Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 32

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Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Buchmayr.

 


Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Öster­reich ist Vorreiter bei der Entwicklung der Probennahme für Mikroplastik. Mikroplastik wird unterteilt in Primär- und Sekundärmikroplastik. Wie ist nun die Zusammensetzung des Mikroplastiks in der Donau, wenn das Wasser quasi die Grenze Österreichs pas­siert, und wie ist die Zusammensetzung des Mikroplastiks, das in Österreich hinzu­kommt?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Es würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen, die Details der Analyse zum Beispiel des Umweltbundesamtes hier in einer Minute auszuführen, aber ich stelle dem Hohen Haus selbstverständlich gerne diese Ergebnisse zur Verfü­gung.

Den größten Anteil macht sicherlich das Mikroplastik aus, das aus Plastik entsteht, das aus Littering entsteht. Das ist mit Sicherheit der Fall. Wobei in diesem Zusammenhang vor allem eine Bewusstseinsbildung notwendig ist, denn mit Bewusstseinsbildung kann man im Bereich des Litterings am meisten zur Reduktion beitragen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage, 118/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Jannach. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es geht jetzt um die Veröffentlichung der Wildschadensberichte. Wir wissen ja, dass es einen großen Konflikt zwischen den Waldbesitzern und den Jägern gibt, und wir haben ein Forstgesetz, das genau festlegt, dass der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft – und das sind Sie, Herr Minister – jährlich einen Bericht über die Wildscha­densproblematik in Österreich zu veröffentlichen hat.

Im Jahr 2011 wurde der letzte Bericht, nämlich für das Jahr 2010, veröffentlicht, und seither wurde, seit vier Jahren, kein Bericht veröffentlicht. Wir haben auf diesen Miss­stand hingewiesen, und plötzlich gab es drei Wildschadensberichte in einem. Nichts­destotrotz ist das ein Gesetzesbruch, Herr Minister – Sie sind ja für das Jahr 2014 verantwortlich –, denn es wurde für das Jahr 2013 kein Bericht veröffentlicht, und Ihr Vorgänger hat auch keinen diesbezüglichen Bericht veröffentlicht.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass laut Wildschadensbericht 2010, das ist der letzte regulär veröffentlichte Bericht, 58 Millionen Festmeter Schaden durch Schälen von Wild angerichtet wurden.

Herr Minister, warum hat das so lange gedauert, und sehen Sie hier keinen Gesetzes­bruch durch Ihr Ministerium und durch Sie?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 118/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen und Konsequenzen setzen Sie angesichts des aufgedeckten Bruchs des § 16 Abs. 6 Forstgesetz hinsichtlich der jahrelangen Nichtveröffentlichung der Wildschadensberichte?“

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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie ich bereits im Aus-


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