BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 94

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Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Zivil­techni­kerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekam­mer­gesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungs­gesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Kon­zern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionen­be­grenzungs­gesetz – SpBegrG) (140 d.B. und 151 d.B. sowie 9190/BR d.B. und 9194/BR d.B.)

 


Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zum 6. Tagesordnungspunkt.

Ich darf Herrn Bundesminister Rudolf Hundstorfer recht herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.

 


14.25.07

Berichterstatter Richard Wilhelm: Werter Präsident! Werter Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrats gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Michael Lampel: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Michalke. Ich erteile es ihr.

 


14.25.56

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehgeräten! Wenn man aus einer Familie kommt, wo Sparen schon zu Erwerbszeiten des Vaters eigentlich an der Tagesordnung war und sich das dann so weitergezogen hat während den Gott sei Dank jahrzehntelangen Bezügen einer Mindestpension – wo Jammern aber nicht dazugehört hat, sondern wir sehr gut damit zurechtgekommen sind –, dann hat man schon ein bisschen ein Problem, wenn man die Zahlen und die Höhe dieser Sonderpensionen hört und sieht.

Ich bezeichne es als einen Affront gegenüber jedem ASVG-Pensionisten, was hier mit diesem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vollzogen wurde. Anstatt einen spür­baren Eingriff in diese untragbaren Pensionsprivilegien zu machen, ist es – leider Gottes mit der Unterstützung der Grünen – zu einem Luxuspensionenschutzpaket gewor­den. Für mich hat das absolut keinen Bezug zur Realität. Diesen Bezug zur Realität habe ich aber allerdings auch schon beim EU-Kandidaten Eugen Freund vermisst. Der hat nämlich gemeint, der Durchschnittsverdienst eines Arbeiters in Öster­reich würde bei zirka 3 000 € netto im Monat liegen. So viel zum Bezug zur Realität, offensichtlich ist der bei diesen Sonderpensionen genauso wenig gegeben.

 


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