht, nach wie vor in weiter Ferne: Das, was bislang geschehen ist, ist kaum nennenswert.

Nächster Punkt: Die AlleinerzieherInnen werden immer ärmer. Familien werden immer ärmer. AlleinerzieherInnen haben es auch auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. Daher muss man sich jetzt, wenn man Bilanz zieht, fragen: Was haben die Frauen­ministerInnen, wo auch immer sie angesiedelt waren, bislang gemacht, bewegt oder erreicht?

Auf der anderen Seite sage ich: Wenn wir ein Frauenministerium wollen und meinen, dass das eine für uns wichtige Materie ist, solange wir nicht wirklich von Gleichberech­tigung sprechen können, sollte es aber auch wirklich ein eigenständiges Ressort sein (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Warum?) und nicht immer irgendwo als Wurmfortsatz gehandelt werden. Vielleicht kann man sich beim nächsten Mal dazu durchringen, da etwas mehr zu machen. (Bundesrat Mag. Klug: Kollegin Mühlwerth, Herbert Haupt fragen!)

Wenn Kollege Konecny sagt, dass das Ministeriengesetz ein Ergebnis der Regierungs- und Parteienverhandlungen ist, sage ich: Ja, genau so schaut es ja auch aus! Diese Ministerienaufteilung ist nicht von sachpolitischen Zwängen getragen (Bundesrat Gruber: Na geh!), sondern durchaus parteipolitisch motiviert. Na selbstverständlich. (Bundesrat Mag. Klug: Das war ein kleines Foul! – Bundesrat Stadler: Jetzt kommen mir gleich die Tränen! – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)

Warum die Arbeit von der Wirtschaft unbedingt wegkommen musste, ist ja jedem Ken­ner der Situation in Österreich und vor allem der Sozialdemokratie durchaus klar (Bundesrat Mag. Klug: Das war jetzt richtig!): Das war eine alte Erbpacht, und das will man wieder haben! – Im Hinblick darauf, wie erfolgreich es gearbeitet hat, wider­spreche ich dem Herrn Kollegen Konecny wirklich vehement. Ich sehe das völlig


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anders. Für mich war es aber durchaus logisch, die Arbeit bei der Wirtschaft, die arbeitsmarktpolitischen und arbeitsrechtlichen Sachen beim Wirtschaftsministerium anzu­siedeln, denn woher kommen denn die Arbeitsplätze? – Arbeitsplätze gibt es nur dann, wenn die Wirtschaft entsprechend arbeiten kann und welche schafft. Sonst gibt es keine Arbeitsplätze! Die Sozialdemokratie hat noch keinen einzigen geschaffen. (Bundesrat Gruber: Mein Gott, mein Gott! Sie lachen ja selbst darüber!) – Ich freue mich, dass Sie jetzt aufwachen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Gewerkschaft musste jetzt wieder an Bord geholt werden, und daher sind jetzt natürlich die arbeitspolitischen Agenden wieder im Sozialministerium (Bundesrat Gruber: Wo sie auch hingehören!), und das, obwohl sich die Gewerkschaft in den letzten Jahrzehnten wirklich nicht mit Ruhm bekleckert hat, wenn es um die Arbeitsmarktpolitik geht. Die Gewerkschaft ist in vielen Bereichen – ich sage nicht, in allen, aber in vielen Bereichen – irgendwo im Zeitalter der Industrialisierung stecken geblieben, weil sie die neuen Entwicklungen völlig verschlafen hat. (Bundesrat Todt: Pah!)

Wir haben heute Arbeitsverhältnisse, die man wirklich durchaus bekritteln kann, wo Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn es eben gerade irgendwo Arbeit gibt. – Ich zitiere das jetzt nicht, weil ich Werbung für diesen Konzern machen möchte, aber Peek & Cloppenburg war ein Fall, in dem es durchaus heftige – und zu Recht heftige – Kritik gegeben hat. Wenn Sie dort Verkäuferin oder Verkäufer sind, dann bekommen Sie nur dann Geld, wenn Sie gebraucht werden. Und wenn es fünf Stunden im Monat sind, sind es fünf Stunden; und wenn es 30 Stunden sind, haben Sie Glück. Tatsache ist aber, Sie bekommen Ihr Geld nur dann, wenn Sie dort auch die entsprechenden Stunden arbeiten. Die Miete läuft aber leider weiter, und alle Neben­kosten auch. – Das ist nur ein Teil der Problematik. Da hat die Gewerkschaft aber bislang nicht wirklich viele Laute von sich gegeben, um das abzustellen.

Oder: Ich verweise auf die vielen Alleinerzieherinnen, die, vor allem bei großen Konzernen, davon betroffen sind. – Ich möchte aber nicht verschweigen, dass ich weiß, es gibt auch große Konzerne, die sich durchaus bemühen; es gibt vor allem die Klein- und Mittelbetriebe, die sich wirklich bemühen, eine familienfreundliche Arbeits­politik zu machen, und die tun sich im Großen und Ganzen schwerer als ein großer Konzern.

Wenn aber heute eine Frau – und das betrifft fast immer nur die Frauen, weil in den Supermarktketten meistens nur Frauen arbeiten; in der Mehrzahl sind es Frauen – vor die Situation gestellt wird, dass sie zwar ganztags arbeitet, aber der Kon­zern (Bun­desrat Schimböck: Der Veit Schalle war dort! – Heiterkeit bei der SPÖ) – geht es jetzt wieder? (Bundesrat Todt: Ja! Es geht immer!) – dann zu der Ansicht gelangt, sie wird nur noch halbtags beschäftigt, und sie hat zwei Möglichkeiten, nämlich halbtags zu arbeiten oder ihren Job zu verlieren, und sie dann sagen muss, bevor ich gar nichts mehr habe, mache ich es halbtags, dann kann man doch nicht davon sprechen, dass das eine familienfreundliche Arbeitspolitik ist!

Da wäre es wirklich an der Zeit gewesen, im Bereich des Wirtschaftsministeriums die Arbeitsmarktagenden wirklich zu bündeln und zu sagen, es muss einfach – und zwar nicht nur für Frauen; es betrifft zwar oft oder meistens Frauen, aber es gilt für Männer und Frauen – eine familienfreundliche Arbeitspolitik gemacht werden. Wir können nämlich nicht sagen, wir wollen, dass unsere Kinder auch zu Hause bestens betreut werden und von Vater und Mutter etwas haben, aber dann ist es oft so, dass so viele Stunden gearbeitet werden muss, dass das schon rein technisch überhaupt nicht möglich ist.


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Daher halte ich das Argument, das auch im Nationalrat gefallen ist, nämlich, wenn das jetzt beim Sozialministerium angesiedelt ist und wenn jetzt Familie und Jugend zum Wirtschaftsministerium kommen (Bundesrat Mag. Klug: Jetzt kommt was! Aha!), dann kann man gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich verwirklichen, für wenig zugkräftig (Bundesrat Mag. Klug: Aha! Oje! – Das passt ja alles!), denn dazu hätte es schon viel mehr an Anstrengungen gebraucht, wiewohl ich weiß, dass Frau Staatssekretärin Marek da zumindest rhetorisch wirklich sehr engagiert ist. Wir werden dann sehen, inwieweit es ihr gelingt, auch tatsächlich etwas umzusetzen. (Bundesrat Mag. Klug: Zeitzuschlag!)

Gerade bei der Familienpolitik finde ich es schade, dass das auch so in einem zweiten Ressort untergebracht ist. Wir haben das vorher schon gehabt, als Familie und Gesundheit in einem Ministerium zusammengefasst waren. Gut, da hatten wir eine Gesundheitsministerin, die als Familienministerin einen nicht sehr geglückten Start hingelegt hat, indem sie gemeint hat, Kinder seien lästig. Das ist ja nicht gerade die familienfreundlichste Aussage.

Ich glaube aber, wir haben – und da sind wir uns ja einig – wirklich ein demo­graphisches Problem – zumindest höre ich das von Ihnen auch immer wieder –: Unsere österreichischen Frauen kriegen einfach zu wenige Kinder. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Was ist das? Ein demokratisches Problem?) Wir wissen, dass das über die Zuwanderung nicht geregelt werden wird und auch nicht bezahlt werden wird können, denn wenn es nämlich so wäre, dann müssten unsere Sozialkassen jetzt schon voll sein. Das Gegenteil aber ist der Fall, sie sind leer. (Bundesrat Gruber: Zum Thema!)

Akademikerinnen bekommen keine Kinder mehr. (Bundesrat Todt: Das ist ja Wald und Wiese! Da kann man alles erzählen, was man will!) Auch da muss man ansetzen und fragen: Warum ist das eigentlich so? (Ruf bei der SPÖ: Hat das irgendetwas mit der Tagesordnung zu tun?) – Eine Ursache: fehlende Familienbetreuung. Jetzt kann man Gott sei Dank die Kosten für Kinderbetreuung absetzen, auch die private (Bundesrat Mag. Klug: Mit dem Bundesministeriengesetz hat das nichts zu tun!), sodass man nicht darauf angewiesen ist, seine Kinder unbedingt in eine staatliche Institution geben zu müssen, was auch nicht jedermanns Sache ist. (Bundesrat Todt: Bitte! Das ist ja Wald und Wiese!) Aber das sind immer Dinge, die sehr zäh dahingelaufen sind und die lange gebraucht haben, bis sie wirklich einmal umgesetzt worden sind.

Bei dieser Demographie wäre es vielleicht ganz gut gewesen, das Familienministerium auch als eigenes Ressort zu führen (Bundesrätin Mag. Neuwirth: „Sicher“! Doppelt so viele Ministerinnen und Minister!), um wirklich auch bevölkerungspolitisch wirksame Maßnahmen setzen zu können.

Wenn wir uns nämlich die jetzige Situation anschauen: Im Jahr 2007 hatten in zehn von 23 Wiener Bezirken jene Mütter, die im Ausland geboren wurden und hier Kinder bekommen haben, einen Anteil von über 50 Prozent!, dann bedeutet das (Bundesrat Ing. Bock: Das könnte 1850 auch gewesen sein! – Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ), unser Anteil an Einheimischen sinkt und sinkt und sinkt, und wir tun eigentlich nichts dagegen! Der Spitzenreiter war der 15. Bezirk mit immerhin 67,7 Prozent. Das alles hätte für ein eigenes Ressort gesprochen. – Mit dieser Umstrukturierung hat sich, zumindest unserer Meinung nach, die selbst ernannte Familienpartei ÖVP endgültig von diesem Thema verabschiedet.

Was man aber zum Ressort Familie dazugeben hätte können, wäre das Thema Sport gewesen. Das wäre auch bei der Gesundheit möglich gewesen, damit hätte ich auch leben können. (Bundesrat Konecny: Sie werden aber auch mit dem Gegenteil leben müssen!) Aber bei der Familie fände ich es schon deswegen richtig, weil wir heute –


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die Haltungsschäden sind schon genannt worden (Bundesrat Konecny: Die „Haltungs­schäden“! – lebhafte ironische Heiterkeit des Bundesrates Mag. Klug) – übergewich­tige Kinder haben, über die es in Österreich nicht einmal konkrete Zahlen gibt. Es gibt dazu Schätzungen von Gesundheitsexperten, wonach der Anteil zwischen 10 und 20 Prozent liegt.

Mit den Stundenkürzungen seinerzeit unter Gehrer mussten wir natürlich auch Stun­denkürzungen im Turnunterricht hinnehmen. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Bitte, wo­von spricht diese Frau noch? – Bundesrat Mag. Klug: Ich habe keine Ahnung!) Und das sind Probleme, deren Lösung – wenn es nicht einmal Zahlen gibt – nicht einmal im Ansatz angegangen wird, wo man wirklich nicht sagen kann, da wird konkret und mit aller Macht etwas dagegen getan. Es kann uns doch nicht egal sein, wenn wir heute 13-jährige Kinder haben, die über 100 Kilo wiegen! Das fällt uns ja später noch auf den Kopf! (Bundesrat Konecny: Das wäre tragisch, bei 100 Kilo!)

Es ist bei den Kindern schon schlimm genug, aber das fällt uns später gesundheits­politisch auf den Kopf. Das wird Ihnen jeder Gesundheitsexperte sagen, Herr Konecny.

So haben wir halt den Sport zum Landesverteidigungsministerium gegeben. Und warum ist das so? – Wir haben einen sehr glücklosen Landesverteidigungsminister (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Geh! – Ruf bei der SPÖ: Der ist sehr glücklich!), der dieses Ressort ja nie haben wollte. (Ruf bei der SPÖ: Das unterstellen Sie jetzt!) Um sein Image aufzubessern, hat er jetzt den Sport dazubekommen, denn es macht sich immer gut, sich mit irgendeinem Sieger auf einem Foto zeigen zu lassen, und dann wird vielleicht auch der Herr Landesverteidigungsminister ein bisschen bessere Sym­pathiewerte (Bundesrat Mag. Klug: Das ist ein Wahnsinn!) bei den diversen Auflis­tungen haben, wo es um die Frage geht, wie sympathisch ein Politiker ist.

Das heißt, Ihr Bundesministeriengesetz ist vor allem von parteipolitischen Zwängen geleitet und nicht von sachpolitischen, und deshalb werden wir nicht zustimmen. (Beifall des Bundesrates Ertl. – Ruf bei der SPÖ: Die hat jetzt alles mitgenommen: Kraut, Rüben, ...!)

15.17


Präsident Harald Reisenberger: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Vizepräsiden­ten Weiss das Wort. – Bitte.

 


15.18.03

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Mit welcher Res­sort­verteilung die Bundesregierung ihre Zuständigkeiten wahrnimmt, ist eine von den Ländern stets respektierte autonome Entscheidung des Bundes. Es ist daher eine vernünftige Tradition, der nach jeder Regierungsbildung üblichen Änderung des Bun­des­ministeriengesetzes keine Hindernisse in den Weg zu legen, wozu auch gehört, ihr mit einer eigens eingeschobenen Bundesratssitzung ein rasches Inkrafttreten zu ermöglichen. (Bundesrat Mag. Klug: Genau!)

Dessen ungeachtet gibt es vor dem Hintergrund neuer Vorsätze für einsparende Ver­waltungsreformen aus Ländersicht zu diesem zentralen Bereich der Verwaltungs­organisation des Bundes doch einige Anmerkungen und Vorschläge.

So ist es zunächst in einem Bundesstaat bemerkenswert, dass das Bundesministerien­gesetz im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht, während die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen in einem eigenen – schon sehr alten – Bundesverfassungsgesetz geregelt sind. Erfreulicher­weise bekundet das Regierungsprogramm die Absicht, im Rahmen der angestrebten Staatsreform die damit verbundenen Einschränkungen und Genehmigungsvorbehalte


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 19

des Bundes zu reduzieren. Es ist zu hoffen, dass dieses Vorhaben bald umgesetzt wird – die Zustimmung der Oppositionsparteien naturgemäß vorausgesetzt.

Die österreichische Bundesverwaltung ist von einer starken organisatorischen Auto­nomie der einzelnen Ministerien geprägt, wenngleich es hier in den letzten Jahren ganz wesentliche Fortschritte gegeben hat, beispielsweise mit einer gemeinsamen Buch­haltungsagentur sowie mit Clusterbildungen im Kraftfahrzeug-, Druckerei- und Bibliotheksbetrieb. Dennoch ließen sich durchaus noch weitere Vorteile lukrieren.

Das Regierungsprogramm bekennt sich in diesem Bereich etwas zaghaft zu einer verstärkten Nutzung des Ansatzes der gemeinsamen Aufgabenbesorgung – „shared services“ wird das dort genannt. Dabei sollte die früher einmal in Aussicht genommene Errichtung einer Bundes-Service-Agentur zur Zusammenfassung von ressortüber­greifenden Unterstützungsleistungen nicht in Vergessenheit geraten. Auch die auf Bundesebene angestellten Überlegungen zu einem zentralen Regierungsdienst, etwa für die Personalverwaltung, das Gebäude- und Raummanagement, die Beschaffung der Sachmittel und so weiter, wären es wert, weiterverfolgt zu werden.

Ein Drittes: Ein nicht unbeachtlicher interministerieller Verwaltungsaufwand entsteht dadurch, dass beim Vollzug zahlreicher Bundesgesetze das federführende Ministerium nur im Einvernehmen mit anderen – teilweise mehreren – Ministerien tätig werden kann, obwohl gemäß § 5 des Bundesministeriengesetzes ohnedies bereits eine Be­rück­sichtigungs- und Koordinierungspflicht des federführenden Ressorts besteht. Das Regierungsprogramm 2007 sah noch vor, dass die bestehenden Mitwirkungsrechte zwischen den Ministerien weitgehend durch eine Informationsverpflichtung abgelöst werden sollten. Diese Absicht findet sich im aktuellen Regierungsprogramm nicht mehr.

Das hat allerdings nichts damit zu tun, dass das Problem inzwischen gelöst worden wäre, im Gegenteil: Mit vielen Bundesgesetzen werden fortwährend neue Mitwirkungs­rechte verankert. Die Nutzung der Möglichkeit, alle Einvernehmensregelungen einmal sozusagen mit einem Federstrich zu beseitigen und in besonders begründeten Einzelfällen wieder einzuführen, sozusagen Zero-Based Budgeting zu betreiben, wäre zwar ungewohnt, aber wirkungsvoll.

Wir hatten bisher in der Diskussion mehrere Beiträge, die der Ablehnung des Bundesministeriengesetzes dienten. Ich möchte kurz darauf eingehen.

Herr Kollege Schennach hat Kritik daran geübt, dass die Zuständigkeit für Frauen­angelegenheiten im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. – Das kann man auch positiv sehen, nämlich als Signal, dass es sich um eine Chefsache handelt. Es hat auch Vorteile der organisatorischen Effizienz, nicht für jeden Sachbereich ein eigenes Ressort einzurichten. Und es darf dabei nicht übersehen werden, dass ein Drittel der Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre Damen sind. Das kann kein so schlechter Anteil sein, denn die grüne Bundesratsfraktion hat auch keinen besseren. (Heiterkeit.)

In der Diskussion wird häufig eine Reihe von Sachbereichen genannt, die in den Rang eines Bundesministeriums oder vielleicht auch nur eines Staatssekretariats erhoben werden sollen. Das war in der heutigen Diskussion in etwas zurückhaltender Weise der Fall, aber wenn man es zusammenzählt, hätten wir gleich vier Bundesministerien mehr gehabt, wenn die Oppositionsparteien die Mehrheit hätten.

Es ist auch der Eindruck erweckt worden, dass es sozusagen eine „richtige“ Zuständig­keitsverteilung gäbe und diese lediglich den Regierungsparteien verborgen geblieben sei. – Nun kann man bekanntlich darüber streiten, ob die Wahrheit eine Tochter der Zeit sei, aber das politisch Zweckmäßige ist ohne Frage eine Tochter der aktuellen


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 20

politischen Situation. Das politisch Vernünftige ist eine Konsequenz dessen, was aktuell machbar ist. Es gibt unterschiedliche Zugänge dazu, ob der eine oder andere Sachverhalt hier oder dort angesiedelt sein soll – darüber kann man trefflich streiten –, aber es ist die politische Verantwortung der Bundesregierung, das im eigenen Inter­esse so zu ordnen, wie sie denkt, dass sie am besten arbeiten könne. Daher respektieren wir auch das, was hier als Vorschlag vorgelegt wurde.

Keiner der kritischen Beiträge war in der Lage, die Ablehnung auch nur ansatzweise mit einer ablehnenden Stellungnahme eines Landes oder etwa des Städte- oder Gemeindebundes zu begründen, obwohl das in der Länderkammer des Parlaments eigentlich der wichtigste Maßstab sein sollte. Frau Kollegin Mühlwerth hat das interessanterweise auf den Punkt gebracht, indem sie argumentierte, dass das Bundesministeriengesetz sozusagen von politischen Zwängen geleitet sei (Bundesrätin Mühlwerth: Von parteipolitischen Zwängen!) – das ist noch die Steigerungsform, die Sie jetzt einbringen –, von parteipolitischen Zwängen geleitet worden sei.

Wenn ich jetzt darauf zurückkomme – keine einzige ablehnende Stellungnahme eines Landes, des Städtebundes oder Gemeindebundes! –: Was ist dann dahinter, dass Sie reflexartig, ebenso wie im Nationalrat, dem Bundesministeriengesetz Ihre Zustimmung nicht geben wollen? – Die Antwort darauf haben Sie vorhin selbst gegeben. Wir können ihr nicht beitreten und stimmen dem Gesetzesbeschluss zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.25


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort.

 


15.25.31

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Ich darf dir zunächst herzlich zur Übernahme der Präsidentschaft im österreichischen Bundesrat gratulieren. Ich wünsche dir im Interesse Österreichs und im Interesse von uns allen viel Erfolg und Freude bei der Ausübung deines Amtes, deiner Präsidentschaft!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! (Bundesrätin Mag. Neuwirth – in Richtung Staatssekretär Mag. Schieder –: So schnell geht’s!) –Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Entschuldigen Sie. – Wenn wir heute über die Änderung des Bundesministeriengesetzes sprechen, dann haben wir festgestellt, dass viele Maßnahmen nicht Einsparungen sind, sondern Ausweitungen.

Erweitert wurde um: 1 neue Stabsstelle, 2 neue Gruppen, 12 Abteilungen, 25 Referate. Umbesetzungen gab es in 11 Sektionen, 12 Gruppen, 64 Abteilungen, 15 Referaten und 17 Stabsstellen. Wo ist da die versprochene Spargesinnung? (Bundesrat Gruber: „Das gehört alles weg“!)

Im Bundesministerium für Arbeit und Konsumentenschutz zum Beispiel gibt es zehn Punkte für neue Schwerpunktarbeit. Offen ist zum Beispiel Punkt 3: Was heißt „allgemeine Sozialpolitik“? – Ein hundert Jahre altes Schlagwort! – Herr Staatssekretär, man sollte uns einmal sagen, was „Sozialpolitik“ heißt und was man will. (Bundesrat Konecny: Das könnt ihr euch anschauen! – Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)

Wir sehen ja, was in Österreich los ist: dass 800 000 Menschen mit ihrem Einkommen unter 720 € liegen. (Bundesrat Konecny: Also, Sozialpolitik war das nicht, was Minister Ihrer Partei, Ihrer damaligen, betrieben haben!) – Die SPÖ hat früher gewusst, dass sie für den „kleinen Mann“ kämpft, aber in den letzten Jahrzehnten hat sie das Gefühl verloren. (Bundesrat Stadler: Es ist gut, dass ihr das aufgenommen habt!)


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Offen ist auch Punkt 8: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was heißt im Text „allgemeine Bevölkerungspolitik“? (Bundesrat Mag. Klug: Wird schon kommen!) – Bitte schön, das ist ein Schlagwort, das wir jahrzehntelang kennen! (Lebhafte Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ und Beifall des Bundesrates Winterauer.) – Das ist leider Gottes so! Aber in Österreich wartet man wirklich auf eine veränderte, bessere Politik. (Ruf bei der SPÖ: Kommt ja auch!)

Warum hat man das Familienministerium als Anhängsel zum Wirtschaftsministerium gegeben? – Die österreichischen Familien haben Anspruch auf eine gute, ja auf die beste Familienpolitik!

Alles ist mit 1. Jänner teurer geworden. Die Bevölkerung wartet auf die 2 000 bis 3 000 €, die man ihr versprochen hat. Ich frage Sie, sehr geehrte Frau Bundes­ministerin und Herr Staatssekretär: Wo ist das Versprochene geblieben?

Auch was das Jugendwohlfahrtsgesetz betrifft, ist alles offen.

Und: Was soll mit den über 50-Jährigen geschehen, die keinen Arbeitsplatz, keine Arbeit mehr haben? (Bundesrat Konecny: Das ist aber nicht Gegenstand des Bun­desministeriengesetzes!)

Kollege! Offen ist auch die gesamte Frage der Blaulichtorganisationen. (Bundesrat Gruber: Ja, das ist ein spezielles Kärntner Problem, das Blaulicht!)

Warum nicht das österreichische Bundesheer zum Beispiel zur Unterstützung der Polizei heranziehen, so wie sich das in Italien positiv entwickeln wird? (Bundesrat Konecny: Lesen Sie zuerst die Bundesverfassung!)

Offen ist auch die bevorzugte Aufnahme von Freiwilligen in Rot-Kreuz-, Feuerwehr- oder anderen Rettungsorganisationen in den öffentlichen Dienst. Und über eine steuer­liche Regelung spricht man überhaupt nicht! Das wäre das Um und Auf für diese Organisationen (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Oh Gott!), dass diese Menschen dann eine positive Unterstützung der Allgemeinheit haben. (Bundesrat Stadler: Unterstützt du sie nicht als Bürgermeister?)

Rund 800 000 Menschen – ich habe es schon gesagt – warten auf eine Verbesserung. Sie möchten aus ihrer Situation herauskommen, von der Armutsgrenze wegkommen. Wie lange müssen die noch warten? – Es ist ungeheuerlich! (Bundesrat Molzbichler: Ungeheuerlich ist die Almosenverteilung in Kärnten! – Bundesrat Gruber: Wo sich die Leute anstellen müssen!)

Lieber Herr Kollege! Das, was man heute in der Bundesregierung macht, ist das, was man aus den Erfahrungen in Kärnten, aus dem, was Landeshauptmann Haider ge­macht hat, gelernt hat. Jetzt machen wir es nach – vorher hat man es abgelehnt! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Meine Redezeit ist bald um, aber ich möchte noch etwas sagen. (Bundesrat Mag. Klug: Siegi, um Gottes willen! Sagst du jetzt etwas aus Kärntner Sicht zur Armutsbekämpfung?)  Wir sind in Kärnten erfolgreich dafür eingetreten: die Kinderbetreuung, die Armutsbekämpfung ... (Rufe bei der SPÖ: Wofür? – Bundesrat Gruber: Was ist mit der Mindestsicherung?! Das einzige Bundesland, das nicht zustimmt! Was ist los mit euch?) Weil wir selbst eine bessere Situation geschaffen haben. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Gruber: Siegi, jetzt hör auf! Wir haben hier den Bundesrat und keine Märchenstunde!)

Bitte, hör auf! Kennst du das Kärntner Problem? Was geschieht eigentlich mit der Kommunalsteuer? In diesem Saal sitzen auch Bürgermeister, und ich frage sie: Wohin fließt in Österreich die Kommunalsteuer? – Dorthin, wo der Arbeitsplatz ist! Und keine zu den Wohngemeinden. – Null Prozent! Herr Staatssekretär, dort haben wir die Armut,


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dort haben die Menschen Probleme, und man ist nicht bereit, nach 50 Jahren immer noch nicht, eine Änderung herbeizuführen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und jetzt komme ich noch zu folgendem Problem: Es gibt in Österreich 70 000 Kilometer ländliches Wegenetz. Einige hundert­tausend Menschen in Österreich, ob Arbeiter oder Bauern, müssen, weil sie dort wohnen, bis zu 15 Prozent beim Bau und bei der Erhaltung von Wegen dazuzahlen. Wann kommt es endlich dazu, dass diese Menschen nicht mehr dazuzahlen müssen, Herr Staatssekretär? Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz?

Meine Damen und Herren! Wenn man nicht bereit ist, die Ministerien so auszustatten und die Schwerpunkte so zu setzen, dass für diese Probleme Lösungen gefunden werden, kann man dem Gesetz beim besten Willen nicht die Zustimmung geben.

Aber eines darf ich Ihnen, Frau Minister Fekter, schon sagen: Die österreichische Bevölkerung erkennt sehr wohl Ihre positive Handschrift, die den Österreichern den Vortritt gibt, sodass zuerst der Österreicher kommt und dann erst der Gast, die Asylanten. Und diese Politik wird voll unterstützt. – Danke.

15.32


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.33.06

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Grüne, Niederösterreich. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Grüne möchte ich zuallererst natürlich meine Kritik anbringen an der Zuständigkeit des Umweltminis­teriums beziehungsweise der Zusammenfassung von Umweltministerium und Land­wirt­schaftsministerium.

Während der Regierungsverhandlungen habe ich schon den Eindruck gehabt, dass das Umweltministerium aufgelöst wird, denn man hat überhaupt nichts davon gehört, dass für diesen Bereich auch ein Minister vorgesehen ist. Es war immer nur die Rede vom Landwirtschaftsminister.

Es hat sich ja auch schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode gezeigt, dass der Umwelt- und Landwirtschaftsminister in erster Linie seine landwirtschaftlichen Agenden wahrgenommen hat. Im Umweltbereich hat er auch nicht wirklich sehr viele Kompetenzen und Agenden, und das ist für uns ein großes Problem.

Wir sind der Meinung, dass die dringenden Probleme jetzt angegangen werden müs­sen, nämlich: die Frage der Energieversorgung, die Frage, in welcher Form wir künftig unsere Energieversorgung sicherstellen, die Frage der Mobilität, welche Verkehrsmittel künftig vor allem zur Verfügung stehen sollen, und die Frage der Energieeffizienz.

Das sind wichtige Themen, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen sollten beziehungsweise müssten – aber wir haben ein Umweltministerium, das in Wirklichkeit in diesen Bereichen überhaupt keine Kompetenz hat und eigentlich nichts zu sagen hat.

Ein Problem, das wir aufgrund dessen haben, ist, dass wir unsere Klimaschutzziele bei Weitem nicht erreichen. Da zieht der Herr Minister dann immer den Kopf ein und lässt sich schelten. Das ist zwar ein netter Akt von ihm, bringt uns aber in Österreich keinen Schritt weiter, was die Klimapolitik und unseren CO2-Ausstoß betrifft.

Den Titel „Umweltminister“ müsste man sich eigentlich auch verdienen, aber das ist eben sehr schwierig, wenn man in erster Linie Landwirtschaftsminister ist.


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Wir hatten voriges Jahr im Juni hier herinnen eine heftige Diskussion, als es darum ging, ein Klimaschutzgesetz zu schaffen, das die Grünen schon seit Langem fordern und das uns Herr Minister Pröll damals noch intensivst versprochen hat. Er hat gesagt: Im Sommer ist das Klimaschutzgesetz fertig! – Im neuen Regierungsübereinkommen heißt es, dass wir ein Klimaschutzgesetz wieder „anstreben“ werden.

Das Problem ist, dass Umweltschutz bekanntlich eine Querschnittsmaterie ist. Es müssten sehr viele Bereiche angesprochen werden, es müsste in sehr viele Bereiche eingegriffen werden, und unser Umweltministerium hat, wie es jetzt aussieht, in den meisten dieser Bereiche leider absolut keine Möglichkeit einzugreifen.

Kollege Schennach hat schon angesprochen, dass für das Thema Energie nur der Wirtschaftsminister zuständig ist. Der Umweltminister kann dann zwar sagen: Wir hätten gerne ein netteres Ökostromgesetz, und schöner könnte es schon sein, und wir hätten gerne ...!, aber das hilft uns beim Umweltschutz nicht viel weiter. Das heißt, hier fehlen die Kompetenzen, und diese würden wir einfordern. Nachdem ihr aber beschlossen habt, das wieder so zu gestalten wie in den letzten Legislaturperioden, können wir dem Gesetz auch nicht zustimmen.

Lieber Herr Kollege Konecny, da Sie vorhin gesagt haben, in diesen schwierigen Zeiten sollte auch die Opposition mit der Regierung zusammenstehen und gemeinsam arbeiten: Es wäre schön, wenn die Regierung mit der Opposition vorher auch reden würde und sie befragen würde, was denn Thema und Sache wäre. Dann könnte man auch verlangen oder sich wünschen oder vorstellen, dass die Opposition mitstimmt.

Ein weiterer Punkt, von Kollegem Schennach auch schon kurz angesprochen, ist die Verknüpfung des Umweltministeriums mit dem Landwirtschaftsministerium. Dass das von Haus aus Probleme mit sich bringt, ist logisch; das tritt immer wieder zutage. Gerade was Landwirtschaft und Gewässerschutz angeht, ist natürlich ein gewisses Konfliktpotenzial vorhanden. In Niederösterreich zumindest hängt das in den Gemein­den, in denen das Grundwasser nicht so sauber ist, dass es als Trinkwasser geeignet wäre, wo es also Trinkwasserprobleme gibt, in vielen Fällen oder in den meisten Fällen mit der Landwirtschaft zusammen.

Der Minister hat sehr wohl die Gesetzgebungskompetenz, was Düngemittel betrifft, was Pflanzenschutzmittel betrifft – und das sind die Probleme, die wir im Gewässer­schutz haben. Da gibt es ein Konfliktpotenzial, und viele dieser Interessenkonflikte gehen in den letzten Jahren immer wieder zugunsten der Landwirtschaft aus. Es ist zu befürchten, da die Konstellation jetzt mit dem neuen Minister die gleiche ist wie vorher, dass diese Konflikte auch künftig eher zugunsten der Landwirtschaft und weniger zugunsten der Umwelt entschieden werden.

Ein weiterer Kritikpunkt der Grünen am Bundesministeriengesetz ist die fehlende Inte­grationspolitik. Integrationspolitik wäre gefragt. In den Schlagzeilen ist zu lesen: Die sind alle nicht integrationswillig, vor allem die Türken – war heute im „Kurier“ zu lesen. Nur: Integration ist eine Hol- und eine Bringschuld, und als Staat muss ich auch ein Angebot schaffen, damit sich Menschen in dieser Gesellschaft integrieren können. Wenn ich Migranten immer nur als Feindbild sehe und darstelle, dann werden sich diese hier auch nicht so gut integrieren wollen und können.

Die Migrationspolitik in Österreich hat sehr viele Facetten. Da gibt es das Asylrecht, da gibt es das Fremdenrecht, aber im Prinzip geht es immer wieder in die Richtung – und dazu hat die ÖVP auch im Wahlkampf einiges beigetragen –, dass alles Fremde bei uns zum Fürchten ist und an eine Integration in Wirklichkeit nicht gedacht ist. Keine Frage: Es gibt Probleme bei der Integration. Es ist das ein wichtiges Thema, und man müsste in diesem Bereich etwas machen. Es spielen sehr viele Bereiche zusammen:


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 24

Das fängt bei der Kinderbetreuung an und geht weiter bis zu Frauen, die ihre Rechte durchsetzen können sollten und so weiter.

Dieses wichtige Thema sollte irgendwo koordiniert werden, und dazu würde es zumindest ein Staatssekretariat brauchen. Dieses Staatssekretariat müsste im Bundes­kanzleramt angesiedelt sein, aber so etwas ist von den Regierungsparteien offen­sichtlich nicht einmal angedacht. Ich bin der Meinung, das wäre eine ganz dringend zu erledigende Aufgabe. Politik muss endlich ein Angebot schaffen, damit wir nicht im nächsten Wahlkampf wieder das Lager des rechten Populismus stärken.

Nur ganz kurz zu den Ausführungen von vorhin bezüglich der Bundesratsfraktion, die derzeit nur zu einem Drittel von Frauen besetzt ist. So viel ich weiß, sind wir keine Fraktion mehr. Wir haben außerdem schon ganz andere Verhältnisse gehabt. Ich kann mich erinnern, dass Kollege Schennach schon mit drei Frauen hier herinnen gesessen ist. Im Prinzip haben wir unsere Quote von 50 Prozent, aber in der Länderkammer ist das manchmal nicht ganz so einfach zu beschicken.

Allerdings: Die Regierung wäre leichter mit einer Quote zu beglücken als jetzt die Bundesratsfraktion der Grünen, weil die Bundesratsfraktion der Grünen, die es nicht mehr gibt, ja in verschiedenen Ländern gewählt wird. Die Regierung suchen sich nur zwei Parteien aus, da wäre eine 50-Prozent-Hürde eigentlich locker zu schaffen. In der Bevölkerung sind die Frauen ja mit 51 Prozent vertreten.

Noch ganz kurz zu den Ausführungen des Kollegen Kampl, der sich eine Zusam­men­arbeit zwischen Bundesheer und Polizei wünscht. Eine wirklich intensive Zusammen­arbeit von Bundesheer und Polizei hat man in Militärdiktaturen, und die wünsche ich mir nicht. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.41


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Mag. Schieder. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.41.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte vorab zur Übernahme dieses Amtes gratulieren. Es freut mich auch, dass meine persönliche Premiere als Regierungsmitglied im Bundesrat mit einem Präsidenten aus meinem Wahlkreis-Bundesland besetzt ist. Ich möchte dir ganz herzlich gratulieren und dir für diese Amtszeit alles Gute wünschen.

Lassen Sie mich zum Bundesministeriengesetz ein paar Dinge sagen. Es stellt einerseits die Grundlage für die Arbeit dieser Bundesregierung dar, und ich würde gern auf ein paar wesentliche Aspekte eingehen.

Ein Aspekt, der beim Bundesministeriengesetz zu erwähnen ist, ist, dass es eine Verkleinerung dieser Bundesregierung gegenüber den vorherigen Bundesregierungen gibt. Ich möchte grundsätzlich auch, weil die Frage der Frauenpolitik angesprochen wurde, feststellen: Ich halte es für richtig, dass es ein Frauenministerium gibt. Ich halte es in unserer Gesellschaft für dringend notwendig, dass eine Ministerin auf die Agenden der Frauen in unserer Gesellschaft besonders achtet, entsprechende Vor­schläge entwickelt, wie auch die Gleichstellung verbessert werden kann. Und da das eine Querschnittsmaterie ist, eine Materie, die alle gesellschaftlichen und auch politischen Bereiche betrifft, halte ich es auch für absolut richtig, dass sie im Bundes­kanzleramt angesiedelt ist.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch erwähnen, dass jene Pionierin, die dann letztlich auch die erste Frauenministerin Österreichs war, ursprünglich Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Johanna Dohnal, dieser Tage ihren 70. Geburtstag feiert.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 25

Zunächst haben wir uns aber – das sind die wesentlichen Änderungen – entschlossen, die Aufgaben des Arbeitsrechts und des Arbeitsmarktes mit jenen des Sozial­minis­teriums zusammenzuführen. Wir gehen davon aus, dass es dort optimale Synergie­effekte gibt, die auch zusammen mit den Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Pensionsversicherungen, mit jenen des Arbeitsrechts und des Arbeitsmarktes nun unter einem Dach gegeben sind.

Weiters werden die Aufgaben der Jugend- und Familienpolitik mit den Agenden des Wirtschaftsministeriums zusammengeführt, und diese werden dort von einer eigenen Staatssekretärin geleitet. Ich halte auch das für eine durchaus sinnvolle Maßnahme.

Ebenso erhoffen wir uns, dass durch die Übertragung der Sportagenden aus dem Bundeskanzleramt in das Bundesministerium für Landesverteidigung Synergieeffekte gegeben sind. Die liegen vor allem darin, dass schon bisher das Landesverteidigungs­ministerium in wesentlichen Sportagenden zuständig war. Denken wir nur an den ganzen Heeressport, die Betreuung der Spitzensportler im Heer und all jener Heeres­spitzensportler, die letztlich auch für Österreich Titel, Medaillen und all die schönen Erfolge im Sport errungen haben. Da schafft das Bundesheer diesen Sportlern jene Grundlage, die es möglich macht, dass sie diesen Sport für unser Land so erfolgreich ausüben können.

Nunmehr fallen eben auch die allgemeinen Sportagenden in das Verteidigungs­minis­terium, und das, glaube ich, macht in diesem Zusammenhang durchaus Sinn.

Von Herrn Vizepräsidenten Weiss sind einige Punkte angesprochen worden, die auch die Stärkung der Länderautonomie betreffen. Hier sind einige Punke ja auch im Regie­rungsprogramm angesprochen. Und auch die von Ihnen angesprochene Verfassungs­änderung ist eine, die ja im Regierungsprogramm durchaus als Möglichkeit gegeben ist, aber letztlich ist es ja der Verfassungsgesetzgeber, der darüber zu entscheiden hat.

Darüber hinaus möchte ich noch auf ein paar Punkte eingehen, die noch nicht erwähnt wurden, etwa der Bereich der Forschung. Die Grundlagenforschung wird im Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung verstärkt oder auch konzentriert, was auch, glaube ich, eine durchaus sinnvolle Maßnahme ist.

Letztlich müssen wir uns aber auch klar darüber sein, dass es in dieser Bundes­regierung um die inhaltliche Arbeit geht. Es geht darum, dass diese Bundesregierung Lösungskompetenz beweist und eine Politik macht, die den Sachfragen, den politischen Fragen unserer Zeit die optimalen Lösungen entgegensetzt, sodass unser Land gestärkt durch diese schwierigen Zeiten gehen kann und auch ein gutes Mit­einander in unserer Gesellschaft geschaffen wird.

Daher ist es nicht die Aufgabe der einzelnen Regierungsmitglieder alleine, als Einzel­kämpfer und -kämpferinnen zu agieren, sondern letztlich ist das Zusammenwirken und das Arbeiten der Regierung im Gesamten entscheidend. Für diese Zusammenarbeit hat sich die Regierung, haben sich die zwei Parteien, die diese Regierung bilden, eben jene Kompetenzaufteilung vorgenommen und für sinnvoll erachtet.

Ich glaube, dass weniger die technische Frage Diskussionspunkt sein sollte, sondern vielmehr die politischen Fragen in diesem Zusammenhang. Aber da bin ich mir auch sicher, dass die Länderkammer Österreichs das mit bewährter Intensität auch in Zukunft tun wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.46


Präsident Harald Reisenberger: Eine weitere Wortmeldung: Frau Bundesrätin Blatnik, bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 26

15.46.48

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Bundesministerin! Gospa ministra! Herr Staatssekretär! Gospod državni sekretar! Herr Präsident! Gospod predsednik! – Lieber Kollege Kampl, wenn du von Armutsbekämpfung redest, dann muss ich schon feststellen, dass es das BZÖ ist, das eine gesetzliche Verankerung mittels Mindest­sicherung blockiert, bewusst blockiert, weil es lieber hat, dass sich Menschen anstellen und betteln und bitten müssen. Diese Armutsbekämpfung ist für mich menschen­unwürdig! Ich würde wirklich ersuchen, dass du deiner Partei näherbringst, wie wichtig diese Mindestsicherung wäre, denn das ist die einzige gesetzliche Verankerung einer Armutsbekämpfung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.47


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.48.252. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (270/A und 43 d.B. sowie 8040/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Ich bitte um den Bericht.

 


15.48.42

Berichterstatter Günther Köberl: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Jänner 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kalina. Ich erteile es ihm.

 


15.49.38

Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Frau Minister! Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen, liebe Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute hier zu diesem Tagesordnungs­punkt sprechen darf. Ich habe viel Erfahrung mit dem Bereich Zivildienst. Ich habe selbst Zivildienst geleistet, ich bin jahrelang in dieser unsäglichen Kommission gesessen, die versucht hat, das Gewissen von jungen Menschen zu prüfen, und ich bin daher mit dem Thema sehr vertraut.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 27

Ich halte die Erhöhung des Verpflegungsgeldes für die Zivildiener für ein zwar nicht weltbewegendes Thema, aber es ist – wie ich meine – eine längst fällige Anerkennung einer Gruppe, die wichtige Leistungen für unser Land erbringt.

Zur Sache: Es war lange an der Zeit, diese Erhöhung des Verpflegungsgeldes um rund 17 Prozent durchzuführen; das Bundesheer ist vorangegangen. Die Erhöhung von 13,6 € auf 16 € pro Tag ist eine angemessene, ordentliche Erhöhung, die sich die jungen Männer verdient haben. Plus 17 Prozent deckt natürlich, wie ich weiß, die Kosten neben dem Zivildienst oder dem Präsenzdienst bei Weitem nicht ab, aber es ist eine angemessene Entschädigung für eine wichtige Tätigkeit, die, wie gesagt, die Jungen für unser Land erbringen.

Die wenigsten davon bekommen dieses Geld voll ausbezahlt. Es gibt Abschläge, je nachdem, wo sie eingesetzt sind, ob der Dienstort gleich mit dem Wohnort ist oder ob sie voll verpflegt werden. Auch das wird analog zu den Regelungen für die Präsenz­diener durchgeführt.

Was ich bei der Gelegenheit aber sagen möchte, weil ich dem Thema Zivildienst und den Zivildienern selbst so lange verbunden bin, ist: Ich glaube, an diesem Thema sieht man, wie sich auch die Einstellung der Gesellschaft zu einer Leistung ändern kann. Als ich selbst den Zivildienst abgeleistet habe und dann in der Kommission saß, wurden Zivildiener von vielen Leuten in Österreich mehr oder weniger als Drückeberger abgetan. Man hat es eben sogar für notwendig befunden, eine Kommission zur Gewis­senserforschung einzusetzen, weil man geglaubt hat, die Zivildiener wollen sich da vor etwas drücken. Mittlerweile glaube ich, dass sich das Bild, aber auch die Sicht der breitesten Schichten des Landes auf den Zivildienst grundlegend geändert hat. Das ist, wie ich meine, gut so. Und daher ist diese Anerkennung richtig.

Wenn wir sehen, dass heute rund ein Drittel der jungen Männer jedes Jahrgangs sich entscheidet, anstelle des Präsenzdienstes den Zivildienst abzuleisten – und die Ten­denz ist nach wie vor leicht steigend –, so sehen wir, welch bedeutender Anteil an gesellschaftlicher Arbeit schon in diesem Bereich erbracht wird.

Wenn wir des Weiteren sehen, dass es nach vielen Änderungen zum Zivildienst in der Vergangenheit mittlerweile 50 Prozent der jungen Männer sind, die bei Blaulichtorgan­isationen tätig sind – also beim Roten Kreuz, beim Arbeiter-Samariter-Bund, bei den Johannitern oder bei der Feuerwehr oder ähnlichen Organisationen – und darüber hinaus im Bereich der Altenpflege, der Behindertenbetreuung, des Sozialwesens, der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind, dann sehen wir, wie wichtig der Beitrag der jungen Männer in diesem Bereich ist.

Noch immer gibt es – und ich halte das eigentlich nicht für gerechtfertigt – eine unterschiedliche Dienstdauer von Zivildienst und Präsenzdienst. Noch immer müssen Zivildiener neun Monate ihrer Zeit dem Staat opfern, während Präsenzdiener eben nur sechs Monate dienen müssen. Ich halte diesen Unterschied angesichts der großen Bedeutung des Bereichs Zivildienst gar nicht mehr für angemessen. Ich denke manches Mal, dass es eher schon so ist, dass der Zivildienst sozusagen die Wehrpflicht noch aufrechterhält, weil in vielen Fällen diese Organisationen, die ich erwähnt habe – Rotes Kreuz und so weiter –, gar nicht mehr wüssten, wie sie ihre Tätigkeiten ohne den Einsatz der Zivildiener vollbringen sollten. Und daher kann man diese Tätigkeit gar nicht hoch genug schätzen.

In Summe kann man sagen, dass sich hier die gesellschaftliche Betrachtung in den Jahren, seit es den Zivildienst gibt, geändert hat. Die Zivildiener wurden quasi von den Drückebergern zu den Leistungsträgern im Sozialstaat. Daher ist diese Erhöhung des Verpflegungsgelds, die wir heute hier beschließen, damit sie sich neben ihrer Tätigkeit auch eine Jause, vielleicht auch etwas zum Trinken kaufen können, mehr als ange-


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messen. Wir werden dem natürlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.54


Präsident Harald Reisenberger: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Rausch. – Bitte.

 


15.54.58

Bundesrätin Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Als ich in den Bundesrat gekommen bin, hätte ich nicht gedacht, dass ich mit dem Kollegen Kalina einmal so einer Meinung sein werde. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Aber es geschehen Zeichen und Wunder. (Bundesrat Kneifel: So ändert sich halt einiges!)  So ist es. (Bundesrat Kalina: Lebenslanges Lernen! – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Ja, das ist sehr zu begrüßen! Vielleicht ist es einfach eine pragmatische Zeit, wo wir gemeinsam einen Weg gehen.

Ich freue mich auch, dass wir heute eine Novelle zum Zivildienstgesetz auf dem Tisch haben, die auch aus meiner Sicht dringend notwendig und erforderlich war. Es geht dabei um das Zivildienstgeld, also den Geldbetrag, den die Trägerorganisationen bekommen und den sie dann haben, um die Zivildiener entsprechend zu entschädigen.

Ich danke daher der Frau Bundesministerin, dass sie parallel dazu eine Verordnung in die Wege leitet, die den Rahmen für das Verpflegungsentgelt vorgibt, das die Organisationen dann zu zahlen haben.

Diese Mehrleistung – Kollege Kalina hat es bereits gesagt – bringt für die jungen Männer natürlich eine Erleichterung für das tägliche Leben. Das ist ganz entscheidend. Es geht aber nicht nur um diese Erleichterung, die es dadurch gibt. Auch für junge Menschen wird das Leben anspruchsvoller, und es gibt viele Dinge, die man sich nebenbei leisten muss. Da geht es den Zivildienern genauso wie den Grundwehr­dienern, daher ist es gut, dass das passiert.

Gleichzeitig zu der tatsächlichen Erleichterung ist die Anhebung aber ein wichtiges Signal in zweierlei Hinsicht: zum einen, um den Zivildienstleistenden zu zeigen, dass ihre Arbeit für die Gesellschaft schon längst kein zweitklassiger Ersatzdienst mehr ist, sondern in so vielen Bereichen dringend notwendig ist und damit auch wertgeschätzt wird. Es ist ein wichtiges Signal auch in der Hinsicht, dass die Trägerorganisationen von der Gesellschaft und auch von uns in der politischen Verantwortung bezüglich einer ordentlichen Verpflegung der jungen Männer nicht alleine gelassen werden. Wie schaut es vor Ort aus? Die Organisationen haben vielleicht den Wunsch, mehr hergeben zu wollen, können sich das aber nicht leisten. Das wird heute ermöglicht.

Es ist also ein Signal, dass der Gesellschaft der Dienst an anderen Menschen wichtig ist, dass dieser uns wichtig ist und dass er auch nicht nur im Ehrenamt gefördert werden muss.

Bei aller Freude über die heute vorliegende Novelle, der ich mit meiner Fraktion die Zustimmung natürlich geben werde, möchte ich trotzdem darauf hinweisen, dass wir bei der Zivildienstreform nicht stehenbleiben dürfen. Auch das hier zu sagen, ist mir wichtig – Kollege Kalina, der ja selbst in der Kommission war, hat da natürlich einiges mehr zu berichten –: Es ist einiges nachzubearbeiten und aufzuarbeiten. Ich denke da auch an die Frage der Dauer des Zivildienstes, über die man diskutieren sollte.

Es gibt – so erlebe ich das – ganz unterschiedliche Meinungen vonseiten der jungen Männer, die Zivildienst leisten. Es gibt manche, die sich auf Grund der Dauer für Bundesheer oder Zivildienst entscheiden. Jetzt mag man sagen, das sei keine beson­ders moralische oder richtige Entscheidungsgrundlage, aber so ist die Realität.


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Manche, die dann mit dem Zivildienst fertig werden, sagen: Ich hätte gerne zwölf Monate gemacht. Auch das gibt es.

Ich meine, man muss dieses Meinungsbild reflektieren und zum anderen auch die Gesamtsituation sehen, denn wir haben nichts gewonnen, wenn wir die Dauer des Zivildienstes sofort verkürzen und damit vielen Rechnung tragen, die sich das wünschen, und dann gleichzeitig die Menschen fehlen, die den Dienst an anderen Menschen leisten. Ich meine, es kommt in einer Umwegrentabilität auch den Jungen zugute, wenn für Schwächere in der Gesellschaft – sehr oft für Ältere – gesorgt wird. Dieser Frage müssen wir uns stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Aufrechterhaltung vieler sozialer und sozialmedizinischer Dienste wird es not­wendig sein, dass wir darüber weiterhin reden und den Zivildienst attraktiv halten, weil wir die jungen Männer brauchen, die in dieser Zeit nicht nur etwas für uns tun, sondern auch viel für ihr Leben mitnehmen.

Ich wünsche, dass der heutige Beschluss ein Auftakt für weitere Diskussionen und kein reiner Abschluss ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter. Ich erteile ihr dieses.

 


15.58.57

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Diese Novelle war notwendig, damit ich als Innenministerin das Verpflegungsgeld erhöhen kann, denn sonst würde den Trägern eine Erhöhung des Verpflegungsgeldes bevorstehen, ohne dass sie dafür die entsprechenden Ausgleichszahlungen über die Förderungen bekommen.

Daher war es sinnvoll, dass zuerst die Beschlussfassung über dieses Zivildienstgeld für Rechtsträger geschieht. Mit dem Inkrafttreten kann ich zeitgleich die Verordnung erlassen, die es den Trägern ermöglicht, das höhere Verpflegungsgeld an die Zivil­diener auszubezahlen.

Wie schaut die Novelle konkret aus? – Je nach Tätigkeitsfeld des Rechtsträgers steht die monatliche Förderung, das sogenannte Zivildienstgeld von derzeit 580 € bezie­hungsweise 390 € zu. Die Rechtsträger, die sogenannte Blaulichtorganisationen sind, erhalten 580 €; das erhöhen wir auf 635 €. Die Sozialhilfeorganisationen erhalten derzeit 390 €; das erhöhen wir auf 445 €. Die zur Zahlung Verpflichteten – das sind jene Rechtsträger, die Gebietskörperschaften sind und Zivildiener haben – haben eine relativ günstige Arbeitskraft und erhalten dafür nicht noch einmal etwas, sondern müssen an die Zivildienstagentur etwas bezahlen. Diesen kommen wir dadurch ent­gegen, dass wir diese Zahlungsverpflichtung von 150 € auf 95 € reduzieren.

Ich habe die Höchstbeträge erwähnt, selbstverständlich gibt es dazu dann individuell noch Abstufungen.

Wie erwähnt ermöglicht das den Rechtsträgern, gemeinsam mit der Verordnung, die zeitgleich erlassen wird, das höhere Verpflegungsgeld an die Zivildiener auszu­bezahlen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir, eine Bitte an Sie zu richten. Bereits meine Vorgänger haben ein Institut eingerichtet, das ich als sehr sinnvoll erachte, nämlich den Zivildienst-Award. Es wurde in allen Bundesländern ein Landessieger ermittelt, und unter den Landessiegern wurde dann der Zivildiener des Jahres ermittelt. Es ist notwendig, dass sich die Organisationen, die Zivildiener be-


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schäf­tigen, die dort hervorragende Leistungen erbringen, an diesem Wettbewerb, an diesem Zivildienst-Award beteiligen. Da Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kontakte zu diesen Organisationen haben – zu den Blaulichtorganisationen, zu den Sozialeinrichtungen, zu jenen, die Zivildiener beschäftigen –, wende ich mich an Sie: Tragen Sie diese Idee weiter!

Es sind bei diesen Awards immer ganz tolle Leistungen der jungen Männer zutage getreten. Es ermöglicht, diese Leistungen auch einmal vor den Vorhang zu holen. Meist geschieht das ja im Stillen, ist nicht wirklich bedankt, nie wirklich medial unter Aufmerksamkeit. Dies bietet eine Möglichkeit, die herausragenden Leistungen der jungen Leute zu ehren und sie vor den Vorhang zu holen.

Das heißt, es wird mit Sicherheit auch wieder einen Zivildiener des Jahres 2009 geben, es wird Landessieger geben. Reden Sie gleich einmal mit den Organisationen, ob sie uns nicht den einen oder anderen mit der herausragenden Leistung, die diese jungen Leute erbringen, namhaft machen!

Der letzte Sieger, also der Zivildiener des Jahres 2008 beispielsweise hat neben seiner Tätigkeit im Rettungswesen auch eine Lebensrettung in einem 8 Grad kalten See bewerkstelligt. Ich bin der Meinung, derartige Leistungen von unseren Zivildienern gehören vor den Vorhang. Bitte nominiert sie für diesen Zivi-Award! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

16.04


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster kommt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.

 


16.04.19

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Änderung des Zivildienst­gesetzes ist ein Step-by-step-Verfahren, wie die Frau Bundesministerin gesagt hat. Das ist notwendig geworden und höchst an der Zeit. Man darf nicht vergessen, es handelt sich dabei um einen Pflichtdienst. Die Preissteigerung bei Lebensmitteln und auch die Inflation sind ja unverhältnismäßig hoch ausgefallen.

Da die Frau Bundesministerin eine Verordnung erlässt, wäre es doch vielleicht überlegenswert, ob man nicht künftig mit einer Verordnung eine automatische Valorisierung mit überlegt, sodass es nicht immer so lange Perioden betrifft.

Kollege Kalina und Kollegin Rausch haben schon ein bisschen aus der Vergangenheit gesprochen. Ich bin von Ihren Worten, Frau Bundesministerin, sehr angetan, weil zum ersten Mal eine Amtsträgerin des Innenministeriums im Bundesrat ist, die sich mit Stolz vor die Zivildiener stellt. Ich bin deswegen in Wien – und daran sieht man auch den Wandel der Zeit –, weil ich Zivildienst machen wollte und der damalige Landes­haupt­mann von Tirol keine Zivildiensteinrichtungen zugelassen hat. Das Bundesgesetz machte es möglich, dass man einen Wehrersatzdienst leistet, aber es war für mich als Tiroler nicht möglich, ihn im Land Tirol zu leisten, weil der damalige Landeshauptmann Wallnöfer gesagt hat: So einen Unfug wird es in Tirol nicht geben.

Das ist der Wandel der Zeit! In meiner Biografie war der Wechsel nach Wien nie vorgesehen, ich wollte eigentlich immer in Tirol bleiben. Ich war einer jener, die gesagt haben, ich will auf jeden Fall den Wehrersatzdienst leisten, und musste dadurch mein eigenes Bundesland verlassen. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) – Frau Bundesministerin, ich höre Ihren Zwischenruf nicht! Sie haben aber sicher gemeint, es hat mir nicht geschadet! Das kann man durchaus so sehen. Ich war dann auch zehn Jahre lang Einsatzleiter für den Zivildienst. (Bundesrat Kneifel: Er war dein Mentor, der Tiroler Landeshauptmann!) – In der späteren Folge! Vielleicht wäre


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dann jetzt nicht Platter Landeshauptmann in Tirol! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Was weiß man, wohin die Wege jemanden führen!

Dieser allgemeine Bewusstseinswandel ist schon sehr wichtig. Wir wissen auch, dass unser Leben ohne die Zivildiener und deren Leistung gerade im sozialen Bereich unvorstellbar wäre. Wie Kollege Kalina gesagt hat: Vielleicht ist die Wehrpflicht nur deshalb noch aufrecht, weil man dann nicht weiß, wie man mit dem Zivildienst umgeht.

Ich persönlich bekenne mich zur Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht. Ich glaube, dass es dann so etwas wie einen allgemeinen Zivildienst geben muss, der ein Jahr dauert und offen für Männer und Frauen ist. Das wäre zumindest einer Diskussion würdig. Es gibt von allen Parteien immer wieder Überlegungen, wie man denn die Wehrpflicht weiter handhabt.

Die unterschiedliche Dauer des Zivildienstes ist sicherlich etwas, was einer Art von Ungleichbehandlung gleichkommt. Man sollte nie vergessen, dass Zivildiener doch länger arbeiten.

Frau Bundesministerin, Sie wirken ja sehr tatkräftig und haben das auch bewiesen! Ich möchte Sie an zwei Dinge erinnern: zum Ersten an die Wurzeln vor Ihrer Tätigkeit als Innenministerin, nämlich dass Sie aus der Volksanwaltschaft kommen und dass ich doch in den letzten Jahren das Gefühl hatte, dass die Zivildiener im Innenministerium geradezu stiefmütterlich betreut wurden. Ich möchte Sie daran erinnern, was die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren zu diesem Thema an Fällen gebracht hat (Zwischenruf des Bundesrates Kneifel), was die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren so aufgezeigt hat, insbesondere was die Wohnkostenbeihilfe betrifft.

Hier wurde immer wieder gesagt, dass Zivildiensteinrichtungen nur in Ausnahmefällen Unterkünfte zur Verfügung stellen und dass die Zivildienstleistenden zur Benützung der eigenen Wohnung verpflichtet sind. Viele junge Menschen wohnen oft in Wohn­gemeinschaften, und das wurde bisher noch nie anerkannt. Im Innenministerium wurde zum Beispiel im Jahr 2006 bereits gesagt, dass man das sehr interessant und über­legenswert findet und dass man einen legistischen Lösungsvorschlag dazu ausarbeiten werde, aber bis heute – ich habe mich extra erkundigt! –, bis zum Jahr 2009 gibt es das bezüglich Wohnbeihilfen für Zivildiener, die in Wohngemeinschaften, also mit anderen Menschen zusammenleben, nicht.

Das andere ist etwas, was ich ganz bedauerlich finde – die Worte der Volksanwalt­schaft sind hier besonders harsch, deshalb werde ich mir erlauben, einige wenige Zeilen zu zitieren –: Es wurden ja heute die Verpflegungskosten erhöht, und da geht es darum, dass es noch immer 1 000 ungelöste Fälle von Verpflegungs­kostennach­forderungen gibt. Die Volksanwaltschaft schreibt:

„Für die meisten der betroffenen jungen Männer“ – denen wir heute alle so zu ihrer Arbeit gratuliert haben – „war der ,Kampf ums Verpflegsgeld‘ ihre erste Erfahrung mit einem ausufernden Verwaltungsgeschehen, das selbst erfahrene rechtskundige Personen vor teilweise unlösbare Probleme stellte. Sowohl die jahrelange zögerliche Haltung des Bundesministerium für Inneres, dessen Standpunkten der Verfassungs­gerichtshof in der Vergangenheit mehrfach widersprochen hat, als auch das späte Vorgehen des Gesetzgebers (mit Erlassung des ÜR erst sechs Jahre nach Bekannt werden der ersten Probleme) ließ diese jungen Leute deutlich empfinden, welche geringe Wertschätzung der Staat ihnen und ihrem geleisteten Zivildienst beimaß.“

Bis heute sind es über tausend Fälle, die nicht geklärt sind. Sie werden wahrscheinlich auch nicht mehr in der Form geklärt werden können. Aber um eines, Frau Bundes­ministerin, ersuche ich Sie ganz offen und ehrlich, nämlich dass es nicht mehr zu Fällen kommt, die ja jetzt alle zum Teil beim Verwaltungsgerichtshof anhängig sind,


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dass man jungen Menschen, die diesen Dienst machen, für die Beistellung von Unterlagen einen einzigen Tag per E-Mail gibt – oder vier Tage, wie es dann in der Folge war, nämlich von Freitag bis Dienstag. Auch der Verwaltungsgerichtshof, der sich jetzt mit diesen kurzen Fristen gegenüber diesen jungen Männern, die hier Dienst machen, herumquält, hat das schon kritisiert.

Ich möchte nur noch, weil auch der Herr Vizepräsident Weiss wieder einmal die Kosten angesprochen hat, einen Gesamteindruck der Volksanwaltschaft wiedergeben. Diese meint in der Zusammenfassung:

„Trotz erster, bereits im Jahr 2001 erkennbarer Schwierigkeiten haben es weder der Gesetzgeber noch der Bundesminister für Inneres über einen Zeitraum von mehreren Jahren geschafft, eine vergleichsweise simple rechtliche Situation ordentlich zu regeln. Zu danken ist lediglich dem Verfassungsgerichtshof, der in raschen Verfahren grund­legende Fragen geklärt hat und in weiten Bereichen Verfassungswidrigkeit feststellen musste. Zu hoffen bleibt, dass auch der nun zu Entscheidungen aufgerufene Ver­waltungsgerichtshof“ – das geht jetzt, bitte, seit Jahren – „rasch entscheidet und zu gut verwertbaren Rechtsansätzen findet.“

Und zum Schluss sagt die Volksanwaltschaft:

„Die VA gibt allgemein zu bedenken, dass gerade für junge Leute die Erfahrung, Ansprüche erst nach vielen Jahren anerkannt zu bekommen, einer positiven Ein­stellung zum Rechtsstaat nicht förderlich ist und dass der gesamte Aufwand von Zivildiener, Rechtsträgern, ZISA, Bundesministerium für Inneres, Höchstgerichten, VA und NGO’s in den vergangenen Jahren als so kostenintensiv angesehen werden muss, dass im Vergleich dazu eine sofortige Finanzierung aller geltend gemachten An­sprüche kaum mehr Kosten, dafür allerdings weniger Ärger und mehr Rechtsstaat­lichkeit gebracht hätte.“

Das sind immerhin Verfahren und Probleme, wie es sie im Zusammenhang mit dem Zivildienst gibt. Ich hoffe, da Sie sich heute so eindrucksvoll vor die Zivildiener gestellt haben, dass Sie sich auch mindestens so stolz vor Ihre Zivildiener stellen, wie sich ein Verteidigungsminister vor seine Soldaten und Soldatinnen stellt. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. So kleine Dinge, die hier angesprochen wurden, wie die Wohnkosten­beihilfe im Falle von Wohngemeinschaften – und da leben junge Leute; das wissen alle, die Kinder haben – müssen repariert werden, solche Schikanen müssen jetzt ganz schnell beseitigt werden. Und da weiß ich das bei Ihnen in guten Händen. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

16.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.13.56

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ziel des Zivildienstgesetzes, über welches wir heute debattieren, ist es, das Zivildienstgeld zu erhöhen. Dieses Ziel haben wir jetzt erreicht. Ich selber war zwar damals beim Bundesheer und hatte über Zivildiener eher eine schlechte Meinung. Damals mussten die Zivildiener noch die Gewissensfrage beantworten. Unser jetziger Minister für Landesverteidigung Darabos musste aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigern. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Wie heißt der?) – Darabos. Habe ich mich ver­sprochen? Entschuldigung. – Herr Darabos hat aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigert; aber vielleicht kann er jetzt als Verteidigungsminister den Präsenzdienst nachholen. Und der Kollege Kalina kann sich da anschließen, damit Sie


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auch die andere Seite kennenlernen. (Bundesrat Gruber: Wenn Sie Zivildienst machen! Das wäre das Gegengeschäft!) – Ich habe keinen Zivildienst gemacht. Nein.

Ich selber habe aber mittlerweile meine Einstellung zu den Zivildienern gewaltig geändert. Ohne Zivildiener funktioniert ja keine der Blaulichtorganisationen mehr. Auch beim Roten Kreuz werden Zivildiener eingesetzt. Diese erhalten eine profunde Ausbildung und erhalten den Betrieb der Blaulichtorganisationen aufrecht. Aber nicht nur Rotes Kreuz, auch Feuerwehren, Grünes Kreuz und Pflegeeinrichtungen beschäf­tigen Zivildiener.

Der Zivildienst erstreckt sich über neun Monate mit zehn Tagen Urlaub und kann, falls vom Zivildiener gewünscht, um drei Monate verlängert werden. Beim Grünen Kreuz besteht als einziger Rettungsorganisation die Möglichkeit, das Berufsmodul zum haupt­beruflichen Rettungssanitäter kostenfrei zu besuchen und somit den Beruf eines Rettungssanitäters auch hauptberuflich auszuüben.

Ganz klar ist mir nicht, warum das Grüne Kreuz nach privatwirtschaftlichen Richtlinien und ohne freiwillige Helfer arbeitet und funktioniert und das Rote Kreuz dauernd mit Problemen zu kämpfen hat, auch wenn die Tätigkeiten teilweise verschieden sind.

Schwierig wird es aber dann werden, Kollege Schennach: Wenn die Allgemeine Wehrpflicht einmal abgeschafft werden wird, werden wir auch keine Zivildiener mehr haben. Es ist auch schade, dass im Bereich des Zivildienstes noch nicht alle Möglich­keiten für junge Frauen vorhanden sind. Ihnen ist sicher bekannt, wenn sich Frauen für den Militärdienst entscheiden und dort aktiv sind, bekommen sie alle Chancen, wirklich sehr gute Karrierechancen, bis hinauf in den Generalstab. Beim Zivildienst hingegen, obwohl er eingeschränkte Möglichkeiten bietet, sind noch nicht alle Möglichkeiten für Frauen vorhanden.

Die Freiwilligkeit des Zivildienstes muss wirklich vorgesehen werden, weil ich der Meinung bin, dass die Ableistung des Zivildienstes bei Pflegeorganisationen, beim Roten Kreuz, beim Grünen Kreuz, bei den Feuerwehren und in Pflegeheimen für junge Menschen auch die Möglichkeit bietet, später einmal hauptberuflich in diesen Organisationen tätig zu sein. Die Politik muss die Organisationen zumindest so weit unterstützen, dass bei Anschaffung von Geräten die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird. Das ist meiner Meinung nach eine ganz wichtige Maßnahme.

Oder: Die Absetzbarkeit von Spenden sollte weiter gehen, sodass wir die Möglichkeit schaffen, dass alle Organisationen, die die Voraussetzungen erfüllen, um das Spende­gütesiegel zu erhalten, auch unterstützt werden. Der mündige Bürger soll selber entscheiden können, wem er seine Spende gibt.

Ich stimme der Gesetzesnovelle zu. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

16.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenbar nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.


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16.18.423. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsular­gebührengesetz 1992 geändert werden (269/A und 42 d.B. sowie 8041/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


16.18.58

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzte Damen und Herren! Zum Tagesord­nungs­punkt 3 darf ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebühren­gesetz 1992 geändert werden, bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Jänner 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


16.20.01

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es freut mich insbesondere, dass wir heute sehr junge Zuhörerinnen und Zuhörer hier haben. Es freut mich, dass sich so junge Menschen für Politik interessieren. Herzlich willkommen in unserer Mitte!

Was die Passgesetz-Novelle anlangt, möchte ich festhalten, dass sowohl wir von den Grünen als auch der Datenschutzrat einige Kritik dazu geäußert haben, und zwar insbesondere was die Speicherdauer der Fingerabdruckdaten anlangt, wo ja lange Fristen festgelegt wurden.

Wir von den Grünen treten eher für eine Regelung nach dem deutschen Modell ein, wonach diese Daten nur fünf Tage lang gespeichert werden sollen; diesbezüglich haben Sie sich aber leider auf zwei Monate geeinigt. Das ist aus unserer Sicht viel zu lange.

Weiterer Kritikpunkt von uns Grünen: der Verwendungszweck. Die Zertifikate zum Auslesen der Fingerabdrücke sollen nämlich auch an die Sicherheitsbehörden und an die Kriminalpolizei weitergeleitet werden. Unserer Überzeugung nach widerspricht das dem Prinzip der Zweckbindung, die ja auch in der diesbezüglichen Europäischen Gemeinschaftsverordnung, und zwar in Artikel 4 Ziffer 3, festgelegt wurde.

Weiters zu kritisieren ist, dass die Beurteilung der Datenschutzstandards von Dritt­staaten, an die die Zertifikate erteilt werden sollen, weder nachvollziehbaren Kriterien noch einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Unserer Auffassung nach ist daher zu befürchten, dass so sensible Daten auf den Schwarzmarkt gelangen. Daher: Bedenken auch zu diesem Punkt.

Was mich weiters – gerade auch als jungen Menschen – schon auch ein bisschen bedenklich stimmt, ist diese farbliche Anordnung bei Personalausweisen Minder­jäh-


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riger. Den Sinn für eine farbliche Kennzeichnung kann ich da, ehrlich gesagt, nicht erkennen, wenn man dann nämlich erst recht wieder auf das Geburtsdatum schauen muss. Da hätte man sich doch die Einfärbung dieser Personalausweise gleich er­sparen können, denn wenn eine Fünfzehneinhalbjährige den Ausweis bekommt und dieser ein Jahr lang gültig ist, muss man erst recht wieder auf das tatsächliche Geburtsdatum schauen.

Einen interessanten Aspekt in diesem Zusammenhang hat Kollege Ertl im Ausschuss aufgegriffen, indem er die Frage gestellt hat, was denn mit den Daten passiert, die ausgelesen werden, und wer die überhaupt ausliest. – Darauf haben wir meines Erachtens keine zufriedenstellende Antwort erhalten, aber vielleicht können Sie uns, sehr geehrte Frau Innenministerin, diesbezüglich einige Informationen geben.

Soweit ich das verstanden habe, werden diese Daten an den Außengrenzstellen gelesen. Es wird mobile Dokumentenberater geben, die Lesegeräte haben werden, ebenso auch einige Polizeidienststellen, aber eben nicht alle, weil damit auch Kosten einhergehen.

Summa summarum: Diese Gesetzesvorlage ist unserer Überzeugung nach nicht zufriedenstellend – und daher werden wir diese ablehnen. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

16.23


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.

 


16.23.40

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Passgesetz-Novelle wird nicht nur eine verpflichtende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 umgesetzt, sondern auch eine wesentliche Verbesserung in Bezug auf Sicherheit erzielt.

Ich möchte vor allem auf die Vorteile dieser Passgesetz-Novelle eingehen – und das nicht so wie Kollege Dönmez machen, der lediglich seine Kritikpunkte dazu geäußert hat. In Zukunft werden neben dem Photo auch die Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses festgehalten. (Bundesrat Dönmez: Bei der biometrischen Erfassung hat es geheißen, dass der Pass absolut fälschungssicher ist! Wie soll man dann einen fälschungssicheren Pass noch fälschungssicherer machen?) – Herr Kollege, Sie haben gerade reden dürfen, ich glaube, jetzt bin ich dran! (Heiterkeit.)

Damit wird sichergestellt, dass der Inhaber des Pass-Dokuments auch tatsächlich jene Person ist, die darin beschrieben wird. Ich bin daher davon überzeugt, dass durch diese Maßnahme dieses Dokument noch fälschungssicherer wird. – Wir wissen natür­lich alle, dass gefälschte Dokumente immer wieder auch für Betrügereien verwendet werden; es gibt eben Personen, die mit gefälschten Pässen und Dokumenten reisen.

Dieses österreichische Reisedokument ist höchst fälschungssicher, was ja im Übrigen auch auf die Reisedokumente der meisten EU-Staaten zutrifft. Probleme gibt es aber mit Dokumenten in anderen Ländern, die einen solchen Standard nicht aufweisen. Daher ist danach zu trachten, dass auch in jenen Ländern, die solche Sicherheits­merkmale noch nicht eingeführt haben, das in Zukunft umgesetzt wird. Nur so können wir von einem einheitlichen Sicherheitssystem, von einem einheitlichen Sicherheits­standard ausgehen.

Jetzt möchte ich ganz bewusst – und da bin ich schon auch bei Ihnen, Herr Kollege Dönmez – das sehr sensible, damit verbundene und wichtige Thema Datenschutz ansprechen. Mit diesem Entwurf wird sichergestellt, dass biometrische Daten in


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Österreich nicht gesammelt werden, dass sie kein Bestandteil der zentralen Evidenz­datei sind.

Diese digitalen Daten werden vorübergehend lokal bei den Passbehörden gespeichert, um sie für allfällige Beanstandungen zur Verfügung zu haben. Jene digitalen Daten, die im Inland angefertigt wurden, werden nach zwei Monaten gelöscht; jene, die im Ausland hergestellt wurden, nach vier Monaten.

Jedoch sind wir mit der Problematik konfrontiert, dass biometrische Daten digitalisiert, bearbeitet, verarbeitet und dadurch natürlich auch verwendet werden können. Und da gibt es datenschutzrechtliche Problembereiche.

Das Europäische Parlament hat vorgesorgt und eine ganz klare Festlegung getroffen, was die Verwendung biometrischer Daten in Bezug auf Pässe betrifft: Auf der Grund­lage dieser Verordnung sind erhobene Daten ausschließlich und zweckgebunden zur Sicherung der EU-Außengrenzen zu verwenden. Wollen EU-Mitgliedstaaten die biometrischen Daten anders verwenden – beispielsweise zum Zwecke der Strafver­folgung –, müssen hiezu eigene nationale Gesetze erlassen werden.

Ich erlaube mir, hiezu auch die Stellungnahmen und die Bedenken des Städtebundes und des Gemeindebundes anzusprechen. Grundsätzlich möchte ich betonen, dass Städte und Kommunen bemüht sind, die Bürgerinnen und Bürger zuvorkommend und bürgerfreundlich zu behandeln. Es darf und kann aber nicht sein, wenn wir seitens des Bundes Bestimmungen aus der Taufe heben, die Länder, die Städte und Gemeinden diese dann zu vollziehen und auch noch die Mehrkosten dafür zu tragen haben! Definitiv kommen auf Städte und Länder durch das neue Passgesetz Mehrkosten und Mehraufwendungen zu, die diese nicht ersetzt bekommen.

Generell möchte ich jedoch festhalten, dass diese Passgesetz-Novelle ein wichtiger und richtiger Schritt zu mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Lande darstellt. Und Sicherheit ist eines unserer höchsten Güter.

Abschließend: Ich danke allen, die dieser Novelle ihre Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.28


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.28.51

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Passgesetz-Novelle bringt die Einführung von zusätzlichen Erkennungsmerkmalen, von biometrischen Merkmalen in Reise­päs­sen, wie wir bereits gehört haben, mit sich. Neben dem digitalen Lichtbild sollen in Zukunft auch die auch die Papillarlinien-Abdrücke von zwei Fingern im Reisepass „verewigt“ werden; dazu haben ja die Grünen Kritikpunkte vorgebracht.

Mit dieser Passgesetz-Novelle setzen wir eine Verordnung der EU aus dem Jahre 2004 um. Ab Ende Juni 2009 haben sich alle Mitgliedstaaten der EU, wenn sie Reisepässe ausgeben, daran zu halten, diesen elektronischen Chip festzuhalten, was bei uns ja bereits seit dem Jahre 2006 geschieht.

Andererseits werden in diesem Chip eben auch die Fingerabdrücke sowie weitere Passdaten gespeichert. Das erhöht einfach das Sicherheitspotential um ein Viel­faches – und Sie (in Richtung Bundesrat Dönmez) sind dagegen! Ich finde das schon eigenartig, dass Sie sich gegen eine derartige Maßnahme aussprechen, die die


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Sicherheit für die Menschen erhöht. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) – Herr Kollege Dönmez, das erhöht die Sicherheit wesentlich!

Auch außerhalb der Europäischen Union haben viele andere Staaten diese Biometrie als Schlüsseltechnologie für die innere Sicherheit eingeführt; nicht nur bei Reise­pässen, sondern auch bei Visaangelegenheiten, bei Aufenthaltsabklärungen und natürlich auch auf Personalausweisen.

Weiters ist bei der Umsetzung natürlich auch klarzustellen, dass vom Bundes­minis­terium für Inneres die Zertifikate zur Verfügung gestellt werden, die bei den Grenz­kontrollen erforderlich sind, um diese Gesetze auch vollziehen zu können. Es ist natürlich Nonsens, zu fordern, dass dies praktisch sozusagen jedem Polizisten ausgehändigt wird, Herr Kollege Dönmez! Das würde sicher an der Realität bei Weitem vorbeiführen.

Es ist auch ein wesentlicher Beitrag, dass der Speicherzeitraum für die Fingerabdrücke im Ausland auf vier Monate und in Österreich auf zwei Monate limitiert wird. Die vier Monate für das Ausland stellen eine klare und sinnvolle Maßnahme dar, weil somit auch der Postweg miteingerechnet werden kann, um Eventualitäten vorzubeugen – und nicht, dass der Antragsteller bei eventuellen Missverständnissen oder Missständen eine neuerliche Ausstellung zu beantragen hat.

Ich möchte auch anführen, dass wir den Entschließungsantrag des Nationalrates, in dem die Bundesministerin für Inneres ersucht wird, gegen diese EU-Verordnung vorzugehen, wonach Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren nicht mehr eingetragen werden können, unterstützen. – So weit, so gut.

Aus Sicht der Länder gilt es allerdings anzumerken – Kollege Sodl hat das bereits gesagt –, dass die Landesfinanzreferenten-Konferenz im April vergangenen Jahres festgestellt hat, dass bereits erhebliche Opfer von den Ländern bei der Ausstellung der Reisepässe eingefordert würden. Jetzt wurde noch dazu der Beschluss gefasst, dass, eben weil zusätzliche neuerliche Aufwendungen auf die Behörden in den Ländern zukommen, eine Erhöhung des zuständigen Pauschalbeitrages um 3 € erforderlich wäre, dass man dies quasi abgelten sollte. Das Land Vorarlberg, andere Länder natürlich auch, und auch der Städtebund haben das in einer Stellungnahme, die, wie ich glaube, am gestrigen Tage eingelaufen ist, nachdrücklich eingefordert.

Das Bundesministerium für Finanzen war, wie wir heute im Ausschuss gehört haben, natürlich nicht bereit, einer Änderung des Gebührengesetzes zuzustimmen – wenn ich auch in Frage stelle, was ich heute im Ausschuss gehört habe, dass dies bereits bei den Finanzausgleichsverhandlungen miteinbezogen worden sei.

Wir bedanken uns also im Voraus bei der Frau Innenministerin, dass bei der neuerlich anstehenden Änderung des Passgesetzes auch eine Änderung des Gebührengesetzes im Sinne des Beschlusses der Landesfinanzreferenten-Konferenz angedacht wird und sie das berechtigte Anliegen der Länder in ihrem weitblickenden Auge behalten möge. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter das Wort. – Bitte.

 


16.33.39

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Hohes Haus! Mit dieser Passgesetz-Novelle sollen die Dokumente einerseits fälschungssicher gemacht


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 38

werden – das ist schon erwähnt worden –, das eigentliche Ziel aber ist, dass im Zuge der Dokumentensicherheit auch keine missbräuchliche Verwendung möglich ist. Es sind ja immer wieder Fälle aufgetreten, dass Personen zwar ein echtes Dokument hatten, die Identität der Person im Vergleich zum Dokument aber nicht gepasst hat.

Um dieses Zusammenwirken zwischen Dokument und Identität der betreffenden Person, die das Dokument nützt, um dieses Phänomen, dass eben missbräuchliche Verwendung im großen Stil aufgetaucht ist, beispielsweise bei gestohlenen Dokumen­ten, beispielsweise bei Dokumenten, mit Hilfe derer man allein aufgrund der Ähnlichkeit versucht hat, die Behörden zu täuschen, geht es, und daher macht es auch Sinn – wir haben uns europäisch auch dazu verpflichtet –, diese Richtlinie umzusetzen.

Ich bin ganz konkret gefragt worden: Was passiert mit den Daten, die ausgelesen werden? – Das ist klar geregelt in § 22 d. Hier wird festgehalten, wofür diese Aus­lesung verwendet werden darf – da orientieren wir uns auch im Detail an der EU-Richtlinie –, nämlich zur Prüfung der Authentizität des Reisepasses und zur Über­prüfung der Identität. Genau für diese Zwecke können die Zertifikate ausgestellt werden, die auch ganz gewissen Sicherheitsanforderungen unterliegen.

Wenn darüber hinaus die Daten verwendet werden – sei es zu Fahndungszwecken, sei es zur Strafverfolgung –, dann gelten die nationalen Regeln im Hinblick auf das Sicherheitspolizeigesetz, jene Schranken, die die jeweiligen Länder in ihren Bereichen für die Polizeiarbeit haben. Eine allgemeine Verwendung der Daten ist nicht gestattet, nicht erlaubt. Es ist auch so, dass diese Chips im Hinblick auf die Sicherheits­erfordernisse kopierunfähig und ausleseunfähig sind für all jene, die kein derartiges Zertifikat haben. Sinnvoll ist das Auslesen des Chips, nämlich gerade dort, wo man Zweifel an der Identität der Person mit dem Dokument hat. Dafür können Stellen ein Zertifikat beantragen, das aber nur unter besonderen Sicherheitsmerkmalen erteilt wird.

Als Innenministerin, als Sicherheitsministerin begrüße ich diese Maßnahme sehr, weil es uns immer wieder große Schwierigkeiten bereitet, insbesondere bei illegalem Aufenthalt, die tatsächliche Identität der Personen festzustellen. Wenn wir jetzt zu mehr Dokumentensicherheit kommen, die dann auch zur Identität der Person passt, tun wir uns allemal in unserer Arbeit leichter. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.37.40

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ziel des Passgesetzes, über das wir heute debattieren, ist es, ein weiteres Identifikationsmerkmal zu schaffen, neben dem digitalisierten Foto auch Fingerabdrücke in den Pass einzufügen. Die Exekutive fordert schon seit Jahren eine derartige Änderung des Passgesetzes.

Die Exekutive fordert das aber nicht, weil 8 Millionen Österreicher Schindluder mit ihren Reisedokumenten betreiben – nein, das ist nicht der Grund, sondern der Grund dafür ist vielmehr, dass unsere Hunderttausenden eingebürgerten Neu-Österreicher nur durch ein Bild im Dokument nicht ausreichend identifiziert werden können, der Um­stand, dass Personen aus dem afrikanischen oder dem asiatischen Raum von den Grenzbehörden nur mit einem Bild im Dokument nicht ausreichend identifiziert werden können und damit Missbrauch begehen.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 39

Diesen Missbrauch gibt es leider in Österreich. Die eingebürgerten Österreicher nehmen ihren Reisepass und senden diesen mit der Post in ihr Heimatland, um einer anderen Person die Einreise in unser Bundesgebiet zu ermöglichen. Gerade Personen aus dem afrikanischen oder dem asiatischen Raum sind sehr schwer auf Passfotos zu identifizieren. Damit braucht jemand, der nach Österreich nachziehen oder nach­kom­men will, auch keinen Schlepper. Die Einreise erfolgt mit Unterstützung des Staates, weil dieser es bis heute nicht geschafft hat, eindeutige Identifizierungsunterschiede festzulegen. Das ist die wahre Motivlage dafür, dass Identifikationsmerkmale in den Dokumenten unbedingt vorhanden sein müssen.

Diese Forderung gibt es vonseiten der Grenzkontrollbeamten schon seit Jahren. In Österreich und in vielen Staaten der Europäischen Union hat sich ein Missbrauchs­system durch das Phänomen der Zuwanderung und durch Asylbetrug ausgebreitet. Gelingt es, in das Bundesgebiet einzureisen, findet ein Missbrauch in Richtung Sozial­system, in Richtung Gesundheitssystem und in Richtung Passwesen statt.

Lassen Sie mich dazu ein Beispiel anführen. Mit einem missbräuchlich verwendeten österreichischen Reisepass reist ein Tschetschene mit dem Flugzeug Richtung Österreich. Niemand kann von der Fluglinie erwarten, dass die missbräuchliche Ver­wendung des österreichischen Reisepasses erkannt wird. Erst im Zuge der Einreise in das österreichische Bundesgebiet wird der Missbrauch durch die Grenzkontroll­beamten erkannt. Am Flughafen verwendet diese Person aber das Zauberwort „Asyl“ und gibt gleichzeitig eine schwere Erkrankung bekannt, die einen sofortigen statio­nären Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert.

Natürlich wird dieser schwerkranken Person jede nur erdenkliche Hilfe angeboten, aber wäre ein Kontrolle bereits am Abflughafen erfolgt, hätte diese Person vom Flug aus­geschlossen werden können. Gesundheitliche Probleme können auch im Heimatland behandelt werden. Jede Fluglinie hat das Recht, Personen vor dem Abflug zu kontrol­lieren. Es muss nicht jede Fluglinie zur Unterstützung von illegalen Einreisen fungieren.

Wir wollen aber nicht diejenigen sein, die Österreich die Zeche bezahlen lassen. Deshalb werden wir diesem Gesetzesbeschluss unsere Zustimmung erteilen. Dieses Gesetz ist eine sehr gute Vorgangsweise. Wenn man die Motivlage richtig definiert, hoffe ich, dass Rot und Schwarz und diejenigen, die die Verantwortung haben, ihre richtigen Schlüsse für die Migration, Immigration und Asylpolitik der Zukunft ziehen werden.

Liebe Frau Minister, ich hoffe, es werden genügend Zertifikate im Inland ausgestellt werden, damit die Kontrollen auch effizient durchgeführt werden können. Vergessen wir nicht: Wir sind nicht nur dafür verantwortlich, was wir tun, sondern auch dafür, was wir nicht widerstandslos hinnehmen! (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth. – Bundesrat Konecny: Bitte, fürs Protokoll: Stürmischer, nicht enden wollender Beifall!)

16.42


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 40

Die Tagesordnung ist erschöpft.

*****

Ich gebe bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, 5. Februar 2009, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet hat beziehungsweise haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 3. Februar 2009, 13 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

16.43.01Schluss der Sitzung: 16.43 Uhr

 

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