Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 30

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich muss schon sagen, dass mir der Schutz unserer Beamten vor Körperverletzungen besonders am Herzen liegt. Mit dieser Schutzausrüstung können wir diesen, glaube ich, auch weitgehend sicherstellen.

Natürlich bedeutet das auch, dass es aufgrund der Schutzausrüstung Gott sei Dank nicht mehr so oft zu Körperverletzungen kommen kann, und deshalb wollen wir gleich­zeitig eine gesetzliche Änderung dahin gehend herbeiführen, dass schon der Aggres­sionsakt als solcher, ohne dass dieser Verletzungen nach sich zieht, strafrechtlich entsprechend sanktioniert werden kann. Das ist auch Teil des Strafrechtspakets, das im aktuellen Regierungsprogramm enthalten ist, und das, glaube ich, macht auch Sinn, nämlich dass man solche Aggressionsakte sozusagen im Keim erstickt und an all jene, die auch nur daran denken, ein klares Signal aussendet, dass das entsprechende Konsequenzen hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Lausch.

 


Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Bundesminister! Um die angesprochene Personalsituation zu verbessern, bedarf es auch einer Garantie, dass die Ausübung des Dienstes nicht unter grob fahrlässigen Bedingungen hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit der Bediensteten erfolgen muss. Durch eine offizielle Eingabe wurde die Justiz bereits am 18. September 2016 über eine Gesundheitsgefährdung durch Anti­monbelastung im Schießkeller einer Wiener Justizanstalt informiert. Erst kürzlich wurde ein weiterer Schießkeller einer Justizanstalt in Graz geschlossen. Bei einem Justiz­wachebeamten wurde sogar eine um das Achtfache zu hohe Antimonbelastung fest­gestellt. Eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit gegen die Republik Österreich, ge­nauer definiert gegen den Arbeitgeber Justiz, steht im Raum. Bis dato wurde jedoch nicht ausreichend etwas dagegen unternommen.

Deshalb meine Frage: Was haben Sie geplant, um die vorherrschende Gesundheits­gefährdung der Bediensteten im Bereich des Strafvollzugs beziehungsweise der Justizwache zu verbessern?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter! Ich weiß von diesen Kontaminierungen seit wenigen Tagen. Wir haben über unsere General­direktion für den Strafvollzug sofort eine entsprechende Untersuchung eingeleitet, und das Ergebnis dieser Untersuchung wird abzuwarten sein. Wenn es erforderlich ist und wenn sich zeigt, dass es irgendwelche Versäumnisse gibt, dann wird es auch die entsprechenden Konsequenzen geben, aber das kann ich derzeit noch nicht sagen, weil diese Untersuchungen eben noch laufen. Aber sie laufen, dessen können Sie sicher sein!

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Sie haben damals die Übergriffe auf die Justizwachebeamtin durch die Vergewaltiger vom Praterstern, durch diese Afghanen, sicher mitbekommen. Sie haben sicher auch den Brand in der Josefstadt mitbekommen, bei dem zehn Personen verletzt worden sind, verursacht durch einen Marokkaner, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. In den Medien wurde dann berichtet, dass dieser Marokkaner, dass dieser Häftling, durch dessen Brandlegung zehn Personen verletzt worden sind, aber­mals randaliert hat und daraufhin einen Flatscreen-Fernseher bekommen hat, damit er ruhig bleibt. – Ich weiß nicht, aber ist das der übliche Umgang mit Strafge­fangenen, die aggressiv gegen Justizwachebeamten vorgehen?!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite