BundesratStenographisches Protokoll874. Sitzung, 874. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2017 / Seite 117

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Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit),

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundes­minis­teriengesetz­Novelle 2017) (14/A und 3 d.B. sowie 9920/BR d.B. und 9919/BR d.B.)

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­menmehrheit).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäfts­ord­nung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 149 Anfragen, 3260/J-BR/2017 bis 3408/J-BR/2017, eingebracht wurden.

Eingelangt sind die beiden Selbständigen Entschließungsanträge 242/A(E)-BR/2017 und 243/A(E)-BR/2017 der Bundesräte Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus beziehungsweise dem Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft zuge­wie­sen werden.

Eingelangt ist weiters der Selbständige Antrag 244/A-BR/2017 der Bundesräte Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen, der dem Kinderrechteausschuss zugewie­sen wird,

sowie der Selbständige Entschließungsantrag 245/A(E)-BR/2017 der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen, der dem Ausschuss für Familie und Ju­gend zugewiesen wird.

Weiters wurde von Bundesrat David Stögmüller die Petition 38/PET-BR/2017 betref­fend „Keine Umverteilung von unten nach oben zu Lasten der Gemeinden“ überreicht, die dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 8. Februar 2018, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

 


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