Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 239

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Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Krist. Ich erteile es ihm und stelle die 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung ein. – Bitte.

 


21.10.11

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Sportminister! Hohes Haus! Mit 1. Jänner 2015 tritt der neue Welt-Anti-Doping-Code in Kraft. Österreich muss seine Anti-Doping-Bestimmungen diesen neuen Regeln anpassen.

Unser Gesetz ist mit 1. Juli 2007 in Kraft getreten, und es ist eine gute Gelegenheit, die Erfahrungen der Jahre von 2007 bis heute mit dem neuen Welt-Anti-Doping-Code zu verbinden und diese in das Gesetz einzubauen. Aus unserer Erfahrung ist dies einfach wichtig und unverzichtbar.

Wir haben von vornherein festgestellt, dass es wichtig ist, dass die betroffenen Insti­tutionen breitestmöglich eingebunden werden. Die NADA – der Geschäftsführer der NADA ist (der Redner weist in Richtung Zuschauergalerie) hier im Saal, und ich heiße Sie, Herr Mag. Cepic, herzlich willkommen; er schaut, ob wir das mit dem Beschluss heute alles richtig machen –, die BSO, die Datenschutzkommission, das Ministerbüro und der Sportausschuss des Parlaments haben ausreichend Zeit gehabt, haben inten­siv diskutiert, gute Gespräche geführt, und ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

Eines hat sich noch ergeben: Im Sportausschuss hat Kollege Brosz einen durchaus gu­ten Vorschlag vorgebracht, dem alle Parteien nahetreten, und ich darf daher folgenden Antrag verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Krist, Mag. Johannes Rauch, Mag. Gernot Darmann, Die­ter Brosz, Ulrike Weigerstorfer, Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das An­ti-Doping-Bundesgesetz 2007 geändert wird (320 d.B.) in der Fassung des Ausschuss­berichtes (344 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel genannte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Z 6 entfällt im § 3 Abs. 3 fünfter Satz das Wort „insbesondere“.

Begründung:

Die vorgesehene Änderung dient ausschließlich der interpretativen Klarstellung; mate­rielle Änderungen sind damit nicht verbunden.

*****

Ich schlage vor und wünsche, dass diesem Abänderungsantrag im Sinne aller Fraktio­nen nahegetreten wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Brosz.)

21.12


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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