Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 13

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Bundesminister Dr. Werner Fasslabend zum Bundesminister für Landesverteidigung,

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer zum Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein zum Bundesminister für Umwelt und in Verbindung mit Artikel 77 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Änderung des Bundesministeriengesetzes mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für Jugend und Familie betraut,

Bundesministerin Elisabeth Gehrer zur Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten,

Bundesminister Dr. Rudolf Scholten zum Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst und in Verbindung mit Artikel 77 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Änderung des Bundesministeriengesetzes mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betraut,

gemäß Artikel 70 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 78 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes Bundesministerin Dr. Helga Konrad zur Bundesministerin ohne Portefeuille.

Gemäß Artikel 70 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 78 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes:

Staatssekretär Mag. Karl Schlögl zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt,

Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero-Waldner zur Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Bundeskanzler Vranitzky"

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Schriftführerin. Ich bitte um Kenntnisnahme dieses Schreibens.

Ich begrüße die neu angelobte Bundesregierung im Hohen Haus.

Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 225/J bis 267/J.

Zurückziehung: 165/J.

2. Anfragebeantwortungen: 5/AB bis 23/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Gewerberechtsnovelle 1996 (47 der Beilagen),

Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H. (48 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (49 der Beilagen),

Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996 (51 der Beilagen),


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