Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Die Hauptpunkte sind hier sicher die Themen Klimaschutz, Umweltschutz insgesamt. Wir schaffen ja auch gerade mit LEADER entsprechende Green Jobs, das ist unbestritten. Das Thema Klimaschutz ist ein wichtiger Schwerpunkt in diesem Zusammenhang, Investitionen im ländlichen Raum insgesamt, und natürlich alle Fragestellungen, die mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum zusammenhängen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 117/M, jener des Herrn Abgeordneten Walter Rauch. – Bitte.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie sagten, es sei kein guter Tipp, TTIP zur Katastrophe zu erklären. Die Landwirte in Österreich sehen das etwas anders, sie sehen eine große Gefahr in diesem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die Landwirtschaft in Österreich leidet bereits jetzt unter einem massiven Preisdruck, sowohl bei den konventionellen Produkten als auch im Biobereich.
Ich finde es auch bezeichnend, dass die Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Bauernbundes sich für TTIP aussprechen. Da sieht man, wie weit die Bauernvertreter bereits von der Basis entfernt sind.
Meine Frage lautet:
„Wie planen Sie, die österreichischen Bauern und deren Konsumenten wirksam vor Chlorhühnern, Hormonschweinen und Genmais zu schützen, zumal die ÖVP-Regierungsmitglieder und Bauernvertreter TTIP klar befürworten?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rauch! Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass die für Österreich wichtigen Interessen im Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission klar zum Ausdruck gebracht werden – ich nenne es die roten Linien –, und diese sind auch so verankert. (Zwischenruf bei der FPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)
Das EU-Verhandlungsmandat wurde deshalb eindeutig und unmissverständlich auf österreichisches Verlangen so festgelegt, dass das Recht der Vertragsparteien zur Festlegung von Standards, das sogenannte Right to Regulate, unberührt bleibt. Das hat uns auch Kommissarin Malmström bei unserem jüngsten Besuch mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bestätigt. Das bedeutet, dass jeder Vertragspartner weiterhin das Schutzniveau, die eigene Gesetzgebung, insbesondere für den Bereich Gesundheit, Sicherheit, Konsumenten, ArbeitnehmerInnen, auch Umweltschutz und Lebensmittelstandards nach eigenem Ermessen festlegen kann. Die europäischen Standards können damit gesichert bleiben und durch TTIP nicht abgesenkt oder ausgehebelt werden.
Alle Vereinbarungen müssen mit dem EU-Rechtsbesitzstand beziehungsweise den nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten im Einklang stehen. (Zwischenruf des Abg. Darmann.) Eine Änderung europäischer beziehungsweise österreichischer Standards kann nur durch den jeweiligen Gesetzgeber erfolgen. (Abg. Darmann: muss es ja runterlesen, weil es sonst nicht glaubwürdig ist!) Daran wird sich auch durch TTIP nichts ändern, deswegen ist es auch kein guter Tipp, TTIP zur Katastrophe zu erklären. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir kennen das Ergebnis noch nicht, und am Ende des Tages muss man das Abkommen bewerten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Belakowitsch-Jenewein.)
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