Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 35

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von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie NEOS und STRONACH je 39 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Ta­gesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 20 Minuten. Da­rüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.16.561. Punkt

Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Aufgrund des Funktionsverzichts des Abgeordneten Christoph Hagen ist die Wahl ei­nes Ordners vorzunehmen.

Der Wahlvorschlag des Parlamentsklubs Team Stronach lautet auf Abgeordnete Mar­tina Schenk.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Wahl, und ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Wahl­vorschlag des Parlamentsklubs Team Stronach sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit ist Frau Abgeordnete Schenk zur Ordnerin gewählt.

Ich frage Sie, Frau Abgeordnete, ob Sie die Wahl annehmen. (Abg. Schenk: Ich neh­me die Wahl an!) – Ich gratuliere Ihnen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist somit erledigt.

10.18.152. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1809/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die National­rats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahl­ordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert sowie das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevidenzgesetz 2018 erlassen werden (Wahlrechtsänderungsge­setz 2017) (1298 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. Ich stelle Ihnen 6 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung ein. – Bitte.

 


10.18.48

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie dürfen jetzt der spannenden Diskussion zum Zentralen Wählerregister lauschen.


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