(15) Bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2007 gebührt Anspruchsberechtigten, die eine Kaderübung
leisten, eine Milizprämie. Die Höhe der für einen Kalendermonat gebührenden
Milizprämie beträgt folgenden Hundertsatz des Bezugsansatzes:
Dienstgradgruppe
Rekruten und Chargen 14,34
vH,
Begründung:
Zu den Z 1 und 3 (§ 38 Abs. 3 und § 61
Abs. 28 bis 30 WG 2001):
Die vorgesehenen Änderungen dienen zur
Bereinigung eines Redaktionsversehens.
Zu den Z 2, 4, 6 und 7 (§ 60 Abs. 2c WG
2001 sowie §§ 5, 60 Abs. 2d bis f und § 61 Abs. 14 HGG 2001):
Die vorgesehenen Änderungen dienen der
legistischen Anpassung.
Zur Z 5 (§ 6 Abs. 4 und 5 HGG 2001):
Aus Billigkeitsgründen soll die – im
Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Wehrpflicht (Art. 9a Abs. 3 B
VG) ausschließlich auf Männer beschränkte – Rückerstattungspflicht bei einer
vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsdienstes in jenen Fällen, in denen diese
Wehrdienstleistung über das Ausmaß zur (verpflichtenden) Grundwehrdienstleistung
hinaus geht, im Verhältnis zur jeweiligen Dauer des Ausbildungsdienstes
degressiv gestaltet werden. Mit dieser der Dauer der Dienstleistung
proportionalen Reduzierung dieser Ersatzpflicht können damit – zusätzlich zu
den bei der Hereinbringung vorgesehenen Maßnahmen (Ratenzahlung, Stundung,
völlig Abstandnahme) – insbesondere auch sachlich nicht gerechtfertigte Härten
vermieden werden.
Zur Z 7 (§ 61 Abs. 15 HGG 2001):
Die ab 1. Jänner 2008 vorgesehene
Milizprämie für Anspruchsberechtigte, die ab diesem Zeitpunkt eine Milizübung
leisten werden, soll aus Billigkeitsgründen bereits ab 1. Jänner 2006 jenen
Anspruchsberechtigten gebühren, die nach § 21 WG 2001 in der bis zum 31.
Dezember 2007 geltenden Fassung Kaderübungen leisten.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Seine Redezeit beträgt gleichfalls 10 Minuten. – Bitte.
10.36
Abgeordneter
Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Platter, zuerst der einzige
Punkt, in dem wir uns sicherlich sogar über die Zahl einig sind: Ich darf Ihnen
ganz herzlich zum 51. Geburtstag gratulieren. Diese Zahl, nämlich die Zahl
51, stelle ich in der Debatte außer Streit. (Heiterkeit.)
Über alle anderen Zahlen, befürchte ich, sind wir anderer Meinung. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Immerhin!)
Heute liegen ein Gesetzesantrag vor, den Wehrdienst zu verkürzen, sowie ein Plan, Kasernen zu verkaufen. Die Bundesregierung, die Regierungsmehrheit möchte heute beschließen, den Präsenzdienst in Österreich bis 2008 bei acht Monaten zu belassen