Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 38

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3769/J bis 3815/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 39/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 3521/AB bis 3590/AB.

3. Initiativanträge: Zurückziehung: 743/A.

4. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1269 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Ver­kehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahn­gesetz) geändert werden (1270 d.B.),

Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – FMA-ÄG 2005 (1279 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1280 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 78 betreffend „Die politischen Ereignisse in Äthiopien“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Petra Bayr,

Petition Nr. 79 betreffend „JA! Zur Wohnqualität - NEIN! Zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit (1273 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Überein­kommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (1272 d.B.);

Umweltausschuss:

Einspruch des Bundesrates vom 21. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Per­sonenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005) (1271 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite