des Tagesordnungspunktes 4 betreffend die Wahl des Hauptausschusses, des Tagesordnungspunktes 5 betreffend die Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Finanzausschuss) sowie des Tagesordnungspunktes 6 betreffend die Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.
„TO-Punkt 4: Wahl des Hauptausschusses
Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird einstimmig mit 27 festgesetzt. (Demnach entfallen auf den SPÖ-Klub 8 Mitglieder, auf den ÖVP-Klub 8 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 5 Mitglieder, auf den BZÖ-Klub 3 Mitglieder und auf den Grünen Klub 3 Mitglieder.)
Aufgrund der übermittelten Listen gelten nachstehende Abgeordnete als gewählt:
Vom SPÖ-Klub: Dr. Josef Cap, Renate Csörgits, Hannes Fazekas, Mag. Elisabeth Grossmann, Marianne Hagenhofer, Anton Heinzl, Kai Jan Krainer, Mag. Barbara Prammer.
Vom ÖVP-Klub: Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Karl Donabauer, Fritz Grillitsch, Mag. Peter Michael Ikrath, Fritz Neugebauer, Dorothea Schittenhelm, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Michael Spindelegger.
Vom FPÖ-Klub: Heinz-Christian Strache, Dr. Martin Graf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Johannes Hübner, Dr. Walter Rosenkranz.
Vom BZÖ-Klub: Josef Bucher, Gerald Grosz, Mag. Ewald Stadler.
Vom Grünen Klub: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Ulrike Lunacek, Dr. Alexander Van der Bellen.
TO-Punkt 5: Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Finanzausschuss)
Die Einsetzung des Unvereinbarkeitsausschusses, des Immunitätsausschusses und des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen.
Für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss wird einstimmig eine Zahl von je 17 Mitgliedern und 17 Ersatzmitgliedern festgelegt. Demnach entfallen auf:
SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder
ÖVP je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder
FPÖ je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder
BZÖ je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder
Grüne je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder.
Für den Finanzausschuss wird einstimmig eine Ausschussgröße von je 27 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgesetzt. Diese verteilen sich auf die Fraktionen wie folgt:
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