Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 64.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1443 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1528/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1443 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Vereinheitlichung der Begutachtung für die Ausstellung von Parkausweis und Behindertenpass.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 206.)
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1624/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten erlassen wird („EU-Informationsgesetz“ – „EU-InfoG“) (1444 d.B.) (Zweite Lesung)
66. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1445 d.B.) (Zweite Lesung)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 65 und 66, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
1.30
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Als weiterer Ausfluss des Lissabon-Vertrages stehen heute zwei Themen auf der Tagesordnung, und zwar das Geschäftsordnungsgesetz wird hier angepasst und ein EU-Informationsgesetz soll erlassen werden.
Ich rechne damit, dass jetzt in der Folge hier Lobreden vorgetragen werden, was das für großartige Verbesserungen sein werden. Tatsächlich handelt es sich, wie bei all diesen Dingen, um eine Beschäftigungstherapie, mit der davon abgelenkt werden soll, dass wir als Staat Österreich und auch das Parlament als Gesetzgeber davon abgelenkt werden sollen, dass die Souveränität eingeschränkt wird und möglicherweise, wenn das so weiter geht, demnächst sogar das Budgetrecht eingeschränkt werden soll. Es ist eine scheinbare Demokratisierung, die hier durchgesetzt wird, es ist eine scheinbare Einbindung der Parlamente mit dieser Subsidiaritätsprüfung, die eben in Wirklichkeit nur eine Arbeits- oder Beschäftigungstherapie ist.
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