Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 26

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was anderes empfindet, als der Mund spricht, hast du zwar die roten Linien angespro­chen ... (Abg. Grillitsch: Was war das verhalten?) – Fritz, das musst du selber beur­teilen, aber du als ehemaliger Viehzüchter müsstest das noch wissen.

Diese Sendung war übrigens sehr interessant. Der oberösterreichische Landesrat Strugl hat gesagt, ohne TTIP verlieren wir den Anschluss. Du hast in der Sendung zwar von roten Linien gesprochen, du hast aber auch davon gesprochen, dass man bei der Be­völkerung die Sehnsucht und den Wunsch nach Informationen über Identität und Her­kunft der Lebensmittel spürt.

Meine Frage ist konkret: Wäre es nicht gerade in Zeiten von internationalen Diskus­sionen über internationale Freihandelsabkommen, in Zeiten der internationalen Waren­ströme – derzeit haben wir die ägyptischen Bioerdäpfel auf dem heimischen Markt – unabdingbar notwendig, dass wir sofort das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz umsetzen, und warum wird das von deiner Seite nicht forciert?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 109/M, hat folgenden Wortlaut:

„Aus welchen Gründen verweigert sich das BMLFUW seit Jahren, ein Nachfolgegesetz für die ausgelaufene Gütezeichen-Verordnung zu schaffen beziehungsweise einem sol­chen zuzustimmen, wodurch staatlich anerkannte Gütezeichen geregelt werden können?“

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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Steinbichler! Bereits im Jahr 2007 wurde im Rahmen der AMA-Gesetz-Novelle im Hinblick auf das Auslaufen der Gütezeichenverordnung eine neue Rechtsgrundlage für die AMA-Gütezeichen ge­schaffen. Damit wurde die Fortführung der AMA-Gütezeichen über das Jahr 2009 hi­naus sichergestellt.

Ich zitiere aus dem damals beschlossenen, nach wie vor geltenden Gesetz: „Im Rah­men der Maßnahmen gemäß Abs. 1 wird die AMA ermächtigt, Richtlinien für die Ver­gabe und Verwendung von Gütezeichen zur Kennzeichnung qualitativ hochwertiger land­wirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter Erzeugnisse festzulegen.“

Das AMA-Gütesiegel sichert Herkunft, sichert Qualität und die erforderlichen Kontrol­len. Es bietet den Konsumentinnen und Konsumenten die erforderliche Transparenz, um bewusste Entscheidungen treffen zu können. Das AMA-Gütesiegel wird aus die­sem Grunde auch von den Verbrauchern außerordentlich hoch geschätzt und weist ei­nen sehr hohen Bekanntheitsgrad auf. Aus meiner Sicht besteht daher keine Not­wendigkeit, zusätzliche neue, gesetzlich anerkannte Gütesiegel zu schaffen, weil wir da­mit nur zur Verwirrung beitragen würden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steinbichler.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Das war nicht die Antwort, Herr Minister, denn meine Frage war eine andere, zielte nicht auf eine Auskunft über das AMA-Gütesiegel, aber wir können das ohnehin im Rahmen eines Tagesordnungspunk­tes eingehender diskutieren.

Ich wollte eigentlich wissen, warum du das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz, das in diesem Haus seit 2008 vertagt wird, nicht unterstützt – aber das diskutieren wir dann bei den Tagesordnungspunkten 6 und 7.

 


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