Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2369/A der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, sowie über den
Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert wird (2575 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 41. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
23.33
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben hier ein völlig anderes Thema zu diskutieren, und zwar die Reparatur des Paragraphen über die kriminelle Organisation, § 278a StGB.
Der sogenannte Mafia-Paragraph ist in die Diskussion gekommen, weil er in einer sehr eigenartigen Weise angewendet wurde. Da wurde zu Recht eingefordert, diesen Paragraphen entsprechend abzuändern, um eben eine derartige Anwendung auszuschließen.
Aus diesem Grund ist es zwar so, dass eine Bereicherung zwar vorliegen muss, aber es entfällt jetzt hier bei der Formulierung, wenn sich so eine kriminelle Organisation bildet, der erhebliche Einfluss auf Politik oder Wirtschaft. Denn das war das Schwammige an dem Ganzen, dieser Einfluss auf Politik und Wirtschaft. Und da sind auch wir, die freiheitliche Fraktion, der Meinung, dass das entfernt gehört, und werden daher diesem Teil zustimmen.
Unangenehmerweise ist aber vorgestern in einer an sich außerordentlich einberufenen Sitzung um 8 Uhr in der Früh ein neuer Abänderungsantrag hinzugekommen, mit dem die Terrorfinanzierung – das ist halt der Ausdruck, der immer verwendet wird, damit man etwas auch möglichst schön begründen kann – auch noch geändert oder ein entsprechender Paragraph im Strafgesetzbuch installiert wird.
Dazu ist zu sagen, das basiert auf einem Bericht aus dem Jahr 2009, in dem Österreich aufgefordert wurde, Maßnahmen zu setzen, die sich mit der Terrorfinanzierung beschäftigen. Im Jahr 2010 ist das teilweise umgesetzt worden. Und jetzt, wie gesagt, vor zwei Tagen, ohne dass es eine Ausschussverhandlung geben kann, ohne dass es eine Diskussion darüber geben kann, geschweige denn, dass es ein Begutachtungsverfahren geben kann, wurde das im Ausschuss präsentiert und sollte jetzt abgestimmt werden.
Das ist eine ganz eigenartige Vorgangsweise, die uns schon von diesem Gesichtspunkt her unangenehm aufstößt. Es ist auch fraglich, ob wir wirklich springen müssen, nur weil eine Agentur einen Bericht erstellt und einen Existenznachweis braucht.
Schlussendlich ist aus unserer Sicht auch die Formulierung zu schwammig, zu vage und eröffnet wieder ein weiteres Feld, wie man unter Umständen vielleicht fragliche Entscheidungen treffen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben genug Probleme mit Gummiparagraphen und derartigen Bestimmungen.
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