Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2017 gemäß § 9 LWG 1992 (III-308 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000 (III-306 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Tätigkeitsbericht 2015 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-309 d.B.)
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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8855/AB
Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8855/AB der Anfrage 9252/J der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend dramatische Risiken durch das Freihandelsabkommen CETA durch den Herrn Bundeskanzler abzuhalten. (Abg. Rädler: Aha!)
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 5,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 74, FPÖ 69, Grüne 58 sowie NEOS und STRONACH je 30 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 15 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1814/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1257 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
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