Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 205

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20.40.595. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2206/A der Abgeordneten Elmar Mayer, Christine Marek, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Schulunterrichtsgesetz geän­dert werden (2284 d.B.)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mayer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.41.41

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute im Zuge der Debatte über den Budgetrahmenplan bereits die Möglichkeit gehabt, einmal ansatzweise über große Themen im Bereich der Bildungspolitik zu sprechen, die uns auch in den nächsten Jah­ren intensiv beschäftigen werden. Die Gesetze, die wir im Folgenden zu beraten ha­ben, sind nicht so die großen Meilensteine, aber kleine, wichtige Schritte, wie ich mei­ne, die wir erfreulicherweise gemeinsam setzen können.

Es geht in diesem Gesetz, das uns jetzt als Erstes zur Abstimmung vorliegt, um das zehnte Schuljahr. Es war bisher in einzelnen Landesschulräten bereits möglich – wenn man so will: am Gesetz vorbei –, Schülern, wenn es notwendig war, durch Klassenwie­derholung oder den Besuch der Vorschule et cetera ein zehntes Schuljahr zu ermög­lichen, damit sie einen Schulabschluss bekommen. Das soll legalisiert werden. Wir ha­ben daher auch einen entsprechenden Antrag eingebracht, das Gesetz mit 1. Juni wirksam werden zu lassen, damit die Schulbehörden bereits ab Herbst dieses Jahres diese Dinge auf einer geordneten gesetzlichen Basis in Angriff nehmen können.

Ich darf mich an dieser Stelle auch bei den Bildungssprechern aller Fraktionen für die gemeinsame Initiative zur 9. Schulstufe bedanken. Das ist ähnlich wie das Gesetz, das wir heute beschließen, ein sehr sensibler Bereich, wie überhaupt im Bildungsbereich die Nahtstellen die sensiblen Bereiche sind. Wir wissen das von der Einschulung her. Dort sind wir dabei, ein umfassendes Paket zur Sprachförderung und Einschulungsför­derung zu machen. Was können wir da verbessern? Bei den Volksschulen: Wie kön­nen wir die Sprachförderung verbessern, damit die Kinder einen besseren Start haben?

Wir kennen die Problematik des Übergangs von der Volksschule in die Neue Mittel­schule beziehungsweise in das Gymnasium. Da gibt es zwei völlig unterschiedliche Konzepte: Die einen sind für eine gemeinsame Schule, um möglichst nicht zu viele auszusortieren, und die anderen sagen, sie wollen diese Differenzierung mit der AHS-Unterstufe, den Sonderschulen und den Hauptschulen weiterhin haben. Auch da ist wiederum die Nahtstelle, der Übergang zur anderen Schule ein sensibler Bereich.

Genauso ist es nach der 8. Schulstufe, wenn wir da den Übergang schaffen. Vor allem bei jenen, die nicht die Möglichkeit haben, zu Hause bei diesen Fragen entsprechend beraten zu werden – In welchen Beruf soll ich einsteigen? Welche Lehre soll ich be­ginnen? Welche Schule käme für mich infrage? –, soll man in dieser 9. Schulstufe die Verantwortung wahrnehmen und die jungen Menschen entsprechend beraten.

Ich glaube, mit diesem Konzept, das wir hier gemeinsam beschlossen haben, haben wir einen wichtigen, wenn auch von der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommenen Schritt gesetzt, dass wir auch da die Chancen verbessern können. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Markowitz.)

20.44

 


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