BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 76

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vereinbart, dass 5,2 Milliarden € gespart werden. Der Anteil von Oberösterreich beläuft sich auf 828 Millionen €, und dazu kommen in den nächsten vier Jahren 346 Mil­lionen € für die unaufschiebbaren Projekte wie zum Beispiel beim öffentlichen Verkehr, beim Hochwasserschutz, in der Kinderbetreuung, bei Spitalsbauten und auch bei Schulbauten.

Eines möchte ich schon auch kritisch anmerken: Wenn die öffentliche Hand als einer der größten Investoren in Infrastrukturprojekte da jetzt auch den Sparstift ansetzt, dann, glaube ich, sind die Argumente, die die Bundesgrünen angeführt haben, durchaus berechtigt und auch nachvollziehbar.

Wir in Oberösterreich haben sozusagen einen Mix gemacht. Uns ist ganz klar, dass wir sparen müssen, aber andererseits muss auch der Spielraum für Investitionen gegeben sein. Wir haben in Oberösterreich gemeinsam mit unserem Koalitionspartner verein­bart, dass eben eine umfassende Spitalsreform stattfinden soll, dass wir im Bereich des Personals, das im Landesdienst tätig ist, die Regelungen des Bundes über­nehmen, nicht nur da, sondern auch im Pensionsbereich, dass wir in den jeweiligen Ressorts die Ermessensausgaben um 5 Prozent kürzen – bis auf den Bereich Sozia­les, da ist nach wie vor die dreiprozentige Steigerung inbegriffen –, dass wir sozusagen auch bei den Landesbediensteten einen um ein Prozent niedrigeren Abschluss als im Bundesdienst – bereits vor der Nulllohnrunde 2012 – vorweggenommen haben, und es sind insgesamt 650 Dienstposten, die eingespart werden. Das ist ein Mix zwischen Sparen und Investieren.

In diesem Sinne werden mein Kollege Marco Schreuder und ich dieser Gesetzes­vorlage unsere Zustimmung erteilen – mit dem Hinweis, dass die Argumente, die die Bundesgrünen angeführt haben, für uns natürlich nachvollziehbar sind –, und die Kollegin Elisabeth Kerschbaum wird dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)

13.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


13.06.41

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zwei ganz wichtige finanzpolitische Tagesordnungspunkte mit wich­tigen Weichenstellungen, und das Steuerabkommen mit der Schweiz sind offen­sichtlich mehr zu diskutieren als der Österreichische Stabilitätspakt mit Bund, Ländern und Gemeinden, der ja innerstaatlich vielleicht sogar wichtigere Dinge regelt. Aber betreffend das Steuerabkommen mit der Schweiz im vorhergehenden Tagesordnungs­punkt wird von allem Möglichen geredet, und relativ oft auch von Moral.

Ich weiß es nicht, zuerst ist es aus Sicht der Opposition gar nicht möglich, dass dieses Abkommen überhaupt zustande kommt, dann sucht man sich andere Gründe, warum es letztendlich wieder nicht gut ist. Vielleicht ist es die zweitbeste Lösung – das kann sein. Es ist auf jeden Fall besser, mit diesem Abkommen einen Teil der Steuerpflicht durchzusetzen und einen Teil dieser Steuererträge zu bekommen und nicht darauf zu verzichten, denn letztendlich geht es um Geld, das bisher nicht versteuert worden ist. Es ist aber auf jeden Fall gerechter und besser, zuerst einmal die Steuerflüchtlinge im Ausland zu verfolgen als auf den Steuerzahler im Inland zurückzugreifen und diesen zusätzlich zu belasten. Das ist nun einmal so.

Da immer von Steuermoral die Rede ist: Es ist auch jetzt die Volksabstimmung in der Schweiz diskutiert worden – und siehe da, wenn man sich ein bisschen um die Bericht­erstattung in der Schweiz kümmert und das regelmäßig verfolgt, dann stellt man fest,


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