Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 277

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turperiode vielleicht mit 21 Uhr die Diskussionen beendet, weil die Konstruktivität sich vielleicht nicht bis Mitternacht in der Form fortsetzen kann.

Das soll der politischen Debatte keinen Abbruch tun, aber es wäre schön, wenn wir uns morgen in voller Frische wiedersehen könnten. Drei Tage lang bis nach Mitternacht zu tagen, das ist natürlich ganz schön anstrengend. Da soll noch einer sagen, Parlamen­tarierInnen arbeiteten nicht viel. Wir haben diese Woche den Beweis dafür erbracht, dass wir sehr viel für unser Volk tun und auch sehr, sehr viel arbeiten.

Es würde Sinn machen, diesen Schwung auch in die kommende Legislaturperiode mit­zunehmen. In diesem Sinne herzlichen Dank und alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)

23.58


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Bundesministerin Dr. Schmied gelangt zu Wort. – Bitte.

 


23.58.40

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Ich musste mich jetzt einfach zu Wort melden.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich möchte mich persönlich sehr bei Ihnen bedanken. Die Zusammenarbeit hatte immer Niveau, war dem Thema Kunst und Kultur einfach zu 100 Prozent angemessen. Ich konnte jetzt in der Schnelligkeit auch nicht Rücksprache halten, aber ich weiß, dass vor allem mein Mitarbeiter Dr. Florian Schulz sich sehr herzlich bedankt für Vertrauen, Wertschätzung und Freundschaft. – Vielen Dank. (All­gemeiner Beifall.)

23.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


0.00.03

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Zum vorliegenden Schulpaket sind alle Inhalte ausreichend besprochen.

Deshalb darf ich mich beschränken auf das Einbringen folgenden Antrages:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Christine Marek, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2412 der Beila­gen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bun­desverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes ge­ändert werden – Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetz 2013 (2498 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetz 2013 (2412 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Z 16 der Regierungsvorlage (Art. 151) hat zu lauten:

„16. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 56 angefügt:

„(56) In der Fassung des Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetzes 2013, BGBl. I Nr. xxx/2013, treten in Kraft:

1. Art. 14 Abs. 5 lit. a und b sowie der Einleitungssatz des Art. 81b Abs. 1 mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt,

 


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