1.56
Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wesentliche Maßnahmen zur besseren Einbindung der Väter in die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder wurden in den letzten Jahren vom Familienministerium umgesetzt. Der Väterkarenzanspruch, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Elternteilzeitregelung ermöglichen bereits jetzt eine partnerschaftliche Familienbetreuung.
Daher ist die Notwendigkeit der Einführung
eines Vaterschutzmonats nicht gegeben, und er ist in dieser Form abzulehnen. (Beifall
bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
1.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin zu diesem Punkt: Frau Abgeordnete Mandak. Auch Sie sprechen 1 Minute, Frau Kollegin? (Abg. Mandak – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das weiß ich noch nicht!) – Restredezeit Ihrer Fraktion: 14 Minuten. (Zwischenrufe. – Beifall des Abg. Scheibner.)
1.57
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Das ist beruhigend, ich freue mich darüber.
Wir begrüßen diesen Antrag auf Einführung eines Vatermonats, weil wir denken, dass das ein wichtiger Baustein auf einem Weg ist, dessen Ziel es heißt, eine gleiche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit für Frauen und Männer zu erreichen.
Wir wissen, dass wir auch noch andere Bausteine auf diesem Weg brauchen, wie etwa ein einkommensabhängiges Karenzgeld oder genügend Kinderbetreuungseinrichtungen. (Abg. Dr. Fekter: Haben Sie im Magistrat den Vatermonat auch? Hat ihn der Magistrat schon eingeführt?) Wir sind der Überzeugung, dass dieses Ziel zum Vorteil und zum Nutzen der Kinder, der Frauen und der Männer ist.
Eines weiß ich
ganz bestimmt: Die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, aber die
Vorsicht ist nicht die Mutter der Gleichstellung. – Danke. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
1.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 636/A dem Familienausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen sowie das
Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das
Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die
Strafprozessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Verwaltungsstrafgesetz, das
Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das
Einkommensteuergesetz, das Fremdengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz,
das Asylgesetz geändert wird (712/A)