von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie NEOS und STRONACH je 39 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 20 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wahl einer Ordnerin/eines Ordners
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Aufgrund des Funktionsverzichts des Abgeordneten Christoph Hagen ist die Wahl eines Ordners vorzunehmen.
Der Wahlvorschlag des Parlamentsklubs Team Stronach lautet auf Abgeordnete Martina Schenk.
Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Wahl, und ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Wahlvorschlag des Parlamentsklubs Team Stronach sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Somit ist Frau Abgeordnete Schenk zur Ordnerin gewählt.
Ich frage Sie, Frau Abgeordnete, ob Sie die Wahl annehmen. (Abg. Schenk: Ich nehme die Wahl an!) – Ich gratuliere Ihnen.
Dieser Tagesordnungspunkt ist somit erledigt.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1809/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert sowie das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevidenzgesetz 2018 erlassen werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2017) (1298 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. Ich stelle Ihnen 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung ein. – Bitte.
10.18
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie dürfen jetzt der spannenden Diskussion zum Zentralen Wählerregister lauschen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite