Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 108

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Da das Vorleseprogramm des iPhones nicht funktioniert, trägt Mitarbeiterin Evelyn Pam­mer den Text des Antrages vor.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, Möglichkeiten einer Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der 9. Schul­stufe in berufsbildenden mittleren Schulen auszuarbeiten und auf Basis der Erfahrun­gen Modelle der Teilqualifizierung in berufsbildenden mittleren Schulen zu überprüfen. Die Integration in berufsbildenden mittleren Schulen soll in Schulversuchen erprobt wer­den, um mittelfristig Rahmenbedingungen für den Regelschulbetrieb zu eruieren.“

*****

(Abg. Mag. Gaßner: Inklusive landwirtschaftliche Schulen!)

Bei der Technik ist heute der Hund drinnen, aber die Teilqualifizierung wird trotzdem fortgesetzt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und Grünen.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ja, das passiert leider immer wieder mit der Technik, aber der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ing. Nor­bert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1617 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtge­setz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (1628 d.B.)

Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bis zur 8. Schul­stufe im Regelschulwesen verankert. Nun mehr werden die Schulversuche zur Integra­tion in der 9. Schulstufe an den Polytechnischen Lehrgängen und den einjährigen Haushaltungsschulen auch ins Regelschulwesen übernommen. Im Anschluss an die Pflichtschule nutzten bisher über 5.000 Jugendliche die integrative Berufsausbildung als Übergang von der Schule in die Berufswelt. Dies zeigt, wie groß der Bedarf an wei­terführenden Angeboten ist. Die positiven Erfahrungen der Berufsschulen sollen nun in den berufsbildenden mittleren Schulen weiterentwickelt und auf Basis dieser Erfah­rungen sollen Modelle der Teilqualifizierung für das Regelschulwesen überprüft wer­den. Ziel ist es, dass behinderte Jugendliche mit körperlichen oder intellektuellen Ein­schränkungen die Möglichkeit einer Ausbildung in mittleren berufsbildenden Schulen erhalten können, die ihnen eine Berufsperspektive in der Wirtschaft verschafft.

Im Regierungsprogramm wird das Bekenntnis zu einer Ausbildungsgarantie für alle Ju­gendlichen bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen


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