Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3769/J bis
3815/J.
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des
Nationalrates: 39/JPR.
2. Anfragebeantwortungen: 3521/AB bis
3590/AB.
3. Initiativanträge: Zurückziehung: 743/A.
4. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert
wird (1269 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das Bundesgesetz
über Seilbahnen (Seilbahngesetz) geändert werden (1270 d.B.),
Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – FMA-ÄG 2005
(1279 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1280 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a
Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c
Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 78 betreffend „Die politischen Ereignisse in
Äthiopien“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Petra Bayr,
Petition Nr. 79 betreffend „JA! Zur Wohnqualität - NEIN!
Zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;
2. Zuweisungen in dieser
Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und
Soziales:
Abkommen zwischen der Republik
Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit (1273 d.B.);
Ausschuss für innere
Angelegenheiten:
Vertrag zwischen der Republik
Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959
über die Rechtshilfe in Strafsachen (1272 d.B.);
Umweltausschuss:
Einspruch des Bundesrates vom
21. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz,
das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das
Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005)
(1271 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG
(vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):