BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 59

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mut. Gleiche Chancen für Kinder ist für mich sehr wichtig, weil Kinderrechte Men­schenrechte sind und diese unteilbar sind, das heißt, dieses Recht gilt für alle Kinder.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes Kind soll das Recht haben – jetzt definiere ich Kinder als Trägerinnen und Träger von Rechten – auf einen Kindergartenplatz, der ganzjährig sein sollte, der kostenlos sein sollte, der flexible Öffnungszeiten haben sollte, die sich am Bedarf der Eltern orientieren, mit einem bundeseinheitlichen Qua­litäts­rahmen.

Und was du, liebe Angela Stöckl, gesagt hast, kann ich nur unterstreichen. Du hast gesagt, ein Ministerium allein für Familie und Jugend ist etwas Positives, und doch war ich während meiner Präsidentschaft gemeinsam mit dir und gemeinsam mit der Bundesrätin Daniela auch bei (in Richtung Bundesministerin Karmasin) Ihnen, um unser wirkliches Anliegen, nämlich einen eigenen Kinderausschuss, vorzubringen. – Ja, der Antrag ist bereit, der Antrag ist fertig. Es geht nur noch um die Zustimmung, um Unterschriften. Wo ein Wille, da auch ein Weg; wo kein Wille, da Ausreden.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)

11.26

11.26.10

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.26.532. Punkt

Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, und das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landes­regie­rungen außer Wien geändert werden (215/A-BR/2015 sowie 9470/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte um den Bericht.

 


11.27.27

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Inge Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 und das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Ein­richtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

 


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