Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich bitte Sie, noch im Saal zu bleiben, denn es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 33 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
Tagesordnungspunkt 1 und Tagesordnungspunkt 2:
„Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 1:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 2:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 3 und Tagesordnungspunkt 4:
„Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 3:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 4:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 5:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 6 und Tagesordnungspunkt 7:
„Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 7 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 7/1).
Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 6:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 7:
„Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, keinen Einspruch zu erheben (Beilage 7/1), wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 8 bis Tagesordnungspunkt 11:
„Die Bundesräte MMag. Dr. Karl Arthur Arlamovsky, Eva Prischl, Markus Leinfellner bringen zu Tagesordnungspunkt 8 den Entschließungsantrag Beilage 8/1 EA ein.
Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 8:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 8/1 EA wird abgelehnt.“
Tagesordnungspunkt 9:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 10:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 11:
„Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit),
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
Tagesordnungspunkt 12:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 13:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 14:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 15:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 16 bis Tagesordnungspunkt 18:
„Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 16:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 17:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 18:
„Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 19 bis Tagesordnungspunkt 23:
„Die Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 19 den Entschließungsantrag Beilage 19/1 EA ein.
Die Bundesräte Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 19 den Entschließungsantrag Beilage 19/2 EA ein.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 22 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 22/1).
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 23 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 23/1).
Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 19:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 19/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 19/2 EA wird abgelehnt.“
Tagesordnungspunkt 20:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 21:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 22:
„Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, keinen Einspruch zu erheben (Beilage 22/1), wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 23:
„Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, keinen Einspruch zu erheben (Beilage 23/1), wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 24:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 25 bis Tagesordnungspunkt 27:
„Die Bundesräte David Egger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 25/1 EA ein.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 25 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 25/2).
Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 26/1 EA ein.
Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 27 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 27/1).
Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 25:
„Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, keinen Einspruch zu erheben (Beilage 25/2), wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 25/1EA wird abgelehnt.“
Tagesordnungspunkt 26:
„Berichterstattung: Antrag keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 26/1EA abgelehnt.“
Tagesordnungspunkt 27:
„Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, keinen Einspruch zu erheben (Beilage 27/1), wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 28:
„Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben (Beilage 28/1).
Abstimmung: Der Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben (Beilage 28/1), wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Ausschussantrag, keinen Einspruch zu erheben.“
Tagesordnungspunkt 29:
„Die Bundesräte Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 29/1 EA ein.
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Der Entschließungsantrag Beilage 29/1 EA wird abgelehnt.“
Tagesordnungspunkt 30:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 31:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 32 und Tagesordnungspunkt 33:
„Abstimmungen:“
Tagesordnungspunkt 32:
„Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 33:
„Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
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Damit hätten wir das geschafft, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Allgemeiner Beifall.) – Danke für den Applaus, ich glaube, den habe ich mir jetzt wirklich verdient! (Heiterkeit der Vizepräsidentin.)
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls, dem Sie aufmerksam gelauscht haben? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 33 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.