Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 262

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haben, bei einem aussichtslosen Verfahren die Verfahrenshilfe eben nicht zu gewähr­leisten, wobei die Situation – Kollege Stefan hat das schon angesprochen – schon absurd ist, dass die Bezahlung der Rechtsanwaltskammer an sich überantwortet werden soll.

Natürlich verstehe ich das Argument, lieber Albert Steinhauser, aber es muss schon auch irgendwo einen Punkt geben. Es ist wichtig, dass wir schauen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern die Rechtsdurchsetzung so leicht wie möglich machen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Es gibt aber immer wieder komplett aussichtslose Verfahren, die Leute anzustrengen versuchen. Und deswegen halte ich es für richtig, dass es eine Hemmschwelle, eine gerechtfertigte Schwelle gibt. Deswegen ist es auch wichtig, dass das genauso wie in der Zivilprozessordnung geregelt wird. (Beifall bei den NEOS.)

17.38


17.38.46

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1369 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1369 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Maßnahmen zur Verhinderung der Verfahrensverschleppung.

Wer stimmt dieser zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 186.)

17.39.3144. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1906/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Ing. Robert Lugar, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlaments­gebäu­de­sanierungsgesetz, PGSG) geändert wird (1401 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zum 44. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.40.08

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1401 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Krainer: Geht doch!)

 


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