Da das Vorleseprogramm des iPhones nicht funktioniert, trägt Mitarbeiterin Evelyn Pammer den Text des Antrages vor.
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, Möglichkeiten einer Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen auszuarbeiten und auf Basis der Erfahrungen Modelle der Teilqualifizierung in berufsbildenden mittleren Schulen zu überprüfen. Die Integration in berufsbildenden mittleren Schulen soll in Schulversuchen erprobt werden, um mittelfristig Rahmenbedingungen für den Regelschulbetrieb zu eruieren.“
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(Abg. Mag. Gaßner: Inklusive landwirtschaftliche Schulen!)
Bei der Technik ist heute der Hund drinnen, aber die Teilqualifizierung wird trotzdem fortgesetzt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und Grünen.)
14.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ja, das passiert leider immer wieder mit der Technik, aber der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1617 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (1628 d.B.)
Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bis zur 8. Schulstufe im Regelschulwesen verankert. Nun mehr werden die Schulversuche zur Integration in der 9. Schulstufe an den Polytechnischen Lehrgängen und den einjährigen Haushaltungsschulen auch ins Regelschulwesen übernommen. Im Anschluss an die Pflichtschule nutzten bisher über 5.000 Jugendliche die integrative Berufsausbildung als Übergang von der Schule in die Berufswelt. Dies zeigt, wie groß der Bedarf an weiterführenden Angeboten ist. Die positiven Erfahrungen der Berufsschulen sollen nun in den berufsbildenden mittleren Schulen weiterentwickelt und auf Basis dieser Erfahrungen sollen Modelle der Teilqualifizierung für das Regelschulwesen überprüft werden. Ziel ist es, dass behinderte Jugendliche mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen die Möglichkeit einer Ausbildung in mittleren berufsbildenden Schulen erhalten können, die ihnen eine Berufsperspektive in der Wirtschaft verschafft.
Im Regierungsprogramm wird das Bekenntnis zu einer Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen
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