34. Punkt
Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2021
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Nun gelangen wir zum 34. Punkt der Tagesordnung.
Mit 1. Jänner 2021 geht der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Steiermark über. Gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz ist der an erster Stelle entsendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann, zum Vorsitz berufen. Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Wahl der Vizepräsidenten/innen
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl der ersten zu wählenden Vizepräsidentin beziehungsweise des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt mir der Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Doris Hahn lautet.
Ich möchte Sie in Kenntnis setzen, dass ich sowie auch die Frau Schriftführerin von meinem Stimmrecht Gebrauch machen werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.
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(Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA bedankt sich und nimmt die Wahl an.)
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Ich gratuliere ganz, ganz herzlich und wünsche alles Gute für die bevorstehende Tätigkeit. (Allgemeiner Beifall.)
Wir kommen nunmehr zur Wahl der zweiten zu wählenden Vizepräsidentin beziehungsweise des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt mir dazu ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Dr. Peter Raggl lautet.
Ich gebe bekannt, dass ich auch von meinem Stimmrecht Gebrauch mache, und die Schriftführerin ebenfalls.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Dieser Wahlvorschlag ist damit mehrheitlich angenommen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
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(Bundesrat Dr. Peter Raggl bedankt sich und nimmt die Wahl an.)
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Danke, wunderbar. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.) Auch Ihnen wünsche ich alles, alles Gute für Ihre bevorstehende Tätigkeit.
Wahl der Schriftführer/innen
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Mag.a Dr.in Doris Berger-Grabner, Andreas Arthur Spanring, Wolfgang Beer und Johanna Miesenberger für das 1. Halbjahr 2021 zu Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage nun die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
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(Die BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Mag. Dr. Doris Berger-Grabner, Andreas Arthur Spanring, Wolfgang Beer und Johanna Miesenberger nehmen die Wahl an. – Allgemeiner Beifall.)
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Ich gratuliere den Gewählten und danke auch, dass sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen.
Wahl der Ordner/innen
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordnerinnen beziehungsweise Ordner.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Ernest Schwindsackl, Elisabeth Grimling, Josef Ofner, Claudia Hauschildt-Buschberger für das 1. Halbjahr 2021 zu Ordnerinnen beziehungsweise Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. Wird ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Auch hier stelle ich die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
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(Die BundesrätInnen Ernest Schwindsackl, Elisabeth Grimling, Josef Ofner und Claudia Hauschildt-Buschberger nehmen die Wahl an. – Allgemeiner Beifall.)
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Dann gratuliere ich auch ganz herzlich und danke auch Ihnen, dass Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen.
Die Tagesordnung ist damit erschöpft.