Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 58

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Bei uns geht es um Mikropartikel im eigentlichen Sinne. Das sind Partikel in der Regel unter fünf Millimeter, die durch verschiedenste Ausgangsformen in die Gewässer ein­getragen werden. Zum einen sind es jene Partikel, die ganz bewusst oft in Kosmetika eingesetzt werden, in Reinigungsmitteln eingesetzt werden, um beispielsweise deren Reinigungsleistung zu erhöhen, und nicht unmittelbar eine negative Auswirkung auf die Umwelt haben, die aber in weiterer Folge auch in das Abwasser gelangen. Das ist die eine Ursache.

Die zweite Ursache sind eben jene Abriebe, die durch die Wäsche hervorgerufen wer­den, die leider auch durch Littering hervorgerufen werden, das heißt Müll, Plastikartikel, die leider unkontrolliert in unserer Landschaft weggeworfen werden. Und dem müssen wir entgegenwirken, denn wir wissen, dass der weitaus größte Anteil – nämlich über 90 Prozent – durch sogenannte diffuse Einträge erfolgt: weggeworfenes Plastik, Plas­tik, das in die Kanalisation gelangt, und vieles mehr.

Das ergibt dann natürlich auch eine beträchtliche Menge, die wieder in die großen Ge­wässer, in die Flüsse oder auch ins Meer abgeschwemmt wird, sich abzulagern be­ginnt oder aber auch von der Tierwelt aufgenommen wird und so wieder in die Nah­rungskette gelangt, wodurch wir Menschen unmittelbar betroffen sind und gesundheitli­che Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.

In Österreich hat der Herr Bundesminister, als die ersten Zahlen bekannt wurden und die ersten Untersuchungen aufgetaucht sind, auch reagiert. Er hat sich natürlich auch mit der Industrie in Verbindung gesetzt, hat einen Maßnahmenkatalog auf freiwilliger Basis umgesetzt, denn unser Ansinnen ist es, nicht Grenzwerte festzulegen, sondern in Wirklichkeit diese Einträge in Richtung null zu bewegen. Daher auch die Anstren­gungen, auf diese Art und Weise auf verschiedensten Ebenen zu wirken, in Koope­ration mit den Erzeugern, aber auch jenen, die diese Mittel anwenden, und vor allem geht es auch darum, Bewusstsein zu schaffen, Plastik nicht einfach unkontrolliert und unmotiviert in der Landschaft zu entsorgen.

Wir haben diesen Antrag bereits eingebracht und im Ausschuss diskutiert, aber weil dieses Thema vor Österreichs Grenzen nicht Halt macht, weil die Donau nicht nur durch Österreich, sondern auch durch andere Länder fließt, ist dieses Phänomen eines von ganz Europa, dem wir uns widmen wollen. Deshalb wollen wir – und jetzt bin ich beim Auftrag der Kollegin Brunner – vonseiten des Hauses, des Parlaments der Bun­desregierung und insbesondere dem Herrn Bundesminister einen Auftrag geben.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Michael Pock, Ulrike Weigers­torfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbei­tung einer Definition von Mikroplastik

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern,

 


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