Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 161

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Gaugg  – in Richtung SPÖ –: Na, was jetzt? Der Klubobmann steht!)  – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

8. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 324/A der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden (411 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Riepl. Ich erteile ihm das Wort und bitte ihn um seine Ausführungen.

19.07

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich bin froh, dass Herr Abgeordneter Pumberger noch im Saal ist. (Abg. Dr. Pumberger: Ich bin immer da!) Ich möchte eine Bemerkung von Ihnen nicht unwidersprochen lassen. Ich denke, unter Kollegen – nämlich als Arzt und als Bemerkung in Richtung der Abgeordneten Pittermann – gehört es sich eigentlich nicht – meiner Meinung nach jedenfalls, Herr Abgeordneter –, dass man etwas behauptet, was in Wirklichkeit – Sie wissen das – nicht stimmt. Man kann sich einen Stadtratsessel nicht erkaufen, und ich denke, das sollte richtig gestellt werden. Es ist Ihrer unwürdig, Herr Abgeordneter, solche Behauptungen aufzustellen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Aber es stimmt, dass sie jetzt für die völlige Drogenfreigabe ist!)

Hohes Haus! Der vorliegende Antrag der Abgeordneten Dolinschek und Stummvoll betrifft Änderungen des Urlaubsgesetzes und des Nachtschwerarbeitsgesetzes. Die vorgesehenen Änderungen betreffen daher Arbeitnehmergruppen in der Hotellerie, in der Gastwirtschaft und jene Arbeiter, vor allem in der Industrie, die Nacht- und gleichzeitig auch Schwerarbeit leisten müssen.

Dieser Antrag wurde am 22. November dieses Jahres so eingebracht, dass darüber schon heute abgestimmt wird und wieder einmal die Beratung von arbeitsrechtlichen Gesetzen im Sozialausschuss, im eigentlich zuständigen Ausschuss, verhindert wurde.

Sehr verehrte Damen und Herren! Zur vorliegenden Änderung des Urlaubsgesetzes möchte ich für die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses Folgendes feststellen:

Erstens: Gut ist, dass es der Opposition und den Gewerkschaften gelungen ist, die drohende unsoziale Streichung der Arbeitslosenunterstützung, insbesondere für Saisonbeschäftigte mit befristeten Dienstverhältnissen, wie es die Regierungsparteien vorgehabt haben, zu verhindern.

Schlecht ist unserer und meiner Auffassung nach, dass sich Herr Bundesminister Bartenstein eine Verordnungsermächtigung gestaltet hat, die ihm noch immer ein Eingriffsrecht in Vereinbarungen der Sozialpartner, also in Kollektivverträge, erlaubt.

Bewiesen ist aber gleichzeitig, dass die Kollektivvertragspartner dieser Branche Kompetenz haben und ein Modell zur Beschäftigungsverlängerung vereinbart haben, das eigentlich jedes Hineinregieren durch Sie, Herr Bundesminister, durch Verordnung überflüssig machen würde. Deshalb verstehen wir auch nicht, warum Sie auf dieser Verordnung beharren.

Für Saisonbeschäftigte ist es nicht immer leicht, jedes Jahr den Arbeitsplatz zu verlieren, sich wieder um eine neue Beschäftigung zu bemühen und eigentlich auch nie Ansprüche zu erhalten, die von der Dauer der Beschäftigung abhängen, wie beispielsweise die Abfertigung. Für die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite