Antrag
544/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird;
Verkehrsausschuss:
Antrag 529/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der „Pickerl“-Regelung (wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach § 57a KFG) hinsichtlich der derzeit insbesondere aus Verkehrssicherheitsperspektive zu großzügigen Prüfintervalle,
Antrag 534/A (E)
der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau des
Bahnhofs Wien – Europa Mitte,
Antrag
535/A (E) der Abgeordneten Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen
betreffend genaue Daten über in Personenkraftwagen verunglückte Kinder.
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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen das Verlangen gestellt haben, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2718/J der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tempo 160 als Symbol für das fortgesetzte verkehrs- und umweltpolitische Versagen von FPÖ und ÖVP dringlich zu behandeln. Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung der heutigen Sitzung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten.
Weiters wurden folgende Redezeitvereinbarungen für die Debatte in der Zeit von 10.10 Uhr bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen wird, getroffen: zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, anschließend eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 12 Minuten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten, in weiterer Folge eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 6 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, ferner eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 6 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.
Vor Beginn der letzten Runde wird die allenfalls verbleibende Redezeit vom vorsitzführenden Präsidenten gleichmäßig auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen zu Wort kommen.
Weiters besteht darüber Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen und Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.
Darüber
entscheidet das Hohe Haus. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.