Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit),
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (BundesministeriengesetzNovelle 2017) (14/A und 3 d.B. sowie 9920/BR d.B. und 9919/BR d.B.)
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 149 Anfragen, 3260/J-BR/2017 bis 3408/J-BR/2017, eingebracht wurden.
Eingelangt sind die beiden Selbständigen Entschließungsanträge 242/A(E)-BR/2017 und 243/A(E)-BR/2017 der Bundesräte Edgar Mayer, Monika Mühlwerth, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus beziehungsweise dem Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft zugewiesen werden.
Eingelangt ist weiters der Selbständige Antrag 244/A-BR/2017 der Bundesräte Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen, der dem Kinderrechteausschuss zugewiesen wird,
sowie der Selbständige Entschließungsantrag 245/A(E)-BR/2017 der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen, der dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen wird.
Weiters wurde von Bundesrat David Stögmüller die Petition 38/PET-BR/2017 betreffend „Keine Umverteilung von unten nach oben zu Lasten der Gemeinden“ überreicht, die dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 8. Februar 2018, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
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