Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 398

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freiberuflichem Umfeld. Und – das ist extra angeführt – die nebenberufliche Tätigkeit sollte schon mit einem professionellen Honorar versehen sein.

Bei allem Verständnis: Ich würde mir gerade beim Thema Menschenrechte wünschen, dass Sie sich Ihre Motivation für den Antrag und zur Antragstellung gut überlegen. –Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

1.03

01.03.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Men­schen-rechte, seinen Bericht 994 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

01.04.1924. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes-gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlord­nung 1992 – NRWO) sowie das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1470/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm.

Herr Abgeordneter? (Abg. Alm: Das wurde falsch gemeldet! – Abg. Pendl: Das ist der nächste Punkt!)

Einen Moment bitte; ich ersuche Sie um ein wenig Geduld. Wir hatten am Bildschirm leider eine andere Rednerliste.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte.

 


1.05.37

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Zu später Stund’ nehm’ ich Cicero in den Mund – das ist noch nicht mein Zitat, mein Zitat lautet –: „Fundament der Gerechtigkeit ist das Grundvertrauen.“

Wenn jemand das Vertrauen missbraucht, tut er Unrecht gegenüber jenen Personen, denen er verpflichtet ist. Aus diesem Grund gibt es schon jetzt Regelungen zum Man­datsverlust. Wir wollen diese nun verschärfen, und damit den Standard für Politiker, aber auch für sonstige Funktionsträger, wie zum Beispiel Volksanwälte oder Rech­nungs­hofpräsidenten. Das Ziel ist es, das Verantwortungsbewusstsein der Politiker verstärkt zu sensibilisieren und vorbeugend eine Beschädigung des Amtes und der Politik im Allgemeinen zu verhindern. Wir werden mit diesem Antrag auch Gesetzes­lücken schließen.

 


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