Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (18 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung zu Punkt 3 wurde verzichtet.
Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 2 erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Abgeordnetem Singer, das Wort. – Bitte.
Berichterstatter Johann Singer: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! „Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.) vor:
In Artikel 4 des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes sind unmittelbar nach dem Einleitungssatz die Ziffern 1 und 2 ersatzlos zu streichen. Die nachfolgenden Ziffern 1 und 2 bleiben unverändert.“
Diese Druckfehlerberichtigung ist notwendig geworden, weil dem Gesetzentwurf im Ausschuss ein gesamtändernder Abänderungsantrag zugrunde lag, der bei der Ausfertigung des Beschlusses in Artikel 4 nicht entsprechend berücksichtigt wurde. – Danke sehr.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Berichterstatter, für diese Ausführungen.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe zuerst einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend angemessene Gehaltserhöhung und Attraktivierung des öffentlichen Dienstes ein:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Kanzleramtsminister, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für Bedienstete des öffentlichen Dienstes ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld und eine angemessene Unternehmenskultur, insbesondere auch eine Gehaltserhöhung über der Inflationsrate, jeweils mit 1. Jänner eines Jahres sichergestellt wird.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
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