Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13.21.132. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert wer­den (18 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung zu Punkt 3 wurde verzichtet.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 2 erteile ich dem Berichter­statter, Herrn Abgeordnetem Singer, das Wort. – Bitte.

 


13.22.18

Berichterstatter Johann Singer: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! „Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.) vor:

In Artikel 4 des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes sind unmit­telbar nach dem Einleitungssatz die Ziffern 1 und 2 ersatzlos zu streichen. Die nachfol­genden Ziffern 1 und 2 bleiben unverändert.“

Diese Druckfehlerberichtigung ist notwendig geworden, weil dem Gesetzentwurf im Ausschuss ein gesamtändernder Abänderungsantrag zugrunde lag, der bei der Aus­fertigung des Beschlusses in Artikel 4 nicht entsprechend berücksichtigt wurde. – Dan­ke sehr.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Berichterstatter, für diese Ausfüh­rungen.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


13.23.36

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe zuerst einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend angemessene Gehaltserhöhung und Attraktivierung des öffentlichen Dienstes ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Kanzleramtsminister, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für Bedienstete des öffentlichen Dienstes ein zeitgemäßes Ar­beitsumfeld und eine angemessene Unternehmenskultur, insbesondere auch eine Ge­haltserhöhung über der Inflationsrate, jeweils mit 1. Jänner eines Jahres sichergestellt wird.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite