Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 51

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(15) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2007 gebührt Anspruchsberechtigten, die eine Kaderübung leisten, eine Milizprämie. Die Höhe der für einen Kalendermonat gebührenden Milizprämie beträgt folgenden Hundertsatz des Bezugsansatzes:

Dienstgradgruppe

Rekruten und Chargen                                                                      14,34 vH,

Unteroffiziere                                                                                          18,36 vH,

Offiziere                                                                                                    23,66 vH.‘“

Begründung:

Zu den Z 1 und 3 (§ 38 Abs. 3 und § 61 Abs. 28 bis 30 WG 2001):

Die vorgesehenen Änderungen dienen zur Bereinigung eines Redaktionsversehens.

Zu den Z 2, 4, 6 und 7 (§ 60 Abs. 2c WG 2001 sowie §§ 5, 60 Abs. 2d bis f und § 61 Abs. 14 HGG 2001):

Die vorgesehenen Änderungen dienen der legistischen Anpassung.

Zur Z 5 (§ 6 Abs. 4 und 5 HGG 2001):

Aus Billigkeitsgründen soll die – im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Wehr­pflicht (Art. 9a Abs. 3 B VG) ausschließlich auf Männer beschränkte – Rückerstattungspflicht bei einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsdienstes in jenen Fällen, in denen diese Wehrdienstleistung über das Ausmaß zur (verpflich­tenden) Grundwehrdienstleistung hinaus geht, im Verhältnis zur jeweiligen Dauer des Ausbildungsdienstes degressiv gestaltet werden. Mit dieser der Dauer der Dienst­leistung proportionalen Reduzierung dieser Ersatzpflicht können damit – zusätzlich zu den bei der Hereinbringung vorgesehenen Maßnahmen (Ratenzahlung, Stundung, völlig Abstandnahme) – insbesondere auch sachlich nicht gerechtfertigte Härten vermieden werden.

Zur Z 7 (§ 61 Abs. 15 HGG 2001):

Die ab 1. Jänner 2008 vorgesehene Milizprämie für Anspruchsberechtigte, die ab diesem Zeitpunkt eine Milizübung leisten werden, soll aus Billigkeitsgründen bereits ab 1. Jänner 2006 jenen Anspruchsberechtigten gebühren, die nach § 21 WG 2001 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung Kaderübungen leisten.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Seine Redezeit beträgt gleichfalls 10 Minuten. – Bitte.

 


10.36.20

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Platter, zuerst der einzige Punkt, in dem wir uns sicherlich sogar über die Zahl einig sind: Ich darf Ihnen ganz herzlich zum 51. Geburtstag gratulieren. Diese Zahl, nämlich die Zahl 51, stelle ich in der Debatte außer Streit. (Heiterkeit.) Über alle anderen Zahlen, befürchte ich, sind wir anderer Meinung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Immerhin!)

Heute liegen ein Gesetzesantrag vor, den Wehrdienst zu verkürzen, sowie ein Plan, Kasernen zu verkaufen. Die Bundesregierung, die Regierungsmehrheit möchte heute beschließen, den Präsenzdienst in Österreich bis 2008 bei acht Monaten zu belassen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite