Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 24

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heits- und Krankenpflegeschule immer weiter adaptiert werden, weil der Fortschritt einfach da ist.

Das heißt, fürchten muss sich niemand. Ganz im Gegenteil, wir hoffen, dass wir mehr Möglichkeiten bieten, dass sich Menschen, die schon lange im Beruf sind, vielleicht dann auch entscheiden, zu sagen: Ich mache noch den Bachelor oder ich mache noch eine Zusatzausbildung und gehe dann vielleicht in eine planerische Position, wo ich dann weiter mittun kann bei der Weiterentwicklung des Berufsbildes!

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, jener der Frau Abge­ordneten Dr. Mückstein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Der Rechnungshof hat kürzlich festgestellt, dass sich die Zersplitterung im Gesundheitswesen auch nachteilig auf die Gesund­heitsförderung auswirkt. Es fehle eine gemeinsame Strategie.

Deshalb meine Frage:

67/M

„Warum gibt es in Österreich noch immer keine koordinierte Prävention und Gesund­heitsförderung, die die Aktivitäten aller Leistungsträger und Institutionen erfasst, wie es bereits 2008 in einem Entwurf für ein Bundesgesetz zur Verankerung einer abge­stimmten Gesundheitsförderung und Prävention geplant war?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie sprechen die noch unter Andrea Kdolsky diskutierte Frage eines Präventionsgesetzes an. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass ein Gesetz die Umsetzung noch nicht macht. Was wir gemacht haben, ist Folgendes: Der Rechnungshof kritisiert ja die Zersplitterung, den Föderalismus, und ich habe gesagt, ich muss mich eben den Spielregeln, die wir haben, anpassen. Das hat auch Alois Stöger so gesehen.

Was hat er gemacht? – Er hat eine Zielsteuerung gemacht, das heißt, er hat eine Steuerung zur Gesundheitsförderungsstrategie gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherungen auf den Weg gebracht. Was passiert dort? – Es werden Rahmenziele festgelegt, es wurde zusätzlich Geld hineininvestiert – es sind 150 Millio­nen € bis 2022, die für Prävention und Gesundheitsförderung ausgegeben werden. Neun von zehn Rahmengesundheitszielen, die wir uns gegeben haben, sind auf Prä­vention ausgerichtet.

Das heißt, wir haben uns den Gegebenheiten, die wir haben, angepasst – ich sage es, wie es ist – und haben versucht – und ich glaube, das ist auch sehr erfolgreich oder wird sehr erfolgreich sein –, die Interessen der drei Partner im System, nämlich Bund, Länder und Sozialversicherungen, zu bündeln, dort gemeinsame Wege zu gehen, das Geld zu kanalisieren und auch noch zusätzliches Geld hineinzuinvestieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Ich möchte Sie noch fragen: Gibt es eine Frist oder eine Zeitspanne, in der man in Bezug auf die Dotierung und die Ausgaben für Gesundheitsprävention und -vorsorge zum Beispiel das Niveau des OECD-Durchschnitts erreicht haben möchte?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Nein. Wir haben jetzt einmal den ersten Schritt mit den 150 Millionen € gesetzt. Sie wissen, wie der


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