wird –, die in der Wettbewerbsfähigkeit ein Problem haben, die ja durch einfaches Kürzen im Staatshaushalt noch nicht wettbewerbsfähiger werden, sondern dann nur versuchen, ihre Zinsen oder ihre Schuldenlast bedienen zu können, mit einem Wettbewerbspaket diese Wettbewerbsfähigkeit stärken?
Dazu gehört immer wieder die Frage der Investitionen. Ohne Investitionen, ohne Forschung, Entwicklung und Bildung wird es den Ländern, die ein notorisches Handelsbilanzdefizit haben, nicht gelingen, nur durch die Kürzung von Ausgaben wettbewerbsfähig zu werden.
Daher geht es auch darum, wie wir im Rahmen des Haushalts der Europäischen Union, wie wir im Rahmen zusätzlicher gemeinsamer Einnahmen, wie der Finanztransaktionssteuer, auch Mittel erschließen können, um diese Investitionen voranzutreiben, die aus meiner Sicht ein wichtiges Standbein bei der Frage sind: Wie kann mittel- und langfristig dafür gesorgt werden, dass Länder, die heute in Schwierigkeiten geraten sind, aus diesen Schwierigkeiten herauskommen?
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundeskanzler! Bei diesem bevorstehenden Europäischen Rat wird auch über die Grenzöffnung und Schengen-Erweiterung betreffend Rumänien und Bulgarien beraten werden.
Welche Position werden Sie im Einzelnen dazu aus welchen Gründen vertreten, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagene teilweise Grenzöffnung und auf die Festlegung eines konkreten Termins?
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Da sind die Vorbereitungen im entsprechenden Rat, in dem wir durch unsere Innenministerin vertreten sind, weit gediehen, aber nicht abgeschlossen.
Das heißt, es ist vom Grundsatz her klar, dass wir dann Außengrenzen festlegen, wenn wir auch davon überzeugt sind, dass die betreffenden Länder in der Lage sind, diese Außengrenzen so zu kontrollieren, wie es für Außengrenzen vorgegeben ist.
Also das ist nicht eine Frage, wo wir im Rat sagen: Wollen wir das politisch jemandem zutrauen oder nicht zutrauen?, sondern das ist eine Frage der harten Fakten: Sind die technisch-rechtlichen, die personellen Ressourcen stark genug? Und daraus ergibt sich der Zeitpunkt.
Daher gehe ich davon aus, dass das ausschließlich von den Berichten der Kommission abhängig ist und dass die politischen Rahmenbedingungen sowohl bei den Innenministern als auch bei den Regierungschefs dafür festgelegt sind.
Und bevor die Kommission nicht Klarheit darüber schaffen kann, zu welchem Zeitpunkt die Bedingungen gegeben sind, kann man es eben – das ist ja der Sinn von Bedingungen – noch nicht zeitlich festlegen.
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wenn der Fraktionsvorsitzende der ÖVP zwei Fragen an Sie stellt, dann fühle ich mich schon instinktiv ein bisschen dazu animiert, auch eine Frage an Sie zu richten.
Meine Frage, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, lautet daher wie folgt:
Wie beurteilen Sie den Stand der Umsetzung der Strategie „Europa 2020“?
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