festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung sowohl gegen das Grundrecht auf Datenschutz wie auch gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, verstößt.
Warum legen Sie nicht ein völlig neues Konzept, beispielsweise das Quick-Freeze-Verfahren, vor, sondern beginnen wieder diese alte Diskussion?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, Sie haben damit völlig recht, dass sowohl der EuGH als auch der Verfassungsgerichtshof diese Regelung aufgehoben hat, weil sie letztendlich zu weit gefasst war. Ob wir jetzt von Quick-Freeze oder anderen Möglichkeiten reden, darüber lässt sich zweifelsohne ganz offen diskutieren, mir geht es nur darum, dass wir jetzt mit einer neuen Diskussion starten, und ich glaube, gerade Deutschland hat gezeigt, dass das auch möglich ist.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Steinacker.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Deutschland befindet sich aktuell sowohl in sicherheitspolitischer als auch in rechtlicher Hinsicht in einer ähnlichen Lage wie Österreich. Auch in unserem Nachbarland gibt es zahlreiche Diskussionen auf politischer Ebene und natürlich auch in der Öffentlichkeit bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. Die Regierungsparteien SPD und CDU haben sich letzte Woche schon auf eine Nachfolgeregelung inhaltlich geeinigt. – Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Welche Schlüsse ich daraus ziehe? – Dass es bei gutem Willen möglich ist, in einer Koalition zu einem Ergebnis zu kommen.
Wenn wir den Blick, wie gesagt, nach Deutschland richten, dann sehen wir, dass es dort zu Beginn der Diskussion zweifelsohne unterschiedlichste Positionen gegeben hat, dass es aber möglich ist, zu einem Konsens zu kommen, wodurch es dann eben letztendlich auch möglich ist, gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus vorzugehen. Ich glaube, wir sollten uns da an Deutschland ein Beispiel nehmen und gleichfalls eine fachliche und sachliche Diskussion beginnen, aber auch – genauso wie Deutschland – diese Regelung natürlich ganz eng fassen, damit wir die Bedenken, die sowohl der EuGH als auch der Verfassungsgerichtshof hatte beziehungsweise angemerkt hat, berücksichtigen.
Ein Zusatz sei mir noch erlaubt: Im EuGH-Urteil ist sehr wohl ganz klar zu finden, dass gerade die Vorratsdatenspeicherung ein gutes Instrument sein kann, um schwerste organisierte Kriminalität und Terrorismus aufzuklären.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Ministerin! Die Notwendigkeit ist die eine Frage, die andere Frage ist, ob überhaupt eine verfassungskonforme Umsetzung einer „Vorratsdatenspeicherung Neu“ möglich ist.
Der Europäische Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof haben klare Grenzen gesetzt, unter anderem haben sie gesagt, dass die von der Vorratsdatenspeicherung erfasste Personengruppe begrenzt und der Schutz der Berufsgeheimnisse für Ärzte, Priester et cetera sichergestellt sein muss.
Sie haben eine fachliche und sachliche Debatte eingefordert. – Wer eine „Vorratsdatenspeicherung Neu“ will, muss beantworten können, wie er so etwas umsetzen will,
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