2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Finanzausschuss:
Antrag 754/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird;
Gesundheitsausschuss:
Vereinbarung zur Sicherstellung der
Patientenrechte (Patientencharta) (1268 d.B.);
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund
2005/13 (III-187 d.B.);
Verfassungsausschuss:
Antrag 753/A (E) der Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine gesetzliche
Verpflichtung zur Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien
Datenschutzbeauftragten – Novellierung des Datenschutzgesetzes;
b) zur Enderledigung im Sinne des §
28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Justizausschuss:
Bericht des Bundeskanzlers über das
Ausmaß und die Verwendung des Aufkommens nach Art. II Abs. 6 der
UrhG-Nov. 1986 im Geschäftsjahr 2004 (III-191 d.B.).
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Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 5 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 88 Minuten, freiheitlicher Parlamentsklub 60 Minuten sowie Grüne 65 Minuten.
Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Zeit nach der Aktuellen Stunde bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen wird, getroffen:
Zunächst eine Wortmeldung des Bundeskanzlers mit 25 Minuten, anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 11 Minuten, ferner eine Wortmeldung des Vizekanzlers mit 10 Minuten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 7 Minuten, weiters eine Wortmeldung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten mit 10 Minuten, nun je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten.
Vor Beginn der vorletzten Runde wird die allenfalls verbleibende Redezeit von der den Vorsitz führenden Präsidentin gleichmäßig auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen zu Wort kommen.
Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.