lasslose Vorratsdatenspeicherung, die Massenüberwachung in dieser Form verhindert haben. Es gab in beiden Verfahren keine konkreten Belege dafür, dass eine Notwendigkeit dieser Maßnahme in irgendeiner Form besteht.
Sie denken jetzt trotzdem laut darüber nach, dieses Instrument wieder einzuführen. Wie soll sich das ausgehen, beziehungsweise – als Frage formuliert –:
„Wo genau sehen Sie die Lücke in Bezug auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren, die durch die Neuauflage einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung geschlossen werden würde?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Selbstverständlich halten wir uns sowohl an die Urteile des EuGH als auch an jene des Verfassungsgerichthofes, ich sage aber auch, dass die Ermittlungsarbeiten dadurch natürlich nicht leichter werden. Und gerade, wenn Experten sowohl der Justiz als auch der Polizei meinen, dass aufgrund der derzeitigen Gefährdungslage, aufgrund der derzeitigen Phänomene eine Vorratsdatenspeicherung Sinn macht, dann ist es meine Verantwortung als Innenministerin, eine derartige Diskussion auch zu starten: eine Diskussion, wie wir sie in Deutschland in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben, wo es ja bereits Leitlinien zu einer Nachfolgeregelung gibt.
Wo sehe ich die Lücke? – Sie wissen natürlich, dass es jetzt für die Telekommunikationsanbieter keinerlei gesetzliche Vorgaben gibt betreffend die Speicherung der Standort- beziehungsweise Vorratsdaten, das heißt, dass wir auch bei einem richterlichen Auftrag eventuell keine Daten zur Verfügung haben. Und wenn es sonst keinen Ermittlungsansatz gibt, heißt das, dass es natürlich auch nicht möglich ist, Täter dingfest zu machen und auch organisierte Kriminalität aufzuklären.
Was ich mir wünsche ist, das wir hier fachlich und sachlich darüber diskutieren.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Ich sehe jetzt nicht, worin sich das von der bisherigen Form der Vorratsdatenspeicherung unterscheidet. Gehe ich also recht in der Annahme, dass Ihnen keine konkreten Belege vorliegen, die eine neue Version der Vorratsdatenspeicherung zusätzlich zu den bereits bestehenden Ermittlungsmethoden zwingend notwendig machen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Mir geht es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht darum, wie eine Nachfolgeregelung im Detail ausschaut, sondern zum jetzigen Zeitpunkt geht es mir darum, ein sicherheitspolitisches Bekenntnis zu bekommen, damit wir diese Diskussion starten können. Wie diese Nachfolgeregelung ausschaut, ist offen, aber selbstverständlich ist es mir wichtig, alle Grundrechte zu berücksichtigen und natürlich auch die datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen beziehungsweise diesbezüglich hohe Standards festzulegen – natürlich eine Nachfolgeregelung, die eben auch ganz konkret nur auf die Aufklärung von terroristischen Attentaten und auch schwerster organisierte Kriminalität abzielt.
Das heißt, betreffend die Frage: Wie?, da bin ich offen, jetzt geht es nur darum, ob.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Buchmayr.
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der Verfassungsgerichtshof hat am 27. Juni 2014 ausdrücklich
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite