Beginn der Sitzung: 14.02 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Inge Posch-Gruska, Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M., Vizepräsident Ewald Lindinger.
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Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich eröffne die 882. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 881. Sitzung des Bundesrates vom 28. Juni 2018 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet ist das Mitglied des Bundesrates Sandra Kern.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Da Bundesrat René Pfister mit seiner Angelobung zum Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages am 28. Juni 2018 auf sein Mandat verzichtet hat, ist sein Ersatzmitglied Andrea Kahofer auf das freiwerdende Mandat nachgerückt. Das neue Mitglied des Bundesrates ist im Hause anwesend, ich werde daher sogleich die Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein. – Ich ersuche nun die Schriftführung um die Verlesung der Gelöbnisformel.
Schriftführerin Marianne Hackl: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Ich gelobe.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich begrüße das neue Mitglied des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte. – Willkommen, Andrea. (Allgemeiner Beifall. – Die neu angelobte Bundesrätin wird von ihren Kolleginnen und Kollegen beglückwünscht.)
Gleichzeitig darf ich recht herzlich Herrn Staatssekretär Dr. Hubert Fuchs bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Wahl eines Ersatzmitglieds des Bundesrates,
der Schreiben des Verbindungsdiensts des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie
der Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
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