Nur noch ein Satz: Dem Antrag der Kollegin Schwentner werden wir unsere Zustimmung nicht geben. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, für Arbeitslose Urlaubsanspruch einzuführen, denn gerade für jene Fälle, die Sie angeführt haben, bekommen Arbeitslose frei. (Abg. Schwentner: Es kommt das Wort „Urlaub“ nicht vor!) Wenn jemand in seinem Arbeitslosendasein innerhalb Österreichs Urlaub macht, gibt es überhaupt keine Probleme, verliert er auch kein Geld. Insoweit ist dieser Vorstoß, glaube ich, nicht notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
10.10
Präsidentin Doris Bures: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Ich werde den Antrag im Hinblick auf seinen Umfang gemäß § 53 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen lassen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
§§ 55 GOG
der Abgeordneten Dr. Dagmar-Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden - Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), über den Antrag 678/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland,über den Antrag 650/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbslandwirte und über den Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verluste für ehemalige KinderbetreuungsgeldbezieherInnen im Arbeitslosenversicherungsrecht
Das aktuelle Gesetzespaket gegen Lohn- und Sozialdumping ist ein erster Schritt, längst überfällige Maßnahmen wie höhere Strafen, Strafen bei Nichtvorlage von Lohnunterlagen, Untersagung der Dienstleistung, eigenes Kompetenzzentrum, verbesserter Datenaustausch innerösterreichisch und innerhalb der EU gegen die Schmutz- und Billigkonkurrenz aus dem Ausland auf unserem heimischen Arbeitsmarkt zu setzen. Aber das Gesetzespaket bleibt an der Oberfläche stehen und garantiert insbesondere keine konsequente Umsetzung der Anti- Lohn- und Sozialdumping auf allen Ebenen.
So fehlt neben dem Kompetenzzentrum vor allem eine ausreichende Organisation und personelle Ausstattung mit Dienstposten für die Finanzpolizei um die bisherigen und neuen gesetzlichen Maßnahmen vor Ort umsetzen zu können. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens haben unter anderem der ÖGB, das Finanzministerium und die Wirtschaftskammer kritische Anmerkungen zur aktuellen Novelle 2014 getätigt.
Weder wird der Dienstpostenplan entsprechend erweitert noch wird etwa durch eine Flexiklausel ermöglicht, dass die Finanzpolizei erfolgsorientiert weiteres Personal aufnehmen kann. Auch die Schaffung einer tatsächlichen Task Force, wo Sozialministe-
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