Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 149

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abge­lehnt.

16.33.223. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage (1251 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbe­werb 1984 – UWG und das Preisauszeichnungsgesetz geändert werden, und über den

Antrag 1572/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung fairer Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen in Zusammenhang mit Online-Buchungsplattformen sowie die Forcierung österreichischer Ver­triebs­lösungen für Online-Buchungen im Tourismus (1305 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


16.34.31

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Wie schon gesagt, es geht im Tagesordnungspunkt 3 um den Tourismus, und zwar um die Änderung des Preisaus­zeichnungsgesetzes.

Was ist da konkret passiert? – Wenn Betriebe, Touristiker, Hoteliers oder Vermieter mit Internetplattformen einen Vertrag abgeschlossen haben, um das Haus zu vermarkten, hat es auch Plattformen gegeben, die dann eine Bestpreisklausel in ihrem Vertrag hatten. Das hat in der Praxis so ausgeschaut, dass der Betrieb selbst, wenn er noch ein paar Zimmer frei hatte und diese kurzfristig auf seine Homepage gestellt hat, immer zumindest den Preis angeben musste, der auch bei den Internetplattformen ange­geben war. Es war Betrieben rechtlich nicht möglich, freie Zimmer kurzfristig auch entsprechend günstiger anzubieten.

Mit diesem Gesetz, das wir heute hier beschließen werden, wird diese Bestpreisklausel praktisch außer Kraft gesetzt. Ich glaube, das ist wichtig für den Tourismus. Wir wissen, die Tourismusbranche ist einer der stabilsten Wirtschaftszweige Österreichs. Wir können heuer Gott sei Dank wieder auf einen Rekordsommer zurückblicken, was zeigt, dass der Tourismus in Österreich nach wie vor der stabilste Wirtschaftsfaktor ist.

Wir wissen, dass der Tourismus auch mit vielen Problemen zu kämpfen hat. Wir wissen, dass die Dienstleistung und eine Fließbandarbeit nicht zu vergleichen sind. Wir wissen, dass wir in diesem Bereich etwas tun müssen. Wir brauchen im Tourismus eine liberalere Arbeitszeit als am Fließband, das verlangt einfach die Branche. Darüber ist noch viel zu diskutieren, und wir müssen versuchen, zu einer Lösung zu kommen. Wir wissen aber auch, dass – so wie überall – die vielen Gesetze, Kontrollen, Auflagen und Vorschriften zum Teil nur hinderlich sind und eigentlich nicht mehr den Zweck erfüllen. Qualität muss sein, Kontrolle muss sein, aber alles andere muss entrümpelt werden. Ich glaube, dass wir in nächster Zeit viel Arbeit haben werden, um das zu bewerkstelligen.

 


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