BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 149

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Berichterstatter Rene Pfister: Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur. Der gegenständliche Bericht liegt euch in schriftlicher Form vor, ich komme somit gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.40.28

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern normiert den Verlag, den Import und den Handel mit deutschsprachigen Büchern. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2000 und ist an die EU-rechtlichen Bestimmungen angepasst. Der Schutz des Buches als Kulturgut fördert die Vielfalt im Buchhandel und auch ein breiteres Spektrum an Verlagen. Von diesem Umfeld profitieren wiederum die Autorinnen und Autoren.

Im Jahre 2000 war der Internethandel mit Büchern noch nicht so bedeutend, der Anteil von Büchern, die online verkauft wurden, war sehr gering. E-Books wurden seit damals als zukünftige Ergänzung zum gedruckten Buch angesehen, blieben aber ein wirt­schaftlicher Nischenmarkt. Die in den letzten Jahren eingesetzte Verbreitung durch das Angebot entsprechender Lesegeräte hat die Situation nun grundlegend verändert.

Die vorliegende Novelle definiert den Begriff E-Book und soll jede Form der verlags­typischen Angebote von Buchinhalten erfassen. Im Hinblick auf die Grundfreiheiten der EU sind E-Books als Ware zu qualifizieren. Dementsprechend unterliegen sie densel­ben unionsrechtlichen Grundsätzen wie gebundene Bücher und sind somit in das bestehende Gesetz betreffend die Buchpreisbindung einzubetten.

Damit wird auch die Grundlage dafür gelegt, dass erstens Verlage einen Anreiz haben, auch mit E-Books zu einer breiten Palette an Neuerscheinungen und verfügbaren Buchinhalten beizutragen, zweitens Autorinnen und Autoren von ihren Werken leben können, drittens Buchhändlerinnen und Buchhändler einen zusätzlichen wachsenden Markt bedienen können – sie sichern damit die Qualität des österreichischen Buch­handels – und viertens, nicht zuletzt, Konsumentinnen und Konsumenten auf faire und transparente Preise vertrauen können.

Meine Fraktion wird der vorliegenden Novellierung ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.43


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brunner. – Bitte.

 


17.43.22

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Beschluss zur Modernisierung der Buchpreisbindung – und eigentlich handelt es sich ja um eine Modernisierung in Form dieser Ausweitung auf den Onlinehandel und auf die E-Books – beweist aus meiner Sicht die heimische Politik einen großen Weitblick.

 


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