mitglieder)
gemäß § 23 Abs. 1 Z 1 bis 3 BSFG, in der Fassung
BGBl I Nr. 64/2006, wird durch dieses Gesetz nicht
berührt.“
Begründung
Allgemeines:
Durch die im
vorliegenden Abänderungsantrag vorgesehenen Änderungen sollen die
Aufgaben im Bereich des Anti-Dopings auf die Unabhängige
Dopingkontrolleinrichtung konzentriert werden. Dabei wird jedoch der Charakter
des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 als Selbstbindungsgesetz des Bundes
nicht berührt. Die Regelungen gelten weiterhin als
Förderungsbedingungen.
Derzeit (auf Basis
Jahresabschluss 2006) setzt sich das Jahresbudget der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) wie folgt zusammen:
Mitgliedsbeitrag
Bundesländer: 198 000 Euro
Mitgliedsbeitrag
Bund: 198 000 Euro
Besondere
Bundes-Sportförderungsmittel der BSO: 44 000 Euro
Bundesbeitrag
für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz: 27 000 Euro
Aufwandsersatz
des Bundes für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz: 8 000 Euro
Aufwandsersatz
des Bundes für die Wahrnehmung internationaler Aufga-
ben: 20 000 Euro
Ersatz
des WADA Mitgliedsbeitrages durch den Bund: 80 000 Euro
Gesamt. 575 000 Euro
Durch die vorgesehene
und derzeit in parlamentarischer Behandlung stehende Novelle zum
Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (Regierungsvorlage 66 dB) soll die
finanzielle Basis für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
durch Erhöhung des Beitrages aus den Besonderen
Bundes-Sportförderungsmitteln verbessert werden. Es ist vorgesehen,
1 % der Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln für die
Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung bereit zu stellen. Der
Budgetrahmen für den Kampf gegen Doping würde sich dann um rund
556 000 Euro erhöhen (1 % der Besonderen
Bundes-Sportförderungsmitteln sind rund 600 000 Euro
abzüglich 44 000 Euro des BSO Anteils aus den Besonderen
Bundes-Sportförderungsmitteln) und damit praktisch verdoppeln. Damit
wird der finanzielle Rahmen geschaffen, dass die Dopingkontrollen und die
Maßnahmen zur Dopingprävention und ‑information intensiviert
werden können.
Aufgrund der bisherigen
Erfahrungen ist mit folgenden Kosten bei der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung zu rechnen:
Bei
30 Disziplinarverfahren 1. Instanz (rd. 4 000 Euro/je
Verfahren) im
Jahr: 120 000 Euro
Bei
10 Schiedsverfahren 2. Instanz (rd. 4 000 Euro/je Verfahren) im
Jahr: 40 000 Euro
1000
Dopingkontrollen (durchschnittlich rd. 450 Euro/je Kontrolle) im
Jahr: 450 000 Euro
Für
die zusätzlichen Aufgaben 2 weitere Bedienstete jährlich rd. 120 000 Euro
Für
Präventionsmaßnahmen, Verstärkung der Aufklärung und
Information: jähr-
lich rd. 200 000 Euro
Overheads
(Geschäftsführung, Büroausstattung, Miete, Internetauftritt
usw.): jähr-
lich rd. 200 000 Euro
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