BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 24

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Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundeskanzler! Sie haben in einer der vorangehenden Anfragebeantwortungen schon einiges zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gesagt. Dennoch meine Frage:

1790/M-BR/2011

„Welche sind die nächsten Schritte zur Umsetzung der Reform der Verwaltungs­gerichtsbarkeit?“

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Zuerst einmal entschuldige ich mich dafür, dass ich schon bei den vorherigen Fragen gleich alles mit beantwortet habe. Aber es war mir wichtig, dies im Gesamtzusammenhang darzustellen.

Tatsächlich ist es so, dass der nächste Schritt, die Verhandlung mit den Landes­haupt­leuten, nächste Woche ansteht, dass dann um den 20. Oktober ein Treffen von Regie­rung und Landeshauptleuten stattfinden wird, mit vier oder fünf Themen, die die Verwaltungsreform betreffen, wobei dieses Thema ein zentrales ist. Das soll jetzt von den Landeshauptleuten vorbereitet werden. Wenn es dort zu einer inhaltlichen Über­einkunft kommt, dann kann der Zeitplan bis Dezember zu halten sein.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Welche Zustimmungsrechte der Länder halten Sie im Rahmen der einfachgesetzlichen Ausgestaltung der Verwal­tungsgerichtsbarkeit für sinnvoll?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Das ist Teil der Verhandlungen, inwieweit bei den einzelnen Verschiebungen und Veränderungen auch abzuklären ist: Kann man das in Zukunft gemeinsam definieren?

Hier geht es ja in erster Linie um Verfahrensbestimmungen, und der Vorschlag Dr. Ostermayers war, die Verfahrensbestimmungen im Konsens zu erreichen. Das ist aber auch Teil der Verhandlungen.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Petritz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Karl Petritz (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Die Fragen sind zum Teil beantwortet worden, aber ich hätte noch eine zusätzliche Frage: Welche verwaltungsreformatorischen Ansätze sind aus Sicht der Bundesländer bei der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit noch zu erwarten?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wenn so viele Behörden zusammengefasst werden, dann muss man natürlich, insbesondere bei der Umstellung, gerade diese Verfahrensbestimmungen gemeinsam erarbeiten.

Auch, noch einmal, hinsichtlich der Gemeinden und hinsichtlich der Kompetenzen muss klar sein, dass hier eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Auch all die finanziellen Fragen, die ich schon anzusprechen versucht habe, sind Teil dieser Diskussion. Manches Mal beginnt eine Reform natürlich mit einem zusätzlichen Auf­wand, andererseits gibt es danach zusätzliche Möglichkeiten von bleibenden Einspa­rungen.

 


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