Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 16

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir haben gerade in Zeiten der Finanzkrise, in denen es eine große Anzahl von Betrügereien gegeben hat, in denen viele um ihre gesamten Ersparnisse gekommen sind, gesehen, dass es eine effiziente Form der Rechtsdurchsetzung braucht – sowohl seitens der Richterschaft als auch der Wissenschaft; ein großer Teil der Wirtschaft und natürlich auch die Konsumenten bestehen auf der Umsetzung einer derartigen Regelung, die für den Standort sicher von großem Vorteil wäre.

Wie gedenken Sie angesichts dieser dringenden Notwendigkeit – es ist aus meiner Sicht beziehungsweise eigentlich aus unserer Sicht ein Gebot der Vernunft –, diese Lösung endlich umzusetzen?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 277/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie stehen Sie zu der seit mehr als zehn Jahren im Regierungsprogramm enthaltenen Sammelklage?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann dazu nur sagen, dass wir uns schon seit Län­gerem mit sinnvollen Regelungen zum Themenbereich Sammelklagen und Muster­klagen beschäftigen.

Wir waren zuletzt – das möchte ich aber schon auch festhalten – aufgrund der Fertig­stellung jener Vorgaben im aktuellen Regierungsprogramm, die uns betreffen, extrem unter Druck. Damit meine ich vor allem die Privatinsolvenzrechtsreform, die diese Woche jedenfalls so weit fertiggestellt werden sollte, dass es einen konkreten Vor­schlag gibt. Das musste unsere Fachabteilung erarbeiten, da gab es sehr, sehr enge zeitliche Vorgaben, zum Teil auch inhaltliche Vorgaben, die von der Regierungs­spitze gekommen sind, darauf hat man sich verständigt. Daher können wir uns erst jetzt wieder wirklich mit voller Kraft dem Themenkreis Musterklagen und Sammelkla­gen widmen.

Das steht aus meiner Sicht in einem Spannungsverhältnis: Einerseits ist die Verfah­rensökonomie sehr wichtig, andererseits wollen wir aber auch nicht, dass es das gibt, was oft als amerikanische Verhältnisse bezeichnet wird, im Sinn von Class Action; auch das hat natürlich seine Nachteile, muss man ganz klar sagen. Für den Einzelnen, der von einem Problem betroffen ist, das viele andere auch betrifft, sollte die Rechts­durchsetzung aber vereinfacht werden, im Sinne der Verfahrensökonomie, aber auch in dem Sinn, dass nicht die Gefahr besteht, dass etwas verjährt, nur weil jemand als Einzelperson sich vielleicht schwerer tut, sein Recht zu verfolgen. Das ist das Span­nungsverhältnis, in dem wir uns bewegen.

Wir werden uns jetzt im Rahmen der Arbeitsgruppe, die im Bundesministerium für Justiz ja existiert, in die alle Interessengruppen, die diesbezüglich etwas zu sagen haben, eingebunden sind, wieder stärker diesem Thema widmen können – und die Arbeit wird vorangehen, wie immer bei uns.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Bundesminister! Wir begrüßen es natürlich, dass wir da gemeinsam weitere Projekte entwickeln, und ich verstehe auch, dass es ein bisschen einen Stau gab. Es ist allerdings so, dass wir die Sammelklage ja


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite