BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 33

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ordnung eingebracht hat, wonach dem Ausschuss für Gesundheit zur Berichterstattung über den Gesetzesantrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeit und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz – SanG), BGBl. I Nr. 30/2002, zuletzt geän­dert mit BGBl. I Nr. 8/2016, geändert wird“, eine Frist bis 11. April 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung einge­bracht hat, wonach dem Ausschuss für Kinderrechte zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 11. April 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

10.20.201. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldge­setz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (584/A und 494 d.B. so­wie 10131/BR d.B.)


Präsident Ingo Appé: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. – Ich bitte um den Be­richt.


10.20.49

Berichterstatterin Elisabeth Mattersberger: Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Ingo Appé: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.


10.21.49

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen und Gäste auf der Galerie! Wir beschäftigen uns heute also mit drei Gesetzesmaterien: dem Familienlastenausgleichsgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz und dem Fa­milienzeitbonusgesetz. Was steckt hinter diesen drei Themen? – Zum einen, und da­rauf möchte ich mein Hauptaugenmerk legen, geht es um Krisenpflegeeltern und die Krisenpflege von Kindern. Dazu muss man sagen, dass Krisenpflegeeltern eine sehr spezielle Gruppe von Eltern sind: Sie kommen nämlich dann zum Einsatz und über­nehmen Betreuung, Pflege und Erziehung von Kindern, wenn die Herkunftsfamilie – aus welchen Gründen auch immer, da möchte ich überhaupt nicht urteilen oder wer­ten – ausfällt, also wenn es eine Krise gibt.

 


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