Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 194

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Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) , weil Sie nämlich ähnliche Vorgangsweisen hier in diesem Haus provoziert haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inzwischen hat der ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete, ich habe die Pflicht, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die freiwillige Redezeit abgelaufen ist.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Ich habe es an dem Licht gesehen, Herr Präsident.

Inzwischen hat der Parlamentarismus in Österreich tiefe und gesunde Wurzeln geschlagen, und die heutige Geschäftsordnungsreform trägt dazu bei (Abg. Mag. Stadler: Sie zitiert Austrofaschisten als Rechtfertigung für die Geschäftsordnungsreform! Das ist ja unglaublich!) , daß Tendenzen, wie wir sie in diesem Jahrhundert schon erlebt hatten, nicht aufkommen können. (Abg. Scheibner: Jetzt wissen wir wenigstens, woran wir sind!) Der Mehrparteienkonsens war dabei unumgängliche demokratiepolitische Voraussetzung.

Wenn wir wollen, daß unsere Kinder den notwendigen Respekt vor unserer Demokratie und ihren Institutionen mitbekommen (Abg. Scheibner: So wie 1934! Das ist ein Wahnsinn!) , dann soll unsere Arbeit hier im Hohen Haus nicht für Selbstdarstellung oder für eine Schlagzeile von morgen mißbraucht werden, sondern es muß ein effizientes Gesetzgebungsorgan und ein schlagkräftiges Kontrollinstrument sein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Für das Inkrafttreten der mit der gegenständlichen Geschäftsordnungsreform im Zusammenhang stehenden Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle bringe ich einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung ein, der lediglich redaktionelle Berichtigungen beinhaltet.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Friedhelm Frischenschlager, Wabl und Kollegen zu 285 der Beilagen, Bericht und Antrag des Geschäftsordnungsausschusses

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Z 3 des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, lautet:

3. Art. 151 wird folgender Abs. 13 angefügt:

"(13) Art. 23e Abs. 6 und Art. 28 Abs. 5 in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. xxx/xxxx treten mit 15. September 1996 in Kraft."

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

0.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der verlesene Antrag steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte sehr.

0.14

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist der harte Kern der Geschäftsordnungsreform schon unterschiedlich beleuchtet worden, und zwar einerseits von den Kolleginnen und Kollegen, die an diesem Kompromiß mitgearbeitet haben, andererseits wurde er schlaglichtartig von den Debattenrednern der Freiheitlichen Partei beleuchtet, und dabei ist mir etwas besonders aufgefallen.

Die Geschäftsordnungsreform ist auch nach meiner Einschätzung das Ergebnis von Vernunft, von Augenmaß und von der Kompromißfähigkeit (Abg. Scheibner: Da können Sie nicht dabeigewesen sein!) , die auch Interessengegensätze zwischen oppositionellen Anliegen und Regie


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