BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 156

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17.54.3910. Punkt

Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner betreffend Änderung des Ehegesetzes und des Strafgesetzbuches zur Verhin­derung von Zwangsehen (169/A-BR/2008 sowie 9533/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte um den Bericht.

 


17.54.55

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Bericht des Justizausschusses über den Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner betreffend Änderung des Ehegesetzes und des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Zwangsehen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, dem Antrag 169/A-BR/2008 keine Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.55.52

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Antrag haben wir letztes Mal schon kurz gesprochen, da wir einen Fristsetzungsantrag gestellt haben, weil wir der Meinung waren, dass es nicht üblich sein sollte, im Jahr 2008 einen Antrag zu stellen und ihn im Jahr 2015 – wir haben ja 2015 darüber gesprochen – noch immer in der Schublade zu finden.

Jetzt hat mir gestern Kollege Mayer in der Präsidiale en passant gesagt, das sei alles schon erledigt. – Ja, das ist sehr nett, und ich freue mich ja auch, wenn die Intentionen erledigt sind. Er hat auch gemeint, er freue sich, dass sich die Freiheitlichen um Vorarlberg so große Sorgen machen. – Ja, Vorarlberg gehört ja auch zu Österreich und wir machen uns natürlich Sorgen um Gesamtösterreich (Bundesrat Mayer: Wir sind Nettozahler! Wir sind geblieben!), daher auch um Vorarlberg (Heiterkeit) – auch wenn es ab und zu schon mal Bestrebungen gab, zur Schweiz abzuwandern, aber ihr seid bei Österreich geblieben.

Bleiben wir beim Ernst der Sache. Es geht nämlich um ein wichtiges Thema, das uns damals alle beschäftigt hat und uns zum Teil heute noch beschäftigt. Die Tatsache, dass es jetzt im Strafrecht und auch im Ehegesetz zu Veränderungen durchaus im Sinne des Antrags gekommen ist, bedeutet ja noch nicht, dass damit alles erledigt ist, weil es immer noch Fälle gibt.

Ich habe gestern noch einmal nachgeschaut, wie viele Beschwerdefälle es diesbe­züglich gibt. Dazu gibt es ja von offizieller Seite leider kein statistisches Material, aber von den diversen Vereinen, die sich mit dem Thema beschäftigen, gibt es solche Anga­ben, die besagen, dass es immer noch zwischen 30 und 50 Fälle sind, in denen Beschwerde eingelegt wird. Das heißt, das Thema wird uns noch länger beschäftigen.

Der Grund, warum wir uns heute gegen den Antrag wenden, ist nicht, weil in Bezug auf das Strafrecht und das Eherecht Änderungen im positiven Sinn erfolgt sind, sondern weil wir damit unserem Protest Ausdruck verleihen wollen gegen die Art und Weise, wie man in diesem Haus mit einem eigenen Antrag umgeht.

 


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