Wir werden noch in diesem Herbst den Sicherheitsbericht 2009 ins Parlament bringen. Aber ich gehe davon aus, dass auch noch im Jahre 2010 nach der alten Methode gearbeitet wird. Wir peilen an, ab 2011 eine bessere Vergleichbarkeit zu haben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Frau Ministerin. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mag. Klug und Konecny.)
Die Fragestunde ist beendet.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2552/AB bis 2567/AB und des Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz beziehungsweise der Mitteilungen des Ministerialdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend
den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger vom 6. bis 8. Oktober 2010 in der Türkei, bei gleichzeitiger Beauftragung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich mit seiner Vertretung,
und
die Aufenthalte des Bundesministers für Gesundheit Alois Stöger, diplômé sowie des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos am 7. und 8. Oktober 2010 jeweils innerhalb eines EU-Mitgliedstaates
beziehungsweise
jener Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Absatz 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen
über ein Abkommen mit der Regierung des Staates Katar über kulturelle Zusammenarbeit
und
bezüglich eines Übereinkommens zur Errichtung eines funktionellen Luftraumblocks in Zentraleuropa
sowie
über ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 5)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
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