Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
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Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht hat, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Inge Posch-Gruska, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern“ eine Frist bis 14. Februar 2019 gesetzt werden soll.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2019 – PAG 2019) (293 d.B. und 363 d.B. sowie 10053/BR d.B. und 10069/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren 1. Punkt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich Frau Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Bernhard Rösch: Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister Hartinger-Klein! Sehr geehrte Zuseher! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend das Pensionsanpassungsgesetz 2019.
„Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die von der Bundesregierung am 22. August 2018 in Aussicht gestellte Pensionsanpassung für das Jahr 2019 umgesetzt.
Darüber hinaus werden Klarstellungen bezüglich der Anpassung von Pensionsleistungen, die wegen Erwerbstätigkeit weggefallen oder wegen Rehabilitationsmaßnahmen noch nicht angefallen sind bzw. für die sich zum Anpassungszeitpunkt kein Auszahlungsbetrag ergibt getroffen.“
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. Ich bitte, die erforderliche Zustimmung dazu zu erteilen.
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